Es gibt einen Ort in der Frankfurter Innenstadt, an dem wird die Meinungsfreiheit entweder verteidigt oder bedroht – das ist Ansichtssache. Der Weg dorthin führt durch ein öffentliches Parkhaus. Die Auffahrt zur sechsten Ebene versperrt ein Rolltor, daneben eine Klingel ohne Aufschrift. Nach kurzem Warten schieben sich die stählernen Lamellen nach oben, auf dem verwaisten Parkdeck lehnen zwei Fahrräder an der Wand, durch Glaswände dringt diffuses Licht.
Ein Justizbeamter öffnet eine schwere Tür. Wer sich bis hierher in einem Agentenfilm wähnte, den holt die Betriebsamkeit einer hessischen Behörde auf den dunkelgrauen Teppichboden zurück: In den verborgenen Büros arbeitet die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internet- und Computerkriminalität, kurz ZIT.
Deren Staatsanwälte führen seit 2010 Verfahren gegen die Verbreiter von Kinderpornographie, gegen Kriminelle im Darknet, gegen Hacker. Und seit sieben Jahren auch gegen Durchschnittsbürger, die Beleidigungen oder Volksverhetzung ins Internet schreiben. Oberstaatsanwalt Benjamin Krause, Leiter der ZIT, sagt: „Ich wollte mich anfangs gar nicht um das Thema Hate Speech kümmern und habe das als Kleinkriminalität abgetan.“ Meist enden die Verfahren, die am Amtsgericht verhandelt werden, mit einer Geldstrafe, oder der Angeklagte verlässt den Gerichtssaal straffrei, wenn er Reue zeigt und sich vorher nichts hat zuschulden kommen lassen.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Heute spricht Krause nicht mehr von Kleinkriminalität. Er erzählt von Begegnungen mit Opferberatungsstellen und einer kriminologischen Theorie, die ihn überzeugt hat, dem „Silencing-Effekt“. Danach zielt Hassrede darauf ab, bestimmte Personen oder Gruppen durch Beleidigungen und Drohungen mundtot zu machen. Das gilt im Besonderen für jene, die sich in der Politik engagieren. Aus Selbstschutz, so die Theorie, ziehen sie sich irgendwann zurück. „Wir müssen sicherstellen, dass ein demokratischer Diskurs im Internet möglich ist“, sagt Krause. „Klar ist aber, dass das nicht allein das Strafrecht regeln kann.“
Der Mord an Walter Lübcke war ein Wendepunkt
Im Jahr 2019, als der CDU-Politiker Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten erschossen wurde, der wohl auch durch Hasskommentare angestachelt wurde, galt die Hetze als Bedrohung der Demokratie. Bei einer Bürgerversammlung hatte Lübcke als Regierungspräsident von Nordhessen 2016 die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verteidigt. Unter dem Video, das im Internet verbreitet wurde, beschimpften die Kommentatoren Lübcke nicht nur, einige forderten seine Ermordung, aus Worten wurden Taten.
Vieles von dem, was da über Lübcke stand, war nach deutschem Recht verboten, aber es haperte an der Durchsetzung. In mehreren Bundesländern wurden Zentralstellen zur Bekämpfung von Hassrede bei Staatsanwaltschaften geschaffen oder bestehende Cybercrime-Einheiten wie die ZIT gestärkt. Die Strafverfolgung sollte eine abschreckende Wirkung haben.
Eine anonyme Meldefunktion sollte die Zivilcourage stärken
In Hessen entstand im Jahr 2020 eine „Meldestelle gegen Hetze“. Nutzer konnten dort anonym Kommentare melden, die sie als anstößig empfanden. Was den Mitarbeitern als strafwürdig galt, leiteten sie an die zuständigen Stellen weiter. Man habe die digitale Zivilcourage stärken wollen, erinnert sich der Leiter, Axel Schröder. Er ist ehemaliger Polizeibeamter und geht in wenigen Wochen in den Ruhestand. Über die Arbeit der ersten Jahre spricht er engagiert.
