
Der Investigativjournalist Sascha Adamek hat vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht wies den Antrag auf einstweilige Verfügung der Claim gGmbH gegen ihn nämlich weitestgehend zurück. Adamek hatte Claim vorgeworfen, übertriebene, sachlich nicht gestützte Zahlen zu antimuslimischen Vorkommnissen in Deutschland zu verbreiten und diese als „glatte Fälschung“ bezeichnet. Das darf er weiterhin tun. Nur einen Nebensatz, den er in der Talkshow von Markus Lanz im ZDF sagte, muss er unterlassen (Az. 324 O 305/26).
Die „Claim – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ hatte in ihrem „Lagebild antimuslimischer Rassismus“ verkündet, es habe im Jahr 2023 in Deutschland einen Anstieg antimuslimischer Vorfälle um 114 Prozent gegeben, 2024 hätten sie um 60 Prozent zugenommen. Adamek verwies darauf, dass sich zwischen 2022 und 2024 die Zahl der „willkürlich ausgewählten“ Meldestellen, die bei Claim antimuslimische Übergriffe angeben, von zehn auf 26 vermehrte. Der Anstieg der Zahlen habe also maßgeblich mit diesem Umstand zu tun und korrespondiere auch nicht mit der offiziellen Polizeistatistik, die für 2023 einen Anstieg um 26 Prozent ausgewiesen habe. Auf seine Nachfrage hin habe Claim angegeben, der Anstieg hätte, wäre die Zahl der Meldestellen gleich geblieben, 2024 bei 34,58 Prozent gelegen. Das legte Adamek Claim als „Unsauberkeit“ aus.
Für die Äußerung gibt es ausreichende Anknüpfungstatsachen
Dem Landgericht Hamburg zufolge ist ihm dies als wertende Äußerung gestattet, für die es ausreichende Anknüpfungstatsachen gebe. Nicht mehr behaupten darf Adamek, dass Claim seinen Vorwürfen, die er bei Markus Lanz publik machte, „stillschweigend“ nicht widersprochen habe. Er habe, so das Gericht, Claim bei seinen Anfragen nicht mit sämtlichen seiner Kritikpunkte konfrontiert.
Die Zahl des 114-prozentigen Anstiegs antimuslimischer Vorfälle hatte im politischen Raum Kreise gezogen. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, rekurrierte auf die Zahl, ebenso die damalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Claim gGmbH wird nach eigenen Angaben zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert. Sie bezieht Mittel vom Bundesfamilienministerium nach dem Programm „Demokratie leben“ (2026 waren es 625.000 Euro), vom Bundesinnenministerium (373.000 Euro im Jahr 2025) und dem Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung (2024 etwas mehr als 202.000 und 2025 genau 230.450 Euro).
„Der Versuch der NGO, die öffentliche Kritik“ an ihrem „Umgang mit Fakten zu behindern“, sei „gescheitert“, sagte der Journalist Adamek. „Ärgerlich“ bleibe, „dass eine Organisation, die maßgeblich von Steuergeldern lebt, die Meinungsfreiheit einzuschränken versucht“. Die Bundesministerien sollten angesichts „solch unseriöser Praktiken eine mögliche Weiterförderung von Claim überdenken“. Gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg ist Beschwerde möglich.
