
Daniel Funke, der Ehemann des Unions-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, hat das Selfie aufgenommen und in den sozialen Medien verbreitet. Es zeigt ihn und den CDU-Politiker mit einem Kinderwagen und dazu nur den Text: „We are Family“ mit einem Herz. Allerdings hat das Ehepaar mit einer Leihmutterschaft einen Weg eingeschlagen, der so in Deutschland nicht möglich ist – und in der Partei von Spahn abgelehnt wird.
Erst auf dem Parteitag im Februar in Stuttgart wurde dazu ein Antrag der Frauen-Union angenommen: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft auch in altruistischen Modellen in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern“, heißt es darin.
Über den genauen Weg zum Kind gibt es offiziell wenige Details. Spahn will sich zu diesem privaten Vorgang nicht weiter äußern, hieß es am Donnerstag. „Wir sind überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann und freuen uns, wenn Ihr ihn bald selbst kennenlernt“, zitiert die „Bild“-Zeitung aus einer privaten Nachricht des Paares an die Freunde. Spahn sagte der Zeitung: „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm.“ Der Junge soll demnach in den USA von einer Leihmutter geboren worden sein. „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht“, wird Funke zitiert. Den Kanzler soll Spahn vor einigen Tagen informiert haben.
Die CDU lehnt die Legalisierung der Leihmutterschaft weiter ab
Spahn selbst hatte kein Geheimnis aus seinem Kinderwunsch gemacht, diesen auch in Interviews angesprochen. Allerdings hatte er es als Gesundheitsminister auch abgelehnt, zumindest eine nicht kommerzielle, also altruistische Leihmutterschaft zu legalisieren. So wie es im CDU-Parteitagsbeschluss im Februar bekräftigt wurde. Aus dem Umfeld des Fraktionsvorsitzenden heißt es jetzt gegenüber der F.A.Z., Spahn leite grundsätzlich aus seinem Privatleben keine politischen Forderungen ab. Heißt also: Die Position steht. Eine Sprecherin der Frauen-Union sagte der F.A.Z.: „Es gibt aus Sicht der Frauen-Union auch künftig keinen Grund, an der geltenden Rechtslage in Deutschland beim Thema Leihmutterschaft etwas zu ändern.“ Diese Position unterstreiche auch die Beschlusslage der CDU.
Im April hatte auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck geäußert, dass sein Ehemann und er Eltern geworden seien. Auch er nutzte dabei die Möglichkeit einer Leihmutterschaft, die es hierzulande auf legalem Wege nicht gibt.
Wie ist die Rechtslage?
Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet, auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle zu übertragen. Ebenfalls verboten ist, einen Befruchtungsvorgang einzuleiten, der die Schwangerschaft einer Frau mit einer fremden Eizelle herbeiführt. Das gilt auch für Frauen, die im Rahmen einer Leihmutterschaft mit künstlicher Befruchtung ihre eigene Eizelle zur Verfügung stellen. Der Gesetzgeber begründete diese Verbote im Jahr 1990, als das Embryonenschutzgesetz in Kraft trat, vor allem mit dem Ziel, eine „gespaltene Mutterschaft“ zu verhindern. Die „damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes“ ließen negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung befürchten.
Auf diese Begründung hatte das Gesundheitsministerium unter Spahn auch im April 2020 verwiesen. Damals hatte die FDP-Fraktion in einer Anfrage wissen wollen, ob die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes aus Sicht der damaligen schwarz-roten Bundesregierung noch zeitgemäß waren.
Die FDP hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Eizellspende zu legalisieren. Anfang 2021 führte der Gesundheitsausschuss des Bundestages dazu eine Anhörung durch: Die Mehrheit der Sachverständigen lehnte den Vorstoß ab. Sie argumentierten in erster Linie nicht mit den Belangen des Kindes, sondern mit den Gefahren für Leihmütter und Eizellspenderinnen: Anders als die Samenspende erfordert die Eizellspende einen invasiven Eingriff. Mehrere Sachverständige wiesen zudem darauf hin, dass das Risiko bestehe, dass sich Frauen aus einer ökonomischen Notlage zur Eizellspende bereit erklären.
