Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD planen eine neue Steuer auf Kunststoff. Das geht aus einem Entwurf für ein Kunststoffverpackungssteuergesetz hervor, der auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Ab Juli 2027 sollen demnach für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden.
Schon seit 2021 müssen die EU-Staaten für nicht recycelte Kunststoffverpackungen einen Beitrag an den EU-Haushalt abführen, die sogenannte EU‑Plastiksteuer. Sie beträgt 80 Cent pro Kilogramm. Für Deutschland macht das rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr aus. Wie die Staaten das Geld aufbringen, bleibt ihnen überlassen. Deutschland hat den Betrag nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe bislang aus dem Bundeshaushalt bezahlt und die Unternehmen, die für den nicht recycelten Plastikmüll verantwortlich sind, nicht zur Kasse gebeten. Das soll sich nun ändern.
Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Abgabe soll unter anderem bei der Herstellung oder bei der Einfuhr entsprechender Verpackungen fällig werden.
Steuer soll auch der Haushaltskonsolidierung dienen
»Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern«, heißt es in dem Gesetzentwurf. Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen an Kunststoffverpackungsabfällen an.
Die Steuer dient laut Gesetzentwurf auch »zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts«. Schon für 2027 wird mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro gerechnet. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.
Verbände halten Gesetzgebungsverfahren für übereilt
Verbände wie der Verband der Ernährungsindustrie, der Handelsverband und die Kunststoffverpackungsindustrie warnen vor einer Gesetzgebung »im Schnellverfahren«. In einem Brief an Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), aus dem die Nachrichtenagentur AFP zitierte, schreiben die Verbände, ihnen lägen Informationen vor, wonach das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestags kurzfristig eine Formulierungshilfe zur Einführung der neuen Steuer zuleiten wolle. Sie solle dann als Änderungsantrag in das bereits laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden.
Die Verbände bitten Warken in ihrem Schreiben, »dringend, darauf hinzuwirken«, dass eine »neue Verbrauchersteuer dieser Tragweite« nicht »auf diesem Weg« ins Parlament gebracht werde. Die Verbände forderten stattdessen, zuvor die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats zu prüfen.
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