
Kaum im Amt, muss Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) ein riesiges Reformpaket stemmen: Das Pflegeneuordnungsgesetz soll dafür sorgen, dass die Beitragssätze zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) nicht weiter steigen und dass gleichzeitig die Eigenanteile in den Heimen nicht ausufern.
Beide Belastungen sind stark gestiegen. Im Jahr 2020 betrug der allgemeine Beitragssatz, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer sich teilen, 3,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Jetzt sind es 3,6 Prozent, 18 Prozent mehr. Der Eigenanteil im Heim hat sogar um 63 Prozent auf 3364 Euro im Monat zugenommen.
Trotzdem reicht das Geld nicht aus. Für 2027 rechnet Linnemanns Haus mit einer Finanzlücke in der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro, das sind fast zehn Prozent der heutigen Ausgaben.
Bundeskabinett stimmt im September über Pflegereform ab
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt als Referentenentwurf vor, hat es aber, entgegen den Ankündigungen des Ministeriums, noch nicht ins Bundeskabinett geschafft. Das wird jetzt für September erwartet. Der Beitragssatz soll dadurch stabil gehalten werden, dass die Bemessungsgrenze im Arbeitseinkommen, bis zu der Abgaben fällig sind, um elf Prozent von 5813 auf 6450 Euro im Monat angehoben wird. Gutverdiener und ihre Betriebe müssen also mehr aufbringen als bisher.
Zudem wird der Kinderlosenzuschlag, den allein die Arbeitnehmer schultern, um 0,1 Punkte auf 0,7 Prozent erhöht. Die Arbeitgeber sollen erstmals Beiträge für Minijobber zahlen, die kostenfreie Mitversicherung von Lebenspartnern wird eingeschränkt. Auf der Ausgabenseite will die Regierung unter anderem die Rentenbeiträge der Kassen für pflegende Angehörige auf 70 Prozent kürzen, die Zuweisung von Pflegegraden erschweren und die Tariftreueregelung für das Heimpersonal aussetzen.
Bundesländer sollen Investitionskosten für Heime tragen
In den Heimen sollen die nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschläge der Kassen zu den Eigenanteilen später greifen als bisher, was für neue Bewohner zunächst einen höheren Selbstbehalt bedeutet. Gleichzeitig sollen die Heime mehr Geld von den Kassen dadurch erhalten, dass die Leistungen gemäß der Inflationsrate regelmäßig höher vergütet werden. Das könnte im Umkehrschluss den Anstieg der Eigenanteile bremsen. Auch sollen die Bundesländer die Investitionskosten für die Heime übernehmen, die derzeit die Bewohner tragen.
Die alte SPD-Forderung nach einem Einfrieren der Eigenanteile auf einem bestimmten Satz taucht im Entwurf nicht auf und schien vom Tisch, weil es die Kassen überfordern würde. Jetzt bringt aber die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) den Pflegekostendeckel oder Sockel-Spitze-Tausch wieder ins Gespräch: „Alles, was über 1500 Euro im Monat hinausgeht, soll von der Pflegeversicherung getragen werden“, fordert sie.
PKV will Ausgaben der Pflegeversicherung einfrieren
Der Verband der Privaten Krankenversicherung PKV hält von solchen Ideen nichts. In einer Studie, die der F.A.Z. vorliegt, verwirft er sowohl den Pflegedeckel als auch die regelmäßige Dynamisierung, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, Steuerzuschüsse oder einen Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung: Solche Wege seien nicht finanzierbar, schreckten Leistungsträger ab und verteuerten den Wirtschaftsstandort, heißt es in einer Neuberechnung des PKV-Konzepts „Der Neue Generationenvertrag für die Pflege“.
Ein solcher sei nötig, weil die Jüngeren die wachsenden Sozialbeiträge in Zukunft nicht mehr tragen könnten: Wer im Jahr 2010 geboren wurde, heute also 16 Jahre alt ist, und möglicherweise bald ins Berufsleben eintritt, werde im Laufe seines Lebens im Durchschnitt fast ein Drittel mehr Sozialbeiträge zahlen als ein 1960 Geborener.
Das liege vor allem daran, dass die Pflegebeiträge „aus dem Ruder“ liefen, moniert der Verband. Um gegenzusteuern, schlagen die privaten Krankenversicherer vor, die Ausgaben der Pflegeversicherung auf dem heutigen Niveau einzufrieren, also gerade nicht zu dynamisieren, wie es der Gesetzentwurf zur Pflegeneuordnung vorsieht. Auch müssten die Leistungszuschläge der Kassen in den Heimen entfallen, weil sie unabhängig von Einkommen und Vermögen allein nach Dauer an jedermann gezahlt würden und bei Wohlhabenden wie ein „Erbenschutzprogramm“ wirkten. Mit diesem Schritt ließe sich der Beitragssatz sofort um 0,4 Punkte senken, heißt es in dem Papier.
Betreute sollen mehr aus eigener Tasche zahlen – wenn möglich
Insgesamt bewirke der „Neue Generationenvertrag“, dass die Sätze von heute durchschnittlich 3,8 Prozent bis zum Jahr 2050 auf 2,3 Prozent verringert werden könnten: zum Wohle des Standorts, der Versicherten und der künftigen Generationen.
Mit dem Einfrieren der Leistungsausgaben steigen diese langsamer als die Einnahmen, wodurch die Beitragssätze abnehmen. Bei steigenden Kosten für die Pflege, zum Beispiel durch höhere Löhne, fehlt dann Geld im System. Nach Vorstellungen der PKV soll es einerseits aus dem angesparten Vermögen der Betreuten kommen: Alle verfügbaren Daten zeigten, dass dies in den meisten Fällen möglich sei. Für weniger Begüterte lasse sich eine „soziale Komponente“ finden, etwa ein Zuschuss.
Jüngere Personen müssten privat vorsorgen. So könne sich ein heute 35 Jahre alter Versicherter schon für 56 Euro im Monat ein Monatsgeld von 2000 Euro zur Deckung der stationären Pflegelücke sichern.
Ohne diesen Umbau sei es nicht möglich, Beitragssatzstabilität und Eigenanteilsbegrenzung gleichzeitig zu gewährleisten. In Richtung der von Linnemann zu vertretenden Pflegereform empfiehlt die PKV ihr Modell als „Alternative“. Denn das PNOG werde „sowohl die Beiträge als auch die Eigenanteile der Versicherten erhöhen und damit die doppelte Legitimitätskrise der Pflegeversicherung weiter verschärfen“.
