
Briefwahlstimmen zählen, wenn sie spätestens am Wahltag abgestempelt wurden
Der Supreme Court hat entschieden, dass Bundesstaaten Briefwahlstimmen auch dann noch zählen dürfen, wenn sie erst nach dem Wahltag eintreffen, sofern sie spätestens am Wahltag abgestempelt wurden. Die Richter kippten damit ein Urteil eines Berufungsgerichts, das eine entsprechende Regelung im Bundesstaat Mississippi für unvereinbar mit Bundesrecht erklärt hatte.
Die Mehrheit des Gerichts entschied, dass Bundesgesetze zwar den Wahltag für Bundeswahlen festlegen, daraus aber keine Pflicht folgt, dass Briefwahlstimmen bis zu diesem Tag auch bei den Wahlbehörden eingehen müssen. Maßgeblich sei, dass die Stimme spätestens am Wahltag abgegeben werde. Bis wann rechtzeitig abgeschickte Briefwahlstimmen noch berücksichtigt werden dürfen, könnten die Bundesstaaten selbst festlegen.
In Mississippi dürfen Briefwahlstimmen bis zu fünf Werktage nach der Wahl eingehen, wenn sie spätestens am Wahltag abgestempelt wurden. Nach Angaben des Gerichts gilt eine ähnliche Regelung in etwa 30 Bundesstaaten. Die Entscheidung fällt wenige Monate vor den Kongresswahlen, den sogenannten Zwischenwahlen, in eine Debatte über das US-Wahlrecht. Präsident Donald Trump dringt seit langem auf schärfere Regeln für Briefwahl und Wählerregistrierung, zentrale Teile seiner entsprechenden Dekrete wurden von Bundesgerichten jedoch blockiert.