Die Ampelkoalition konnte sich nicht auf eine Position einigen
In der Ampelkoalition setzte die FDP durch, dass zur Reform von Leihmutterschaft und Eizellspende eine Kommission der Bundesregierung eingesetzt wurde. Die Fachleute empfahlen, die Regelung zur Eizellspende zu liberalisieren – legten sich aber nicht fest, ob dies nur für Eizellspenden, die einer Frau zur eigenen Fortpflanzung entnommen wurden, oder auch für fremdnützige Eizellspenden gelten sollte.
Zur Leihmutterschaft äußerten sich die Kommissionsmitglieder zurückhaltend: Selbst die altruistische Leihmutterschaft, die keine kommerziellen Zwecke verfolgt, berge das „Potential für Umgehungen und Missbrauch“. Es liege im Ermessen des Gesetzgebers, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten. Erlaube die Politik die altruistische Leihmutterschaft, sei sie auf Fälle zu begrenzen, in denen Leihmutter und Wunscheltern freundschaftlich oder verwandtschaftlich verbunden sind oder in einer Vereinbarung festgehalten sei, dass zwischen den Beteiligten eine Beziehung entstehe, die über die Geburt des Kindes hinausreiche.
Zu einer Gesetzesreform führten diese Vorschläge nicht. Die Ampelkoalition konnte sich nicht auf eine gemeinsame Position zu Leihmutterschaft und Eizellspende verständigen. Im Koalitionsvertrag der derzeitigen schwarz-roten Bundesregierung ist keine Reform des Embryonenschutzgesetzes vereinbart. Im Mai sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einem Interview, sie sehe in der Bundesregierung keine Mehrheit dafür, schwulen Paaren die Möglichkeit der Leihmutterschaft in Deutschland zu eröffnen.
Wie der Weg über das Ausland funktioniert
Schwule Paare in Deutschland wählen oft den Umweg über das Ausland, um sich den Wunsch nach Kindern zu erfüllen, die zumindest mit einem Elternteil auch genetisch verwandt sind. Sie umgehen damit die Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes. In der Regel gehen sie in drei Schritten vor: Zunächst nutzen sie ausländisches Recht, um das Kind entstehen zu lassen. Danach lassen sie ihre Elternschaft von einem ausländischen Gericht anerkennen. Anschließend beantragen sie bei einem deutschen Gericht die Anerkennung der ausländischen Gerichtsentscheidung.
Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung in Deutschland anerkannt werden kann, darf sie nicht gegen wesentliche Prinzipien der deutschen Rechtsordnung verstoßen. Noch 2017 bewertete das Oberlandesgericht Braunschweig die kommerzielle Leihmutterschaft als einen solchen Verstoß. Die Entscheidung eines US-Gerichts, einem deutschen Paar die rechtliche Elternschaft für ein Leihmutterkind zuzuweisen, sei deshalb nicht anzuerkennen.
2018 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die wesentlichen Prinzipien deutschen Rechts durch eine ausländische Gerichtsentscheidung zur Zuweisung der Elternschaft eines Leihmutterkinds zumindest dann nicht verletzt seien, wenn das Kind mit einem Wunschelternteil genetisch verwandt ist.
Deutsche Paare dürfen nur in einigen wenigen Ländern im Ausland Eizellspenden und Leihmutterschaft in Anspruch nehmen und die dort geborenen Kinder nach Deutschland bringen. In den USA sucht die Leihmutter das Paar aus, für das sie ein Kind gegen Bezahlung austragen wird, nicht umgekehrt. Das Paar stellt sich über einen Steckbrief vor, teilt aber auch mit, welche Anforderungen es an die potentielle Leihmutter hat. Dieses Dokument können potentielle Leihmütter über die Agentur, bei der sie gelistet sind, abrufen.
Die deutschen Paare zahlen zudem für die Eizellspenderin, die Klinik, in der die künstliche Befruchtung und das Einsetzen des Embryos in die Gebärmutter der Leihmutter vollzogen werden, und für einen Fachanwalt, der die rechtlichen Regelungen zwischen den Vertragspartnern vornimmt. Zudem entstehen Kosten für die Reise in die USA zur Geburt des Kindes. Die Agentur übernimmt auf Wunsch auch die Organisation aller notwendigen Dokumente, wie die Geburtsurkunde des Kindes, in der beide Männer als Väter verzeichnet sind. Das Kind erhält zudem einen amerikanischen Pass, da es in den Vereinigten Staaten auf die Welt gekommen und somit automatisch amerikanischer Staatsbürger ist. In Deutschland müssen die Eltern beim Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde für das Kind beantragen und dessen Wohnsitz anmelden.