Es sei wichtig gewesen, die Lücke zu schließen, die es gab: Wer bis dahin einen Beitrag im Internet zur Anzeige bringen wollte, musste ihn ausdrucken und persönlich zur Polizei gehen. Inzwischen ist die Anzeige auch im Internet möglich. In sechs Jahren wurden der Meldestelle 100.000 Beiträge gemeldet, die allermeisten ohne Bezug zu Hessen. Zeitweise waren bis zu 26 Mitarbeiter des Innenministeriums abgeordnet, um 600 Meldungen pro Woche zu bewerten. Die Hälfte davon wurde im Schnitt als zulässig bewertet, die andere Hälfte an das BKA und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Mehrere Fälle, die für bundesweite Debatten sorgten, begannen hier. Als ein Rentner in Franken den Grünen-Politiker Robert Habeck in einem satirischen Beitrag einen „Schwachkopf“ nannte, klingelte wenige Monate später die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss bei ihm, den sie am Ende nicht umsetzten. Dass Habeck später auch einen Strafantrag stellte, trug zum Bild empfindlicher Politiker und überreagierender Behörden bei.
Gegen den Rentner lief auch ein Verfahren wegen Volksverhetzung, in dem er später verurteilt wurde. Das „Schwachkopf“-Verfahren wurde eingestellt. Im vergangenen Jahr nutzte der Publizist Norbert Bolz auf der Plattform X in einem satirischen Kontext die Naziparole „Deutschland erwache“, was bei der Meldestelle angezeigt wurde. Er bekam ebenfalls Besuch von der Polizei.
Manche verbanden die Meldestelle mit „Denunziantentum“
Dass die Meldestelle die Fälle weiterleitete, wird damit begründet, dass sie nur entscheidet, was strafwürdig sein könnte. Der Begriff Schwachkopf ist eine Beleidigung, und das deutsche Strafrecht verbietet Naziparolen. Es kam also auf die Staatsanwaltschaften an. Deren Entscheidungen empfindet der hessische Innenminister Roman Poseck von der CDU als „unglücklich“.

Durch die Meldestelle wurde klar, was passiert, wenn man eine Infrastruktur schafft, die besonders niedrigschwellig ist. „Wir haben es teilweise mit selbst ernannten Debattenpolizisten zu tun gehabt“, sagt der Leiter Schröder. „Es gibt Mailadressen, über die sehr viele Meldungen abgesetzt wurden, in manchen Fällen Tausende. Ob es eine Person ist oder mehrere, das wissen wir nicht.“
Ende vergangenen Jahres wurde die Behörde umstrukturiert. Das begründete man auch damit, „Aktivisten keine Spielwiese“ bieten zu wollen. Mancher in der hessischen CDU verband mit der Meldestelle „Denunziantentum“. Ein Vorwurf, den Innenminister Poseck nicht teilt, aber verstehen kann. Die Meldestelle ist inzwischen zu einer „Anlauf- und Beratungsstelle“ geworden, sie soll sich um alle Formen „digitaler Gewalt“ kümmern. Was gemeldet wird, muss einen Bezug zu Hessen haben. Opfern soll geholfen werden, Beiträge zu löschen. Die Strafverfolgung rückt in den Hintergrund. Poseck wird oft auf die Meldestelle angesprochen. „Viele haben den Eindruck, dass das Vorgehen gegen Hasskommentare zu exzessiv war, und sind froh, dass wir der Meinungsfreiheit wieder mehr Raum geben.“
Sind Strafverfolger übers Ziel hinausgeschossen?
Der Oberstaatsanwalt Christoph Hebbecker arbeitet für die Zentral- und Anlaufstelle Cybercrime des Landes Nordrhein-Westfalen. Bereits seit 2017 ist er dort mitverantwortlich für ein Projekt mit dem Namen „Verfolgen statt nur löschen“. Er erinnert sich noch gut an die ersten Jahre, das große Medieninteresse, den Zuspruch, den es für die Bemühungen gab. „Erst wurden wir für unsere Arbeit bejubelt, es gab sehr viel Zuspruch, vielleicht auch zu viel. Dann kam die Gegenbewegung, und wir stehen immer öfter auch in der Kritik“, sagt Hebbecker.

