Drei Jahre nach dem Anschlag der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 ist der Judenhass in neuem Gewand zurückgekehrt. Oft nennt er sich „Kritik an Israel“, richtet sich angeblich gegen den „Zionismus“ – und meint in den meisten Fällen doch das Gleiche wie immer. Unsere Gesetze sind darauf nicht vorbereitet. Das Strafrecht der Erinnerung muss um ein Strafrecht der antisemitischen Gegenwart ergänzt werden. Am 7. Oktober 2023 ermordete die Hamas in Israel mehr als 1200 Menschen und verschleppte Hunderte Geiseln in den Gazastreifen. Es handelt sich um den größten Massenmord an Juden seit der Schoa. Am heutigen Tag jährt sich dieses Massaker zum dritten Mal.
Wer geglaubt hatte, ein solch unfassbares Verbrechen könne in Deutschland nur Entsetzen auslösen, der irrte. Noch während das Massaker andauerte und von den Tätern live ins Internet gestreamt wurde, feierten Menschen auf deutschen Straßen die Tötung, Folterung, Vergewaltigung, Schändung und Verschleppung unschuldiger Männer, Frauen, Kinder und Babys. Es folgten drei Jahre, in denen jüdisches Leben weltweit, aber auch in unserem Land sichtbarer bedroht war als zu jedem anderen Zeitpunkt seit 1945 und dies auch weiterhin ist.
Der Holocaust wird auf Tiktok über Wortspiele relativiert
Der Hass, der früher unverhohlen auftrat – als Hakenkreuz an einer Häuserwand, als „Juden raus“-Rufe, als plumpe Verschwörungserzählung –, tritt heute überwiegend in neuem Gewand auf. Er nennt sich Antizionismus. Er versteckt sich hinter Parolen, die zunächst wie politische Forderungen klingen: „From the River to the Sea“ und „Zionisten bekämpfen“. Israel ist dadurch zur Chiffre geworden – für Juden, für jüdisches Leben, für das, was man früher offen abwertend „die Juden“ nannte und was heute „die Israelis“ oder „die Zionisten“ heißt.
Machen wir uns eines klar: Es geht den Menschen, die auf offener Straße „Tod Israel“ oder „Yalla Yalla Intifada“ rufen, nicht um Israel oder den Frieden im Nahen Osten. Es ging ihnen nie darum. Sie haben lediglich einen neuen Kanal gefunden, in den sie ihren alten Hass füllen können. Das ist keine steile These, sondern ein von Sicherheitsbehörden und Forschung übereinstimmend dokumentierter Befund. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt in seinen jährlichen Lagebildern einen Antisemitismus, der zunehmend „camoufliert, chiffriert und codiert“ auftritt.

Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein erheblicher Teil der auf Tiktok verbreiteten Holocaust-Relativierung über solche codierten Formen läuft, nämlich über Zahlencodes, Wortspiele, scheinbar unpolitische Trends. Antisemitismus lässt sich einfach von legitimer Kritik an israelischer Regierungspolitik trennen. Hier wird jedoch bewusst eine Unschärfe instrumentalisiert, um Hass zu säen. Unsere Gesellschaft darf hierfür nicht blind sein. Die deutsche Strafvorschrift zur Bestrafung der Volksverhetzung wurde 1960 geschaffen und seither mehrfach reformiert. Es ist, im besten Sinne, ein Strafrecht der Erinnerung: entstanden aus der Lehre eines unfassbaren Zivilisationsbruchs, der sich nicht wiederholen darf – gegenüber niemanden und keiner anderen Gruppe.
Aus dem gleichen Grund ist auch die Leugnung der Schoa und eine Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft strafbewehrt. Aber ein Recht, das vor allem Gedenken konserviert, kann nur unzureichend erfassen, was sich gegenwärtig abspielt. Wenn Hetze sich chiffriert artikuliert – „Hochfinanz“ statt Juden, „Eliten“ statt Juden, „Brunnenvergifter“ statt Juden, „Zionisten“ statt Juden, numerische Kürzel und Familiennamen als Codes statt Juden –, dann greift ein Recht, das nur den „alten“ Antisemitismus kennt, ins Leere. Das belegt auch die Praxis deutscher Staatsanwaltschaften, die entsprechende Verfahren wiederholt eingestellt haben – obwohl im Grunde alle wussten, dass es sich um antisemitische Hetze handelt.
Andauernder Angriff auf jüdisches Leben
Wir brauchen deshalb kein neues Erinnerungsstrafrecht, das die Lehren aus der Vergangenheit ein weiteres Mal beschwört. Wir brauchen eine Ergänzung unseres Rechts, die den gegenwärtigen Antisemitismus als das adressiert, was er ist: ein andauernder Angriff auf jüdisches Leben. Die Politik sollte klarstellen, dass es auf die ausdrückliche Nennung der betroffenen Gruppe nicht ankommen kann, wenn sich die Angriffsrichtung einer Äußerung für jeden verständigen Menschen dieses Landes als Angriff auf Jüdinnen und Juden erschließt. Und es sollte den Umstand beenden, dass Hass gegen Juden, die in Israel oder anderswo im Ausland leben, nach geltendem Recht anders – milder oder gar nicht – behandelt wird als Hass gegen Juden in Deutschland. Denn beides zielt auf dieselben Menschen und entfaltet dieselbe Wirkung. Das ist keine Symbolpolitik.
Es ist der Lackmustest, ob unser Rechtsstaat bereit ist, eine neue Bedrohung dort zu erkennen, wo sie tatsächlich besteht. Drei Jahre nach dem 7. Oktober 2023 wissen wir alle, wenn wir uns auf den Straßen unseres Landes und in den Kommentarspalten der sozialen Netzwerke umsehen, nur zu gut, wie dieser neue Angriff auf jüdisches Leben und den Frieden in unserem Land aussieht. Es ist Zeit, dass auch unser Recht ihn erkennt.
