
Beschleunigung braucht seine Zeit, dafür soll es jetzt umso schneller gehen: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz gehört zu den zentralen Vorhaben der Bundesregierung, soll es doch dafür sorgen, dass das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro schnell verbaut werden kann. Die neuen Regelungen sollen zu wesentlichen Zeitersparnissen führen, versprach Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen könnten für Genehmigungen Monate bis Jahre eingespart werden; digitale Verfahren könnten den Prozess um bis zu 30 Prozent verkürzen. Nach monatelangen Auseinandersetzungen zwischen CDU/CSU und SPD sowohl im Kabinett als auch im Parlament hat das Gesetz am Freitag die letzte Hürde genommen.
Umstrittenes Kernstück des Gesetzes ist das Vorhaben, wichtige Infrastrukturprojekte wie Schienenbau oder neue Straßen zur Engpassbeseitigung dem überragenden öffentlichen Interesse zuzuordnen. Außerdem wird klargestellt, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen. Umweltrechtliche Bedenken spielen künftig weiterhin eine Rolle, allerdings wird nun häufiger als bisher der Ausgleich an anderer Stelle gesucht, etwa durch zusätzliche Naturschutzflächen.
Bereits entschiedene Fragen nicht nochmal aufrollen
Damit sollen Verzögerungen wie bei der A 143 westlich von Halle vermieden werden, deren Bau durch langwierige Gerichtsverfahren aufgehalten worden sei, betonte das Bundesverkehrsministerium. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verhindere künftig, dass bereits rechtskräftig entschiedene Fragen immer wieder mit massivem Zeitverzug neu aufgerollt werden. Von den neuen Regelungen sollen auch große Neubauvorhaben wie die Rheinspange zwischen Bonn und Köln (A 553) oder der Weiterbau der A 20 in Niedersachsen profitieren.
Dem Beschluss im Bundestag ist ein hartes politisches Ringen vorgegangen, bis in die letzten Tage hinein wurde an mehreren Stellen nachgeschärft. Dazu gehört eine neue Stichtagsregelung, maßgeblich für die Entscheidung bleiben danach die Sach- und Rechtslage sowie die fachliche Bewertungsgrundlage beim Abschluss der Beteiligungsphase. Außerdem werden die Möglichkeiten ausgeweitet, statt Ausgleichsmaßnahmen Ersatzzahlungen zu leisten.
Entsprechend erleichtert äußerte sich Schnieder, der in den vergangenen Monaten zugleich von Bundeskanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) angetrieben und von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gebremst wurde. Schnieder sprach von einem „Paradigmenwechsel“. „Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist, und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht.“ Geld allein saniere keine Brücken, modernisiere keine Schienen und beseitige keine Engpässe.
Als weiteren Baustein für den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Begrenzung von Umweltklagen. Auf Betreiben der Unionsfraktion wurde der Regierungsentwurf, für den das Bundesumweltministerium von Carsten Schneider (SPD) federführend war, nachgeschärft. „Mit der Überarbeitung des Verbandsklagerechts stellen wir sicher, dass in Gerichtsverfahren schneller Klarheit herrscht und Verfahren massiv beschleunigt werden. Missbräuchliche Verzögerungstaktiken von Klageverbänden erschweren wir, wo möglich“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mark Helfrich, der F.A.Z.
So sollten ursprünglich nur die Klagerechte von Umweltverbänden eingeschränkt werden. Nun werden auch individuelle Klagen beschränkt, also etwa solche von Anwohnern. So will Schwarz-Rot verhindern, dass Umweltverbände Musterkläger vorschicken und damit die neuen Restriktionen umgehen.
Umweltklagen können die Sache nicht aufschieben
Zeitersparnis soll zudem bringen, dass die Gerichte von eigenen Nachforschungen zu streitigen Infrastrukturprojekten absehen, wenn weder die Ausführungen der Kläger noch andere konkrete Anhaltspunkte Anlass dazu geben. Damit Bauprojekte nicht durch Gerichtsprozesse lahmgelegt werden, soll außerdem die aufschiebende Wirkung von Umweltklagen wegfallen. Das bedeutet: Im laufenden Gerichtsverfahren darf zunächst weiter gebaut werden. Um das Vorhaben zu stoppen, müsste der Kläger vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Für viele Verfahren ist das aber ohnehin schon geltendes Recht, etwa für den Ausbau der erneuerbaren Energien und für Klagen gegen Baugenehmigungen.
Die vom Bundestag beschlossene Novelle sieht nun vor, dass Klagen gegen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur den Weiterbau nicht stoppen sollen. Neu ist im Vergleich zum Kabinettsentwurf, dass dies auch für Klagen gegen Projekte gelten soll, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit (mit Ausnahme von Tierhaltung) dienen. Auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz würden damit nicht automatisch durch Umweltklagen gestoppt.
Kein Taktieren mehr vor Gericht
Die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag will außerdem missbräuchlichen Verzögerungen einen Riegel vorschieben, etwa wenn absichtlich erst vor Gericht auf Planungsfehler zulasten streng geschützter Tierarten verwiesen wird. Nach der sogenannten Missbrauchsklausel werden solche Einwände nicht mehr berücksichtigt, wenn sie aus taktischen Gründen noch nicht im Genehmigungsverfahren vorgebracht wurden. Diese Ausschlussregelung ist allerdings nach geltendem EU-Recht sehr heikel. Die EU-Kommission will die entsprechenden Vorgaben aber ändern.
Die Grünen-Fraktion, Umweltverbände und Stimmen aus der Wissenschaft äußern heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben: Die Beschleunigung von Großprojekten werde zulasten von Umwelt- und Naturschutz unverhältnismäßig forciert. Außerdem sei die Beschränkung von Umweltklagen ein Angriff auf die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat.
