
Das Journalistenhaus Correctiv hat vor Gericht eine schwere Niederlage erlitten. Die Pressekammer des Landgerichts Berlin II hat Correctiv eine Berichterstattung untersagt, die den Eindruck erweckte, der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg habe sich in seinem Podcast mit Gregor Gysi für eine „punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten“ – also zwischen CDU/CSU und AfD –, für eine Minderheitsregierung und dafür ausgesprochen, Gesetze notfalls mit der AfD zu verabschieden, nach dem Motto „Wer mitstimmt, stimmt mit“. Das Gegenteil sei der Fall, zu Guttenberg vertrete diesen Standpunkt gerade nicht, Correctiv habe ihn „verkürzt und verzerrend zitiert“. Die Berichterstattung, so das Gericht in seinem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren, sei „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Az. 27 O 298/26 eV).
In dem am 26. Juni bei Correctiv erschienenen Artikel „Guttenberg: Der Mann aller Märkte“ suchte die Autorin Annika Joeres darzulegen, in welchen Firmen zu Guttenberg investiert sei und dass er „Verbindungen zu dem MAGA-Unterstützer Peter Thiel“ habe. Am Ende des Artikels heißt es in einem „Update“, zu Guttenberg habe auf mehrfache Anfragen nicht reagiert und man habe „einige Details im Artikel, auch zu seinen Funktionen, präzisiert“. Am 10. Juli veröffentlichte Correctiv eine Gegendarstellung zu Guttenbergs in sieben Punkten. Darüber hinaus gab Correctiv, wie das Gericht festhält, außergerichtlich acht Unterlassungserklärungen ab. Der Artikel sei in Teilen verändert worden.
„Nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt“
Zu dem nun untersagten Punkt des Artikels, den Correctiv laut Gericht als „zulässiges Zitat“ und „daran in zulässiger Weise anknüpfende Wertung“ verstehe, zu Guttenberg hingegen als vollständig unwahr bezeichne, stellt die Pressekammer des Landgerichts Berlin II fest, dass es nicht zulässig sei, einen Sachverhalt so weit verkürzt darzustellen, dass der Leser „ein nach der negativen Seite entstelltes Bild“ des Betreffenden erhalte, „weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“. Die Wahrheit dürfe nicht bewusst entstellt werden, dies gelte „auch dann, wenn die Presse wesentliche Sachverhalte, die ihr bekannt sind, der Öffentlichkeit unterschlägt“.
So lasse der Artikel „vollständig unerwähnt“, dass zu Guttenberg in dem Podcast „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“. Correctiv unterschlage, dass zu Guttenberg „das genaue Gegenteil“ bekundet habe, was sich im Podcast in der Passage ausdrücke: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“
„Willkürlich aus der Luft gegriffen“
Den Schluss nahezulegen, zu Guttenberg befürworte, was er gemäß Wortlaut ablehnt, verdrehe, verkürze und verzerre den „tatsächlichen Äußerungsinhalt“ und wäre, so schreibt das Gericht, auch als Meinungsäußerung unzulässig, „da sie mangels hinreichender tatsächlicher Anknüpfungspunkte willkürlich aus der Luft gegriffen wäre“. Die Medien hätten als „Wachhund“ der Demokratie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den Bürgern Informationen und Ideen zum politischen Prozess „wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen“. Diesen „journalistischen Kardinaltugenden“ habe Correctiv „nicht genügt“. „Das Zitat“, so die Pressekammer des Berliner Landgerichts, „das als Beleg verwendet wird“, sei „eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf“, ihm komme „die Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu“, umso schwerer wiege es, wenn ein „bei isolierter Betrachtung sinnloser Äußerungstorso (,Wer mitstimmt, stimmt mit‘)“ verwendet werde.
Mit dem Beitrag über Karl-Theodor zu Guttenberg ergeht es Correctiv ähnlich wie mit dem Artikel von Anfang Januar 2024 über den „Geheimplan gegen Deutschland“, der Ende November 2023 bei einem „Geheimtreffen“ in Potsdam mit dem Ziel geschmiedet worden sei, „Millionen von Menschen aus Deutschland“ zu vertreiben. Zu diesem stellte das Landgericht Berlin II im vergangenen April fest, hier sei „bewusst unvollständig“ berichtet worden; die Ausführungen zu einem „,Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ seien „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig“.
„In dem Text ging es um eine Recherche über Verbindungen Guttenbergs zu Tech-Milliardären in den USA, die vor Gericht nicht angegriffen wurden“, sagt der Chefredakteur von Correctiv, Justus von Daniels, auf Anfrage. „Die presserechtliche Auseinandersetzung drehte sich um eine Bewertung einer Aussage, die Guttenberg im Zusammenhang mit verschiedenen Szenarien einer Minderheitsregierung der CDU getätigt hat und die die Recherche in einem Absatz flankiert hat. Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir und werden auf Basis der Urteilsbegründung entscheiden, ob wir gegen die Entscheidung vorgehen werden.“
„Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus“, sagt demgegenüber der Anwalt von Karl-Theodor zu Guttenberg, Christian Schertz, auf Anfrage der F.A.Z.: „Es geht offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie es Correctiv vorgibt, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.“
Gegen die Entscheidung der Pressekammer ist Beschwerde möglich.