Der Stimmungsumschwung zeigt sich am deutlichsten bei den Hausdurchsuchungen. Innen- und Justizminister in den Ländern werteten sie noch vor wenigen Jahren als Zeichen dafür, dass das Internet „kein rechtsfreier Raum“ sei. „Es gab eine Stimmung, in der von den Strafverfolgungsbehörden hartes Durchgreifen gegen strafrechtlich relevante Inhalte verlangt wurde. Durch die Corona-Pandemie wurde das eher verstärkt“, sagt der Staatsanwalt. „Teilweise sind wir als Strafverfolger dann aber vielleicht auch über das Ziel hinausgeschossen.“
Aus anderen Staatsanwaltschaften wird der F.A.S. berichtet, dass sich Justizministerien erkundigten, warum die Ermittler nicht an einem bundesweiten Aktionstag gegen Hasskriminalität mit einer Hausdurchsuchung teilgenommen hätten, dafür seien doch die Strukturen geschaffen worden. Die Politik wollte damals öffentlichkeitswirksame Ergebnisse.
Merkel wollte Beleidigungen nie verfolgen
Persönlich handhaben Politiker das ganz unterschiedlich. Von der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel ist bekannt, dass sie die Strafverfolgung von Beleidigungen gegen ihre Person ablehnte. Damit die Behörden nicht immer wieder fragen müssen, können Politiker ihre Entscheidung grundsätzlich hinterlegen. Das tat laut Justizkreisen auch Walter Lübcke, er lehnte die Strafverfolgung von Hasskommentaren ab.
Friedrich Merz stellte als Vorsitzender der Unionsfraktion Strafanträge gegen Beleidigungen wie „Drecks Suffkopp“, „kleiner Nazi“ oder „Arschloch“. Meist melden sich Staatsanwälte bei Politikern, ob sie eine Strafverfolgung wünschen. „Ist es sinnvoll, dass die Justiz einem Politiker Hunderte oder Tausende Äußerungen vorlegt, der dadurch oftmals erst von den verbalen Ausfällen erfährt?“, fragt Staatsanwalt Hebbecker. Er und seine Kollegen erkundigen sich nur in Ausnahmefällen bei Politikern. Diese sollen sich selbst melden, wenn sie an einem Beitrag Anstoß nehmen.

Ein Problem ist aus Hebbeckers Sicht auch, dass Äußerungsdelikte durch die Strafverfolgungsbehörden unterschiedlich bewertet werden. Die Strafrechtlerin Elisa Hoven sagt, sie könne bei neun von zehn Äußerungsdelikten im Grenzbereich nicht eindeutig sagen, was vor Gericht als strafwürdig bewertet wird.
Besonders deutlich zeigt sich das am Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches. Seit mehr als neunzig Jahren steht die Verleumdung von Politikern unter besonderer Strafe. 2020, nach der Ermordung von Lübcke, ergänzte der Bundestag den Paragraphen um Beleidigungen, schränkte allerdings ein, dass diese geeignet sein müssen, das „öffentliche Wirken“ eines Politikers „erheblich zu erschweren“. Bei der Göttinger Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität hat das zur Folge, dass der Paragraph keine große Rolle spielt. Die Hürde ist zu hoch, sagt Oberstaatsanwalt Andreas Buick. „Eine Beleidigung ohne diese zusätzlichen Umstände reicht dafür regelmäßig nicht aus. Es müsste sich um eine ehrabschneidende Unterstellung handeln wie die sexuelle Belästigung von Kindern.“
Die hessische Zentralstelle in Frankfurt hingegen hat 100 Verfahren mit dem Paragraphen 188 geführt. „Der Auffassung der ZIT, dass auch die Verbreitung von Beleidigungen geeignet sein kann, das öffentliche Wirken der jeweiligen Politikerin erheblich zu erschweren, sind die Gerichte ganz überwiegend gefolgt“, schreibt Staatsanwalt Krause in einem Bericht an das Justizministerium.
