In seinem Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann sieht sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah jetzt einem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ausgesetzt. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski bestätigte dies auf Anfrage der ZEIT. Zuerst berichtete der Spiegel über den Vorgang.
Krah war juristisch gegen Böhmermann
vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen
hatte, wonach Krah 2024 auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen
bestellt habe. Laut dem vom Spiegel zitierten Gerichtsurteil
argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht
auswirken. Denn eine solche Bestellung könne ihm als »Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis« ausgelegt werden. Krah verlor das Verfahren laut dem Bericht – unter anderem, weil Böhmermann
kurz nach Erscheinen des Podcast-Beitrags direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um
»rund 50« Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Politiker zahlt die
Prozesskosten nicht.
Zunächst musste Böhmermann
demnach rund 5000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens
eintreiben. Aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine
Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft
angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen. Das Amtsgericht Chemnitz
wollte sich zunächst nicht äußern, da es sich um ein nicht-öffentliches
Verfahren handele.
Böhmermanns Anwalt Gorski teilte der ZEIT mit Blick auf den Haftbefehl gegen Böhmermann mit: »Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann
nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen
gesetzlichen Verpflichtungen entzieht.« Krah sagte auf Anfrage des Spiegel, er sei
überrascht, dass »ständig Forderungen nachgeschoben« würden, sein Anwalt
werde sie prüfen. Böhmermann halte er für »einen Widerling«, da zahle er »nur widerwillig«.
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