Politiker von CDU und CSU äußern erhebliche Einwände gegen den Referentenentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für Änderungen in der Steuerpolitik und mahnen Nachbesserungen an. Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landesvorsitzender Daniel Peters sagte der Bild am Sonntag: »Klingbeil bricht sein Wort, von den ohnehin dürftigen 10 Milliarden Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig. Die fleißige Mitte in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland wartet dringend auf echte Entlastung.« Man könne sich das »Blockadeverhalten durch die SPD« nicht leisten, sagte er, »weder wirtschaftlich noch politisch«.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisierte gegenüber der Bild am Sonntag den geplanten Wegfall steuerlicher Vergünstigungen für Vereine: »Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Miteinander in unserem Land.« Wer Steuerfreibeträge für Vereine senken wolle, setze an der falschen Stelle an und treffe diejenigen, die oft keine finanziellen Rücklagen hätten oder diese für den Dienst an der Allgemeinheit einsetzten. »Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig und unentgeltlich. Dieses Engagement wollen wir stärken.« Der Finanzminister müsse hier nacharbeiten.
Das sind die Steuerpläne
Dem Referentenentwurf zufolge steigt der Grundfreibetrag – also der Betrag, ab dem ein Lohn überhaupt erst versteuert werden muss – bis zum 1. Januar 2028 von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent greift dann bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro statt wie bisher ab 69.879 Euro.
Darüber hinaus soll das Kindergeld im kommenden Jahr um acht Euro und im Jahr darauf noch einmal um fünf Euro im Monat steigen. Aktuell beträgt es 259 Euro. Auch der Freibetrag für Kinder steigt. Die vorgesehenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen »stärken die verfügbaren Einkommen« und trügen dazu bei, die Reformen im Sozialbereich »steuerpolitisch zu flankieren«, heißt es in dem Papier.
Als Gegenfinanzierungsmaßnahme ist in dem Entwurf vorgesehen, dass die Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent künftig schon ab 250.000 Euro statt wie bisher ab 277.826 Euro greift. Ab 280.000 Euro kommt eine neue Superreichensteuer hinzu, die 47 Prozent beträgt. Auch soll der Absetzbetrag für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent der Rechnungssumme sinken.
