
Die Anpassungen bei der Heizungsförderung sorgen für unmittelbare Folgen. Neue Vorhaben für einen Heizungstausch können ab Mitternacht vorerst nicht mehr beantragt werden. Vom 9. Juli bis 20. Juli komme es zu einer Umstellungsphase, um „notwendige technische Anpassungen“ bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die neuen Förderbedingungen sollen demnach schon am 21. Juli in Kraft treten. Ab diesem Tag könnten nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen gestellt werden.
Das Ministerium teilte weiter mit, es gebe eine „Vertrauensschutzregelung“. Antragsstellende mit einer gültigen „Bestätigung zum Antrag“ oder einer „technischen Projektbeschreibung“, die noch keinen Antrag gestellt hätten, könnten während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen stellen. Eine Sprecherin der KfW sagte: „Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies während der Umstellungsphase bis 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun.“
Auf der Homepage des Bundesverbands Wärmepumpe wiederum hieß es, die Bestätigung zum Antrag selbst sei kein gültiger Förderantrag. Kunden, denen schon eine Bestätigung zum Antrag vorliege, wurde empfohlen, noch am Mittwochabend einen Antrag über das KfW-Portal zu stellen. Der Verband hatte am Dienstag erklärt: „Eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit wäre ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher, Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer.“
Ausschuss stimmt neuer Förderung zu
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zuvor grünes Licht für Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben. Laut KfW beträgt die Grundförderung ab 21. Juli weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Für die erste Wohneinheit werden jedoch nur noch maximal 28.000 Euro für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung gefördert, nicht mehr 30.000 Euro wie bisher. Diese Summe soll dann alle sechs Monate – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines jeden Jahres – um weitere 750 Euro sinken. Die Regierung begründet das auch mit Sparzwängen. Die Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondertopf des Bundes.
Das Wirtschaftsministerium erklärte, die Bundesregierung werde Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten Bundesförderung weiter umfassend finanziell unterstützen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, die Förderung werde sozial gerechter. „Wer auf Unterstützung besonders angewiesen ist, profitiert künftig stärker.“ Die Förderung werde zielgerichteter eingesetzt und leiste zugleich einen Beitrag zu einer „soliden“ Haushaltsführung.
Bei der Heizungsförderung gibt es künftig eine stärkere soziale Staffelung. Änderungen gibt es vor allem beim sogenannten Einkommensbonus. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte: „Mit der Reform der Heizungsförderung gelingt es uns, Geld einzusparen und zugleich die positiven Wirkungen für Klimaschutz und moderne Heizungstechnologie zu erhalten.“
Grüne: Vertrauen gebrochen
Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig kritisierte: „Weniger Mittel bedeuten weniger Förderung, weniger Investitionen und weniger Klimaschutz – mit fatalen Folgen für die Wärmewende. Besonders problematisch ist die entstehende Unsicherheit: Über Jahre wurde kommuniziert, dass die Finanzierung bis 2029 gesichert ist. Dieses Vertrauen wird nun gebrochen.“
Die Änderungen bei der Förderung kommen parallel zu einer großen geplanten Reform: Die schwarz-rote Koalition will im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
