
Wer es mit Zahlpflichten nicht genau nimmt oder gar in krimineller Weise Steuern hinterzieht, soll mit deutlich härterer Verfolgung und höheren Strafen rechnen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder soll es nicht mehr geben. Der Ermittlungsdruck soll stark steigen. Bußgelder für Steuervergehen in Unternehmen könnten sich vervierfachen und schwere Steuerstraftaten für bis zu 15 Jahre ins Gefängnis führen. Das sieht ein „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vor, den Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) am Donnerstag vorgestellt haben.
Klingbeil begründete das im Frühjahr angekündigte und nun 26 Punkte umfassende Maßnahmenpaket vor allem als Aktionsplan „für Gerechtigkeit“. „Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein“, erklärt er. Das gelte nicht nur im Hinblick auf Sozialleistungsbezug und -missbrauch, worauf die Koalition mit ihrer Reform des Bürgergelds schon reagiert habe. „Wer unseren Staat und unsere Gesellschaft betrügt, darf damit nicht durchkommen.“ Deshalb würden nun im Kampf gegen Steuerbetrug Ermittlungsdruck, Entdeckungsrisiko und Strafen erhöht.
Bisherige Regelung zur Selbstanzeige „setzt falsche Anreize“
Wie mögliche neue Vorschriften genau aussehen sollen, lässt der auf vier Seiten zusammengefasste Aktionsplan in etlichen Punkten noch offen. Das gilt etwa für die geplante Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, die das Finanzministerium im April erstmals in die politische Diskussion gebracht hatte. Damals hieß es, dass eine Selbstanzeige nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirken solle, falls die hinterzogenen Steuern gewisse Schwellenwerte überschreiten.
Der aktuelle Aktionsplan konkretisiert dies nicht. „Wer Steuern hinterzieht, muss mit Konsequenzen rechnen – die bisherige Regelung setzt falsche Anreize“, heißt es darin. „Kriminelle dürfen sich nicht mehr so einfach freikaufen können.“ CDU und CSU hatten auf den ersten Vorstoß dazu im Frühjahr zurückhaltend reagiert, ohne Details lasse er sich schwer bewerten. Eine Begründung für die strafbefreiende Selbstanzeige war stets, dass sie Steuerhinterzieher auf einen Weg zurück zur Ehrlichkeit einlädt, den sie andernfalls schon aus Furcht vor Strafe meiden würden.
Justizministerin Hubig wandte ein, dass es im Strafrecht ein schwer erklärbarer Sonderfall sei, nach Begehung einer Tat solche Auswege zu erlauben. Außerdem sei unklar, inwieweit das Instrument dem Fiskus tatsächlich Steuereinnahmen bringe, die andernfalls ausbleiben würden. Sie und Klingbeil hätten sich dafür entschieden, dass „der Gerechtigkeitsgedanke“ in den Vordergrund gehöre.
Neues Datenanalysezentrum für Steuerfahndung mit KI
Andere Schritte befinden sich hingegen schon in Vorbereitung und sind zum Teil auch im Koalitionsvertrag verabredet. Das betrifft vor allem das Ziel, die Ermittlungsbehörden zu stärken: Der Zoll soll 1500 zusätzliche Personalstellen bekommen, ein neues „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll soll bisher gestreute Behördenarbeit bündeln. Außerdem, so kündigte Klingbeil an, werde ein neues Datenanalysezentrum künftig systematischer mittels Künstlicher Intelligenz nach Mustern und Verbindungen von Steuerkriminalität suchen. Dies werde helfen, „gezielt dort zuzuschlagen, wo das größte Betrugsrisiko besteht“.
In Vorbereitung befindet sich auch schon ein Gesetz, das unter anderem die einst von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eingeführte allgemeine Bonpflicht für Bäckereien und Cafés ein weiteres Mal neu regelt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, sie abzuschaffen und zugleich für Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Umsatz eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse vorzugeben. Klingbeil will seinen Entwurf dazu im zweiten Halbjahr ins Kabinett bringen. Wie er nun erläuterte, entfällt damit nur die Pflicht zum Papierbon für Kleinbeträge bis 30 Euro, nicht aber die Pflicht zum elektronischen Beleg. Und voraussichtlich schon zuvor, noch im August, kommt sein „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ ins Kabinett, das dem Zoll neue Befugnisse im Kampf gegen Geldwäsche bringen soll.
Verschärft werden sollen durch den Aktionsplan auch Dokumentationspflichten, die kürzlich noch im Namen von Bürokratieabbau gelockert worden waren. Dies betrifft die Aufbewahrung von Buchungsbelegen für mögliche Steuerprüfungen. Die Ampelkoalition hatte die Aufbewahrungsfrist von zehn auf acht Jahre verkürzt. Die aktuelle Koalition hat sie schon wieder auf zehn Jahre verlängert, und Klingbeils Plan sieht nun eine Verlängerung auf 15 Jahre vor. In Zeiten elektronischer Buchführung sei das kein nennenswerter Mehraufwand, argumentiert er.
„Signal für Gerechtigkeit“ fast noch wichtiger als Geld
Wie viel das Gesamtpaket am Ende in die öffentlichen Kassen spülen könnte, wollte Klingbeil am Donnerstag nicht näher beziffern. Das lasse sich ohnehin nur grob schätzen und hänge zudem von Art und Zeitpunkt der konkreten Umsetzung der 26 Punkte ab. Im aktuellen Haushaltsentwurf für 2027 rechnet die Regierung mit einer „globalen Mehreinnahme“, die durch bessere Durchsetzung von Steuerpflichten etwa eine Milliarde Euro zusätzlich in die Kasse spülen soll.
Diese eine Milliarde Euro wolle man „mindestens schaffen“, betonte Klingbeil. Aber er glaube, „da ist mehr möglich“. Noch wichtiger als Haushaltszahlen sei aber die gesellschaftliche Bedeutung des Aktionsplans. Nach den vielen Krisen gebe es „Anspannung, Polarisierung, Druck in unserer Gesellschaft bis tief in die Familien hinein“. Dem müsse die Regierung ein „Signal für Gerechtigkeit“ entgegensetzen.
