
Pauschale Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen sind unwirksam. Damit können Eigentümer noch Jahrzehnte nach Fertigstellung Mängel geltend machen.

Pauschale Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen sind unwirksam. Damit können Eigentümer noch Jahrzehnte nach Fertigstellung Mängel geltend machen.
