
Der Attentäter von Magdeburg, Taleb al A., ist vom Landgericht Magdeburg am Freitagmorgen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem eine besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.
Der 50 Jahre alte Psychiater aus Saudi-Arabien war am 20. Dezember 2024 mit einem angemieteten BMW X3 durch die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Bei dem Attentat wurden sechs Menschen getötet und mehr als 300 Personen verletzt.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen argumentiert, dass die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung von Taleb al A. nicht gegeben seien.
Die Chancen des Attentäters, noch einmal in Freiheit zu gelangen, gelten mit dem verkündeten Strafmaß als gering. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein psychiatrischer Sachverständiger erkannte bei Taleb al A. in dem Prozess eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Der Saudi-Araber hatte die deutschen Behörden schon vor dem Attentat über Jahre mit Drohungen und Prozessen beschäftigt.
Taleb al A. sympathisierte öffentlich mit Rechtsextremisten und übte scharfe Kritik am Islam, zugleich überwarf er sich aber mit der ebenfalls islamkritischen Initiative „Säkulare Flüchtlingshilfe“. Eine juristische Niederlage gegen die „Säkulare Flüchtlingshilfe“ gilt als möglicher Grund für die weitere Enthemmung des Attentäters vor seiner Tat.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Übernahme des Verfahrens abgelehnt, weil sie keine staatsgefährdende Absicht erkannte, sondern vor allem individuelle Beweggründe des Attentäters.
Taleb al A., der an dem Prozess in einem abgesicherten Glaskasten teilnahm, äußerte sich während des Verfahrens mehrfach politisch, wirkte bisweilen wirr und zeigte keine große Reue. Das Verfahren fand in einem eigens für den Prozess errichteten Pop-up-Gebäude statt, das mehrere Millionen Euro kostete.
Kritik an Stadtverwaltung und Arbeitgeber
Der Magdeburger Stadtverwaltung und dem Veranstalter wird in dem kürzlich vorgelegten Abschlussbericht des Ausschusses ein „ausgeprägtes Kostenvermeidungsverhalten“ bei der Sicherung des Weihnachtsmarktes attestiert, dessen Einfahrten offenstanden. Bei den Sicherheitsbehörden erkannte der Ausschuss eine gefährliche „Wissensfragmentierung“. Obwohl Taleb al A. jahrelang etliche Behörden beschäftigt hat, seien die dabei gewonnenen Erkenntnisse nicht im Zusammenhang betrachtet worden. Auch habe eine passende Schublade für einen regimekritischen und islamfeindlichen Arzt aus Saudi-Arabien als potentiellen Gefährder gefehlt.
Kritisiert wird in dem Bericht auch die ärztliche Selbstverwaltung, die Taleb al A. trotz eklatanter Gründe für Zweifel an dessen fachlicher Eignung die Approbation erteilte. Gleiches gilt für seinen Arbeitgeber, den landeseigenen Maßregelvollzug in Bernburg, der trotz aller Fehlleistungen von Taleb al A. vor allem froh war, dessen Arztstelle besetzt zu haben.
