
Die AfD möchte nach ihrem Wahlsieg offenbar die Verhältnisse im sachsen-anhaltischen Landtag grundlegend umgestalten. Teilnehmer einer Sitzung des Vorältestenrates am Mittwochnachmittag berichten übereinstimmend, dass der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Daniel Rausch, weitreichende Änderungen gefordert habe. Die Landtagsverwaltung habe vorgeschlagen, dass die Ausschüsse des Landtags jeweils mit elf Abgeordneten besetzt werden: fünf von der AfD, zwei von der CDU und jeweils einer von SPD, Grünen, Linkspartei und BSW. Der AfD-Politiker Rausch habe dies jedoch abgelehnt und zwölfköpfige Ausschüsse gefordert, in denen die AfD-Fraktion sechs Mitglieder stellt.
Die Folgen einer solchen Besetzung werden in den anderen Fraktionen als „dramatisch“ bewertet. Die AfD könne dann im Alleingang über den Ältestenrat die Befassung mit missliebigen Themen im Landtagsplenum verhindern oder die Befragung brisanter Zeugen in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unterbinden. Die Kontrollmöglichkeiten der anderen Parteien wären massiv eingeschränkt. Ein erfahrener Politiker spricht von einer „Blockadesituation“.
BSW signalisiert Zustimmung zu AfD-Plänen
Der parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, John Lucas Dittrich, habe in der Sitzung des Vorältestenrat Zustimmung zu dem AfD-Plan signalisiert, obwohl seine Fraktion dadurch ihre Rolle als Zünglein an der Waage verlieren würde. Vertreter der anderen Fraktionen hatten auf der Sitzung den Eindruck, dass AfD und BSW ihr Vorgehen vorab koordiniert hatten.
SPD und Grüne kündigen bereits Widerstand vor dem Landesverfassungsgericht an, sollte die AfD ihre Pläne durchsetzen. „Aus unserer Sicht werden hier Verletzungen des Demokratieprinzips geplant“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Olaf Meister, der F.A.Z. „Eine solche Sitzverteilung in den Ausschüssen ist inakzeptabel und verfälscht das Wahlergebnis“, sagt Falko Grube, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, der ebenfalls eine Klage in Aussicht stellt.
Im Vorältestenrat offenbarte der AfD-Politiker Tobias Rausch, der dort nach Berichten von Teilnehmern harsch auftrat, auch Pläne zur Sitzordnung. Die Landtagsverwaltung schlug in der Sitzung vor, die Fraktionen nach bisheriger Tradition von links nach rechts im Plenum zu sortieren: ganz links Die Linke, dann die Grünen und die SPD, daneben das neu eingezogene BSW, dann die CDU und schließlich ganz rechts die AfD. Nach übereinstimmenden Teilnehmerangaben schlug die AfD vor, die Grünen ganz rechts zu platzieren, daneben die CDU, in der Mitte die AfD und das BSW und dann links davon die SPD und die Linke.
SPD und Grüne sollen aus Landtagsgebäude ausziehen
Zudem sollen die Fraktion von SPD und Grünen keine Büroräume mehr im eigentlichen Landtagsgebäude bekommen, sondern in ein nahe liegendes Gebäude ausweichen. Schon bisher sind die Linke-Fraktion sowie die im neuen Landtag nicht mehr vertretene FDP-Fraktion in nahe gelegenen Gebäuden untergebracht, dies geschah allerdings aufgrund von Bauarbeiten. Künftig sollen nur noch AfD, BSW und CDU in dem Gebäudekomplex untergebracht sein, in dem sich auch der Plenarsaal befindet. Aus Fraktionskreisen heißt es, dass eine auswärtige Unterbringung in der parlamentarischen Praxis kaum Schwierigkeiten bereite. Der AfD gehe es jedoch um die symbolische Ausgrenzung ihrer schärfsten politischen Gegner.
In der Sitzung des Vorältestenrats erkundigte sich die Landtagsverwaltung auch nach den zeitlichen Planungen der AfD-Fraktion, die im Landtag über 39 der 83 Mandate verfügt und laut der gegenwärtigen Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten besitzt. Der AfD-Politiker Rausch sagte nach Teilnehmerangaben, dass bei der konstituierenden Sitzung am 6. Oktober lediglich das Landtagspräsidium gewählt werden solle. Nach Angaben von Teilnehmern äußerte die AfD auch den Gedanken, zusätzlich zum Landtagspräsidenten noch einen Vizepräsidentenposten zu beanspruchen. Die geltende, erst im April geänderte Geschäftsordnung sieht dies nicht vor. Aber die AfD könnte die Geschäftsordnung gemeinsam mit den Stimmen des BSW wieder ändern, da beide Fraktionen im neuen Landtag über 44 der 83 Mandate verfügen.
Wahl des Ministerpräsidenten im November?
Die Wahl des Ministerpräsidenten soll am 6. Oktober aber noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, kündigte Rausch an. Die Ansetzung einer weiteren Plenarsitzung in den folgenden Wochen soll von Rausch, der ebenso wie die AfD-Fraktion nicht für eine Stellungnahme bereit war, abgelehnt worden sein. Die Wahl des Ministerpräsidenten könne dann aber im nächsten geplanten Plenum am 18. und 19. November auf die Tagesordnung kommen, soll Rausch in der Sitzung gesagt haben. Die Wahrnehmungen der Teilnehmer gehen allerdings auseinander, ob dies als Ankündigung oder eher als vage Möglichkeit mit Option auf weitere Verzögerung zu verstehen war.
In Sachsen-Anhalt bestünde nach sachlichen Maßstäben Bedarf für eine schnelle Regierungsbildung, da das Land über keinen Haushalt für das Jahr 2027 verfügt und in einer Finanzlage steckt, die fraktionsübergreifend als dramatisch schlecht bewertet wird.
In den Reihen von SPD und Grünen schlussfolgert man aus der Sitzung des Vorältestenrats, der am 25. September noch eine weitere folgen soll, dass die AfD ihre Planungen bereits mit dem BSW abstimmt, das auch als einzige Partei die Einladung der AfD zu Sondierungsgesprächen angenommen hat. Der BSW-Landesvorsitzende Thomas Schulze teilte auf F.A.Z.-Anfrage mit Verweis auf die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag mit, derzeit keine Stellungnahmen abzugeben.
