
In 71 hessischen Städten soll künftig die Mietpreisbremse gelten. Das geht aus dem Entwurf der neuen Mieterschutzverordnung hervor, die Wirtschafts- und Wohnungsminister Kaweh Mansoori (SPD) auf Grundlage eines neuen Gutachtens erarbeiten ließ. Bislang mussten sich nur die Vermieter in 49 Städten den strengeren Regeln der Verordnung fügen. Zudem sollen die 71 Kommunen die Möglichkeit erhalten, unbebaute Grundstücke vorrangig kaufen zu dürfen, um dort Wohnungen zu errichten. Die Eigentümervertretung Haus & Grund Hessen bezeichnete die Ausweitung der Mietpreisbremse als „Gift für den hessischen Wohnungsmarkt“.
Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums habe ein neues Gutachten des Gewos Institutes ergeben, dass der Wohnungsmarkt in 76 hessischen Kommunen angespannt sei. Fünf dieser Städte und Gemeinden hätten jedoch die Möglichkeit genutzt, nicht in die neue Mieterschutzverordnung aufgenommen zu werden, so dass die strengeren Regeln ab November 2026 für 71 Kommunen gelten sollen. „Wer eine Wohnung sucht oder um seine Miete bangt, braucht wirksamen Schutz“, begründete Mansoori die Ausweitung und ergänzte: „Wir richten die Regeln dort aus, wo der Druck auf dem Wohnungsmarkt besonders hoch ist.“
Mansoori setzt auf drei Instrumente, um Mieter zu schützen
Um die Lage auf dem Mietmarkt in den Kommunen zu bewerten, war ein neues Gutachten in Auftrag gegeben worden. Allerdings hatte es zuvor Irritationen gegeben, weil das bislang beauftragte Institut Wohnen und Umwelt aus Darmstadt im Herbst vergangenen Jahres offenbar zu anderen Ergebnissen gekommen war. Danach habe der Mietmarkt in Frankfurt als nicht mehr angespannt gegolten und in nur acht Kommunen hätten die Bedingungen für eine Verlängerung vorgelegen. Laut Ministerium seien das aber nur Zwischenergebnisse gewesen. Dem Vernehmen nach soll es sogar mehrere Versionen dieses Gutachtens gegeben haben. Zwischenzeitlich hatte zudem ein Frankfurter Gericht die provisorische Verlängerung der Mietpreisbremse kassiert – im Markt herrschte Unsicherheit über die Rechtsfolgen.
Nun liegen die Ergebnisse des Hamburger Gewos Institutes vor und die neue Mieterschutzverordnung soll sowohl den kommunalen Spitzenverbänden, als auch Mieter- und Vermieterorganisationen bekannt gemacht werden, bevor das Kabinett zustimmt. Um Mieter zu schützen, setzt Mansoori auf drei Instrumente: Wird eine bestehende Wohnung wieder vermietet, darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – die sogenannte Mietpreisbremse. Bei laufenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahre nur um maximal 15 Prozent erhöht werden und das auch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die sogenannte abgesenkte Kappungsgrenze. In Kommunen ohne angespannten Wohnungsmarkt darf die Miete in dieser Zeit um 20 Prozent erhöht werden. Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, darf der Mieter für sechs Jahre nicht gekündigt werden. Bundesweit beträgt diese Frist drei Jahre und in Hessen galt bislang für diese sogenannten Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen eine Frist von acht Jahren.
Mansoori möchte zudem ermöglichen, dass in den Städten mehr gebaut wird. Daher sollen die 71 Kommunen ein Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke erhalten. In bestimmten Fällen sollen sie Eigentümer zudem dazu zwingen können, auf einem geeigneten Grundstück auch tatsächlich Wohnungen zu bauen. „Die Menschen brauchen beides: Sicherheit in ihrer Wohnung und die Aussicht auf mehr bezahlbaren Wohnraum“, teilte der Minister mit. Daher stärke er den Mieterschutz und ermögliche den Kommunen, geeignete Fläche für neue Wohnungen zu nutzen.
Die neue Verordnung gilt weiterhin für Städte wie Frankfurt, Wiesbaden, Bad Soden, Eltville, Bad Homburg, Raunheim, Flörsheim und Eschborn. Neu aufgenommen werden sollen unter anderem Bad Nauheim, Friedberg, Gießen, Hanau, Kronberg, Hochheim, Hofheim und Idstein. In Usingen, Viernheim, Kiedrich, Maintal, Pfungstadt und Mörfelden-Waldorf soll die neue Verordnung nicht mehr gelten.
Scharfe Kritik äußerte Younes Frank Erhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Eine Mietpreisregulierung wie die Mieterschutzverordnung ist Gift für jeden Wohnungsmarkt“, sagte er. Sie schrecke Investoren ab und sei daher ein großer Hemmschuh bei der Schaffung von neuem Wohnraum. Zu den Irritationen um die Gutachten sagte Erhardt: „Hier entsteht der starke Eindruck, dass man so lange Gutachten beauftragt, bis eine Methode entwickelt wird, die ein politisch gewünschtes Ergebnis vermittelt.“ Um mehr Investitionen in Wohnraum zu fördern, brauche es jedoch verlässliche Politik und weniger Regulierungen.<
