
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen die Werbung, die das Portal Nius dort auf einem Doppeldeckerbus und in U-Bahnen gebucht hatte und welche die BVG nach Protesten einstellte, wieder aufnehmen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Es sei der BVG untersagt, Nius von ihren Werbeflächen auszuschließen, so das Gericht (VG 1 L 215/26).
Die BVG hatte die Werbekampagne der Nius-Betreibergesellschaft Vius Anfang Juni abgebrochen. Sie begründete dies mit einem Tweet des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt, in dem dieser geschrieben hatte „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Dazu hatte er ein mutmaßlich KI-generiertes Bild veröffentlich, das den Anschein erweckte, auch mit diesem Spruch werde geworben. Die BVG meinte, das sei „offensichtlich rechtswidrig“ und stoppte die Werbung von Nius. Reichelts Post war aber gar nicht Teil der Kampagne.
Der Tweet, befand das Verwaltungsgericht Berlin, halte „die Grenzen der Meinungsfreiheit ein“ und sei nicht rechtwidrig, die BVG könne sich nicht darauf berufen, dass hier ein Gesetzesverstoß vorliege.
Die BVG muss ihren Werbevermarkter nun anweisen, die auf einem Bus und in U-Bahnen transportierte Werbekampagne von Nius fortzusetzen. Innerhalb der nächsten sechs Monate müssen die Berliner Verkehrsbetriebe Nius für 250 U-Bahn-Plakate einen Ersatzzeitraum einräumen. Zudem muss die BVG per Pressemitteilung kundtun, dass die Behauptung, der Nius-Chefredakteur Reichelt habe sich rechtswidrig geäußert, untersagt ist.
Auch die von der BVG angeführte „Sicherheitslage” sei kein hinreichender Grund, die Werbung zu stoppen. Die Behörden seien aufgerufen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Wer rechtswidrige Reaktionen Dritter zum Anlass nehme, zulässige Kommunikation zu beenden, verleihe denjenigen ein „Vetorecht, die Grundrechte durch Rechtsbruch einschränken wollen“.
In einer Onlinepetition mit der Überschrift „Keine rechte Angstmache in der BVG!“ hatte sich eine sechsstellige Zahl von Menschen gegen die Werbung ausgesprochen. Die Organisation Campact hatte den BVG-Bus mit einem Truck begleitet, der LED-Aufschriften wie „Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten“ oder „Was Nius verschweigt: Ohne Multimillionär im Rücken wären sie längst pleite“ zeigte. Auf Social Media war aufgerufen worden, den Betrieb der BVG zu stören.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss können die Berliner Verkehrsbetriebe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen.
