
Für Anton Gersten stand schon als Schüler fest, dass er Arzt werden wollte. Sein Abitur schloss er mit einer sehr guten Note ab, auch im Medizinertest erhielt er eine hohe Punktzahl. Für einen regulären Medizinstudienplatz reichte es trotzdem nicht. Die Landarztquote eröffnete ihm schließlich den Weg ins Medizinstudium. Er sei dankbar gewesen, diese Möglichkeit zu bekommen. Als er den Vertrag unterschrieb, dachte er nicht daran, ihn zu brechen, wie er im Gespräch mit der F.A.Z. sagt.
Später im Studium wollte er zunächst die Universität wechseln und fragte beim Land Hessen an, ob sich dafür im Rahmen der Landarztquote eine Lösung finden lasse. Doch statt eines Gesprächs erhielt er nach eigener Darstellung umgehend die Drohung mit einem Gerichtsverfahren und einer Vertragsstrafe von 250.000 Euro.
Diese Reaktion veränderte seinen Blick auf die Vereinbarung. Erst damals, vor rund zwei Jahren, wurde Gersten, der eigentlich anders heißt, nach eigenen Worten bewusst, wie eng sie ihn an Hessen band und wie wenig Spielraum ihm blieb. „Ich glaube, dass hier sehr viel mit den Träumen junger Menschen gespielt wird“, sagt er. Diese Erkenntnis war für ihn der erste Schritt auf dem Weg, der ihn schließlich dazu brachte, eine Klage gegen das Land Hessen einzureichen.
Wer den Vertrag unterschreibt, bindet sich für mehrere Jahre
Die Landarztquote funktioniert als Tauschgeschäft: Die Länder reservieren einen Teil der Medizinstudienplätze für Bewerber, die sich verpflichten, später auf dem Land zu arbeiten. In Hessen werden knapp acht Prozent der Medizinstudienplätze vorab reserviert: 6,5 Prozent für angehende Landärzte und weitere 1,3 Prozent für künftige Mediziner in hessischen Gesundheitsämtern. Wer die Verpflichtung nicht erfüllt, dem droht in Hessen eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Das Modell soll den Ärztemangel in ländlichen Regionen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst lindern.
Wer den Vertrag unterschreibt, bindet sich für viele Jahre: an das Medizinstudium, an die anschließende Facharztweiterbildung und an zehn Jahre Berufstätigkeit in einem Gebiet, in dem das Land einen besonderen Bedarf feststellt. Die Ortswünsche der Teilnehmer bleiben dabei unverbindlich. Den späteren Einsatzort erfahren sie erst, wenn ihre Weiterbildung näher rückt. Der Vertrag greift auch dann, wenn sich jemand aus beruflichen oder privaten Gründen später anders entscheidet.
Vor Gericht vertritt Gersten der Osnabrücker Rechtsanwalt Joachim Rau. Der frühere Direktor des Amtsgerichts Kerpen beschäftigt sich seit Jahren mit den Landarztverträgen. Nach eigenen Angaben vertritt er die meisten Kläger in Deutschland.
Anwalt sieht seine Mandanten in einer „Zwickmühle“
Nach seiner Überzeugung werden die Vertragsstrafen einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten. Rau kritisiert, dass bei „starr“ auf 250.000 Euro festgelegten Vertragsstrafen keine Differenzierung möglich sei. Dadurch würden sehr unterschiedliche Fälle gleich behandelt: Die Sanktion treffe sowohl Studenten, die bewusst eine andere Fachrichtung wählten, als auch Absolventen, die ihre Verpflichtung zunächst erfüllten und erst kurz vor dem Ende ihrer zehnjährigen Tätigkeit als Landarzt aufhörten. Rau sieht darin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Rechtlich problematisch sei zudem, dass es bei den vereinbarten Strafen in Höhe von „bis zu 250.000 Euro“ komplett an „Leitlinien“ fehle, wie das sehr breit eingeräumte Ermessen im Einzelfall ausgeübt werden solle, so Rau. Die Länder müssten die Strafe nach dem Gewicht und den Gründen des Verstoßes staffeln, argumentiert er.
Der Anwalt verweist auf ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt wurde. Darin sei eine Vertragsstrafe zwar grundsätzlich für möglich erklärt worden, allerdings höchstens in gestaffelter Form und maximal bis 150.000 Euro. Wegen der langen Vertragsdauer müsse die Strafe zudem schrittweise sinken, oder es müsse ein Recht geben, den Vertrag in Härtefällen vor einer Sanktion zu beenden. Beides fehle in den Verträgen der Länder. Nach Raus Darstellung sieht das Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in besonderen Fällen die Möglichkeit vor, von der Vertragsstrafe abzusehen. Der hessische Vertrag beschränke sich dagegen auf eine Stundung.
Dazu kommt das Wort „unverzüglich“, dass in Hessen nach Raus Darstellung zwar nicht im Vertrag steht, dafür aber im Gesetz. Er liest daraus die Pflicht, nach dem Studium „unverzüglich“ die Facharztweiterbildung und später die Tätigkeit auf dem Land aufzunehmen. Eine konkrete Frist sei damit nicht festgelegt. Rau sagt, der Begriff „unverzüglich“ sei zu ungenau – und deshalb sei auch die Vertragsstrafe unwirksam. Zudem behalte sich das für Hessen zuständige Landesamt vor, die Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro – je nach Fallgestaltung – sogar mehrfach verhängen zu können.
