Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich darf in seiner Partei bleiben. Das Bundesschiedsgericht der AfD entschied, den Abgeordneten nicht aus der Partei auszuschließen, berichteten die Welt und die Nachrichtenagentur dpa. Es hob damit die frühere Entscheidung des Landesschiedsgerichts in Nordrhein-Westfalen auf, dem Antrag der dortigen AfD auf Parteiausschluss von Helferich zu folgen. Diese hatte den Ausschluss des Abgeordneten aufgrund von Äußerungen zum Nationalsozialismus gefordert.
Der Landesverband warf Helferich inn seinem Antrag unter anderem vor, in verschiedenen Social-Media-Posts Menschen mit Migrationshintergrund beleidigt und in ihrer Menschenwürde verletzt zu haben. Im Juli 2025 entschied das Landesschiedsgericht in Düsseldorf, dem Antrag zu folgen. »Migranten werden als ›Viecher‹ bezeichnet, die man abschieben muss«,
heißt es dazu im Urteil des Landesschiedsgerichts. »Mit der
Menschenwürde unvereinbar sind demütigende Ungleichbehandlungen.«
Das Bundesschiedsgericht urteilte nun, der
Landesvorstand mache es sich »zu einfach«, wenn er aus der
Veröffentlichung mit den Kommentaren »Super« und »Remigration« eine
verfassungsfeindliche Äußerung ableiten wolle. Die Kammer erkenne keine »Gleichsetzung, die
soweit geht, dass den Menschen das Menschsein abgesprochen werden soll«, hieß es.
»Ich freue mich, dass der Landesvorstand damit
gescheitert ist, mich aus der Partei zu drängen. Das
Bundesschiedsgericht hat Recht gesprochen und die Willkürmaßnahme des
Landesvorstands gegen mich beendet«, sagte Helferich zur dpa. Der NRW-Landesvorstand wollte das
Urteil auf Anfrage der Nachrichtenagentur nicht kommentieren.
Matthias Helferich war 2021 als AfD-Kandidat in den Bundestag gewählt worden. Nach parteiinterner
Kritik an seinen Äußerungen zum Nationalsozialismus verzichtete er aber
damals auf eine Mitgliedschaft und blieb als Fraktionsloser im
Parlament. 2021 wurde er wieder in die Partei aufgenommen.
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