Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hat sich für eine offene gesellschaftliche Debatte über die Leihmutterschaft ausgesprochen. »Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben«, sagte der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. »Man sollte diese Debatte führen«, fügte er hinzu.
Verschiedene Interessen müssten dabei beachtet werden, sagte Frister. Auf der einen Seite gebe es den unerfüllten Kinderwunsch von homosexuellen männlichen Paaren, sowie von Frauen, die aus medizinischen Gründen selbst kein Kind austragen könnten. Sie könnten sich diesen Kinderwunsch nur mittels Leihmutter erfüllen. »Und das ist auch nichts, was ein Lifestyle-Problem wäre, sondern dieser unerfüllte Kinderwunsch ist für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen«, sagte Frister. Auf der anderen Seite müssten die potenziellen Leihmütter geschützt und es müsse überlegt werden, was das für das Kindeswohl bedeute.
Ethikrats-Vorsitzender: Problem wird ins Ausland verlagert
Die Diskussion nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn
(CDU) zeigt aus Sicht Fristers die »Doppelmoral der Gesellschaft«.
Einerseits sei im Inland nicht nur die Leihmutterschaft verboten,
sondern auch die Eizellspende. Andererseits werde insbesondere bei der Eizellspende sehr großzügig
toleriert, dass Frauen und Paare
ins Ausland gehen, um auf diese Weise ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
»Und es ist ein bisschen so, dass die gesamte Gesellschaft da das
Problem ins Ausland verlagert«, sagte Frister.
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten vergangene
Woche bekannt gegeben, dass sie Eltern durch eine Leihmutter in den USA
geworden sind. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes
Verbot, das Spahn in der CDU mitgetragen hat. Die Entscheidung sorgte für deutliche Kritik, infolge derer Spahn am Samstag als Unionsfraktionschef zurücktrat.
Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland
verboten. Konkret verboten sind die Vermittlung einer Leihmutterschaft
und die ärztliche Behandlung sowie das Einsetzen einer Eizelle und die
gesamte ärztliche Begleitung des Prozesses. Allerdings machen sich
sogenannte Wunscheltern, die eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen,
selbst nicht strafbar.