Die Folgen für seine Mandanten beschreibt Rau als schwerwiegend. „Die sind in einer Zwickmühle, die für die Personen quasi unauflöslich ist“, sagt er. Seine Mandanten müssten sich zwischen einem ungeliebten Berufsweg und dem Abbruch eines Studiums entscheiden, in das sie mehrere Jahre investiert hätten. Eine Studentin habe die Verpflichtung als „Bleidecke, die über ihr schwebt“, beschrieben. „Die Menschen, die das unterschreiben, haben in aller Regel noch nicht mal den Hörsaal von innen gesehen“, sagt Rau. „Die wissen überhaupt nicht, was im Studium alles auf sie zukommt.“
Ministerium verteidigt Landarztquote
Auch Lars Feldmann wird von Joachim Rau vertreten. Er gehörte zu den ersten Studenten in Hessen, die über die Landarztquote einen Studienplatz erhielten. Damals konnte er sich gut vorstellen, später als Allgemeinmediziner auf dem Land zu arbeiten.
Vor einem Jahr erhielt er eine Diagnose, die ihn über seine berufliche Zukunft nachdenken ließ. Seit bei ihm eine chronische Erkrankung festgestellt wurde, fragt er sich, ob er die Verantwortung für Patienten und Mitarbeiter einer eigenen Praxis dauerhaft tragen könnte. Sollte er aus gesundheitlichen Gründen ausfallen, müsste er die laufenden Kosten trotzdem weiter tragen und könnte sie womöglich nicht mehr decken. Gegen diese Gefahr versichern kann er sich nach eigenen Angaben wegen seiner Krankheit nicht mehr.
Die finanziellen Risiken einer Praxisübernahme bereiten ihm Sorgen. Dafür müsste er zunächst viel Geld aufbringen. Arbeite er später nur zur Hälfte, verlängere sich zudem seine vertragliche Bindung, sagt Feldmann, der seinen richtigen Namen ebenfalls nicht veröffentlicht sehen will: „Wenn ich jetzt zu 50 Prozent arbeite, dann verlängert sich der Vertrag dementsprechend. Aus zehn Jahren werden dann schnell 15 Jahre oder 20 Jahre.“
„Aus Angst vor dieser riesigen Strafe“ studiere er weiter in den für die Landarztquote vorgesehenen Schwerpunktfächern. Da er sich aber wegen seiner Erkrankung die Tätigkeit als selbständiger Arzt auf dem Land nicht mehr vorstellen kann, hat auch er mit Anwalt Rau Klage eingereicht.
Richtungsweisende Entscheidungen stehen im Oktober an
Gegen die Regelung und die Verträge seien derzeit fünf Klagen anhängig, heißt es vom Land Hessen. Das Gesundheitsministerium verteidigt die Landarztquote als wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Ärztemangel. Die Quote eröffne jungen Menschen „eine große Chance“, sagt Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU). Seit ihrer Einführung seien schon mehr als 250 Personen für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum gewonnen worden. Derzeit studieren nach Ministeriumsangaben 256 Menschen dank der Quote, insgesamt wurden bisher 284 Verpflichtungsverträge geschlossen. 28 Teilnehmer sind demnach aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig ausgeschieden. Vertragsstrafen wurden bisher weder festgesetzt noch gezahlt: Die erste Gruppe der über die Quote zugelassenen Studenten hat ihr Studium noch nicht abgeschlossen. Erst danach kann eine Strafe drohen, wenn sie die vorgeschriebene Facharztweiterbildung oder die anschließende zehnjährige Tätigkeit in einem unterversorgten ländlichen Gebiet nicht aufnehmen.
Der Ärzteverband Marburger Bund kritisiert die Landarztquote. Es sei „realitätsfern“, sich schon vor dem Studium auf eine Tätigkeit und Region festzulegen. Damit lege man seinen beruflichen Weg für mehr als 20 Jahre mit einer einzigen Unterschrift fest. Persönliche und fachliche Interessen könnten sich während der Ausbildung verändern. Den Ärztemangel auf dem Land behebe die Quote nicht. Sie verteile lediglich die ohnehin knappen Studienplätze neu und verschiebe damit das Problem. Die anhängigen Klagen zeigten, dass die Regelung den Betroffenen nicht gerecht werde. Der Verband hält es für wirksamer, mehr Studienplätze zu schaffen, die Bedingungen in Hausarztpraxen zu verbessern und Ärzte mit freiwilligen Anreizen aufs Land zu bringen.
Nordrhein-Westfalen führte die Landarztquote als erstes Bundesland zum Wintersemester 2019/20 ein. Dort beginnen im Oktober die ersten mündlichen Verhandlungen über die eingereichten Klagen. Die Entscheidungen könnten zu Präzedenzfällen für die anderen Bundesländer werden. Rechtsanwalt Rau wartet deshalb mit Spannung auf den Ausgang: „Sollte das Gericht die Vertragsstrafen kippen, wäre die Landarztquote in ihrer bisherigen Form wohl nicht mehr haltbar.“
