Die ersten Hitzewellen rollen durchs Land, die Freibäder öffnen, alles schwitzt. Sofort sind manche Klimaanlagenmodelle in den Baumärkten ausverkauft, die Google-Suchen nach „Klimaanlagen“ schnellen mit dem Quecksilber der Thermometer nach oben und auch die Preise der Onlinehändler beginnen zu steigen.
Welches Gerät für die eigenen vier Wände taugt, welche Kosten damit einhergehen und was überhaupt erlaubt ist, das sollte sich jeder Käufer genau überlegen. Klimaanlagen sind keine großen Kühlakkus, die man sich einfach in die Wohnung oder das Haus stellen kann. Sie erfordern häufig Ab- und manchmal auch Zuluftschläuche, verbrauchen nicht wenig Strom und sind auch in der Anschaffung nicht günstig.
Geräte, die schnelle Abhilfe schaffen und ohne Umbauten genutzt werden können, unterteilen sich in sogenannte Monoblocks und mobile Split-Klimaanlagen. Erstere kommen als ein großer Kasten mit ein oder zwei Schläuchen, die aus dem Fenster zu hängen sind, letztere sind an ein Außengerät angeschlossen, das mithilfe eines Kältemittelschlauchs die Wärme abführt.
Monoblocks gibt es von 200 Euro an
Wer im eigenen Haus wohnt und viele Räume zu kühlen hat, für den ist eine eingebaute Split-Anlage eine naheliegende Option; teurer in der Anschaffung, aber dafür verlässlich und effektiv. Für Mieter und alle, die schnelle und weniger aufwendige Abhilfe suchen, bieten mobile Anlagen aber einige Optionen.
Nur lohnt es sich, die Unterschiede zu verstehen und die Geräte zu vergleichen. Die günstigsten sind die Monoblocks, preiswerte Modelle gibt es schon ab 200 Euro. Da ist dann aber mit entsprechend weniger Leistung und Qualität zu rechnen. Christian Zarmstorf von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, je Quadratmeter des zu kühlenden Zimmers mindestens eine Leistung von 60 Watt einzuplanen. Das 50-Quadratmeter-Zimmer ist mit dem 200-Euro-Gerät nicht zu kalt zu kriegen.

Bei den Monobox-Geräten mit nur einem Schlauch gibt Zarmstorf zu bedenken, dass die warme Abluft, die durch den Schlauch nach draußen gelangt, innen einen Unterdruck erzeugt. Durch Ritzen an Türen und Fenstern wird von diesen Geräten die warme Außenluft ins zu kühlende Zimmer gezogen, was ihre Leistung mindert.
Monoboxen mit einem zweiten Schlauch für die Zuluft, und mobile Split-Anlagen haben dieses Problem nicht, sind aber komplizierter aufzustellen, wegen des zusätzlichen Schlauchs respektive des Außengeräts. Der Nachteil, dass durch eine nur angelehnte Tür oder ein gekipptes Fenster ein Spalt offen bleibt, ist nur durch einen Umbau zu beheben. Extra Abdichtungen für gekippte Fenster und Türen gibt es zu kaufen, bei manchen Klimageräten sind sie auch im Lieferumfang enthalten.
Die Kühlleistung ist anhand der Wattzahlen vergleichbar. Für die Effizienz, also die Leistung je verbrauchter Stromeinheit, gibt es standardisierte Messungen, die als SEER und EER angegeben sind. Eine sichere Prognose, wie gut das Gerät genau in den eigenen vier Wänden funktioniert, kann damit nicht immer getroffen werden, da Außentemperatur, eigene Temperaturpräferenz und die Isolierung des Raums das stark beeinflussen. Aber anhand dieser Messungen ist zumindest eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen den Geräten möglich.
Eine kleine Vergleichsrechnung
Um den Strombedarf zu vergleichen, gibt es in den technischen Datenblättern Angaben dazu, wie viel das jeweilige Gerät verbraucht, auf der Grundlage der Normprüfung. Der tatsächliche Verbrauch in den eigenen vier Wänden lässt sich damit zwar ebenfalls nicht exakt vorhersagen, aber vergleichbar machen die Angaben die Anlagen allemal.