Aufgelistet sind darin die Beleidigungen und die Strafe, die hessische Amtsgerichte verhängten: „Schlampe dich (…) braucht keiner“ – 30 Tagessätze. „Das ist eine Hexe, schade, dass es keine Hexenverbrennungen mehr gibt“ – 30 Tagessätze. „Verpisst euch ihr Deppen“ zur Ankündigung eines Wahlkampfauftritts – 40 Tagessätze. Krause und seine Kollegen unterscheiden, ob sich eine Beleidigung gegen einen Bundesminister oder einen Lokalpolitiker richtet. Letzterer kann deutlich leichter in seinem öffentlichen Wirken eingeschränkt werden.
Spahn will den Paragraphen streichen lassen
Problematisch finde Krause den unklaren Gesetzestext. „Die Beleidigung wird bestraft. Mehr steht da nicht“, sagt Krause. Normalerweise werden Voraussetzungen für strafbare Handlungen beschrieben. Krause schlägt vor, die ständige Rechtsprechung, die sehr differenziert sei, in den Gesetzestext zu schreiben. Da wird zwischen drei Stufen unterschieden: Formalbeleidigung, Schmähkritik und Verletzung der Menschenwürde als schärfste Form.

Das würde den Bürgern, die mit den Vorwürfen konfrontiert sind, das Verständnis erleichtern, und es wäre eine Hilfestellung für Staatsanwaltschaften und Gerichte. Andere, wie der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion Jens Spahn, fordern die Streichung des Paragraphen. Er kritisierte den Eindruck, der damit verbunden sei: Die „Mächtigen“ hätten sich „Sonderrechte“ gegeben.
Es gibt also ein Umdenken. Mehrere Schwerpunktstaatsanwaltschaften berichten, dass die Zahl der Strafanträge durch Bundespolitiker deutlich gesunken ist. Der Göttinger Staatsanwalt Buick beobachtet das auch: „Selbst wenn wir uns erkundigen, ob eine Äußerung verfolgt werden soll, ist die Zurückhaltung sehr groß.“ Etwa zehn bis fünfzehn Strafanträge von Politikern gehen bei der niedersächsischen Zentralstelle monatlich noch ein, sie stammten fast ausschließlich von Landes- und Kommunalpolitikern.
Hessens Innenminister Poseck stimmt einer Strafverfolgung nur zu, wenn die Menschenwürde verletzt oder nationalsozialistische Bezüge hergestellt wurden. „Den Rest lasse ich an mir abtropfen, das rate ich auch anderen Politikern.“
Der Mord an Walter Lübcke, der zum Kampf gegen Hassrede führte, wird im Internet bis heute bejubelt. „Schmor in der Hölle du Bastard!!!“ steht unter dem Video eines Auftritts Lübckes, der ihn vor zehn Jahren in den Fokus der Hetzer brachte. Lübcke wird als „Volksverräter“, „Beamtenfresse“ und „Arschloch“ beschimpft. „Du sollst nach dem Tod keine Ruhe mehr finden“, schreibt einer, der die Freilassung des Mannes fordert, der Lübcke ermordet hat. Manche Beiträge sind erst wenige Monate alt.
Kurz nach der Tat waren den Behörden 8500 Kommentare gemeldet worden. Lübckes Familie hatte die Strafverfolgung von Beiträgen befürwortet, die nach seinem Tod veröffentlicht wurden. 250 Ermittlungsverfahren entstanden daraus, in nur 80 Fällen konnte der Urheber ermittelt werden. Vor allem Geldstrafen wurden verhängt. Vor zwei Jahren sprach das Landgericht Kassel einen Mann im Berufungsverfahren frei, der geschrieben hatte: „Selbst schuld, Herr Lübcke“.