Die anderen dafür nötigen Parameter sind der Anschaffungs- und der Strompreis sowie die Anzahl an Stunden, die das Gerät im Jahr genutzt werden soll. Zarmstorf rechnet das an einem Beispiel vor. Dafür nimmt er an, das Gerät wird bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad genutzt, und diese wird am Wohnort für 70 Stunden im Jahr erreicht. Eine Midea Porta Split, eine mobile Split-Klimaanlage, kostet zurzeit meist um die 800 Euro und soll 203 kWh im typischen Jahr verbrauchen. Für die Berechnung des typischen Jahresverbrauchs werden 350 Stunden volle Nutzung angenommen, macht also einen Verbrauch von 0,58 kWh in der Stunde. Er vergleicht es mit einem Modell mit dem Namen MPPX-12CRN7, eine Monobox, also ohne Außengerät, das ebenfalls von Midea stammt, für 400 Euro. Die Leistung beider Geräte ist mit 3,5 Kilowatt angegeben. In 60 Minuten sind bei dem zweiten Gerät 1,4 kWh als Verbrauch angegeben. Die Differenz im Verbrauch beträgt also 0,82 kWh.
Auf das Jahr mit 70 Nutzerstunden hochgerechnet, macht das 57,4 Kilowattstunden. Bei einem Strompreis von 35 Cent würde die Preisdifferenz im Verbrauch 20 Euro im Jahr betragen. Geht man nur nach den Kosten, würde sich somit erst nach 20 Jahren der höhere Preis rechnen. Die Differenz der tatsächlichen Kühlleistung kommt gleichwohl hier noch nicht vor. Trotz der gleichen Leistung in Kilowatt ist von dem Split-Gerät mehr zu erwarten als der Monobox, zudem sind sie leiser.
Was diese Rechnung aber zeigt: In der Abwägung kommt es auf die erwarteten Nutzungsstunden an. Wer unter dem Dach in der Großstadt wohnt, wird häufiger die Klimaanlage anschalten. Wenn er wegen der immer häufigeren heißen Sommerwochen die Anlage rund 200 Stunden im Jahr anschaltet, rechnet sich das Beispiel schon nach sieben Jahren.
Wann der Vermieter mitreden darf
Wer von zu Hause arbeitet, sollte zudem überprüfen, ob er die Klimaanlage steuerlich geltend machen kann. Bei Geräten bis 952 Euro, die im heimischen Arbeitszimmer genutzt werden, können die Ausgaben als Werbungskosten in einem Jahr angerechnet werden, andernfalls sind sie über mehrere Jahre abzuschreiben.
Für Mieter, aber auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sollte zudem der rechtliche Rahmen bedacht werden. Monoboxen sind da unproblematisch, da sie mobil sind und keine baulichen Änderungen erfordern. Schon bei den mobilen Split-Geräten sei die Rechtslage differenzierter zu betrachten, sagt Christian Kotz, Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Werde das Außengerät lediglich auf dem Balkon aufgestellt, ohne fest verbaut zu sein, sei keine Genehmigung des Vermieters nötig.
„Eine kurzfristige, substanzschonende Anbringung ohne Eingriff in die Bausubstanz dürfte ebenfalls in vielen Fällen als noch genehmigungsfreier Gebrauch gelten.“ Werde das Gerät aber so installiert, dass es deutlich von außen zu sehen sei oder eine Lärmbelästigung für Nachbarn darstelle, könne die Zustimmung des Vermieters nötig sein. Ganz pauschal ließe sich das nicht bewerten, es komme auf den Einzelfall an. Gleiches gelte in der Eigentumswohnung auch gegenüber der Eigentümergemeinschaft.
Bei fest verbauten Geräten oder wenn für die Schläuche durch die Außenwand gebohrt werden soll, sei stets die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Gerade in den Grenzfällen rät Kotz dazu, vor der Anschaffung das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Dafür sind vielleicht etwas milderen Tage geeignet, ein kühler Kopf schadet keinem Gespräch. Heiße Wochen werden schließlich noch einige kommen.
