
Die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder für die Fußfessel soll mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes umfassend ausgebaut werden. Zu den derzeit rund 30 Stellen für die Überwachung in ganz Deutschland sollen 72 hinzukommen, sagten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) bei der Vorstellung des Vorhabens in der Justizvollzugsanstalt im südhessischen Weiterstadt.
Hessen überwacht die Träger von Fußfesseln zentral für alle Bundesländer und rechnet mit Inkrafttreten des reformierten Gewaltschutzgesetzes im nächsten Jahr mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Menschen. Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Dann können Gerichte nicht nur für verurteilte Straftäter, sondern auch für potentielle Gefährder eine Fußfessel anordnen. In Hessen ist dies längst möglich. Opfer häuslicher Gewalt sollen dadurch besser vor einem Kontakt mit dem Täter geschützt werden. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.
Das spanische Modell der Fußfessel ist wirksamer
Hessen setzt seit Anfang 2025 auf die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell. Dabei erhalten außer den Gewalttätern auch gefährdete Frauen – freiwillig – einen Tracker. Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des möglichen Angreifers als auch den der zu schützenden Person. Nähern sich Aggressor und Opfer einander, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf. Mit der Fußfessel nach dem spanischen Modell können auch unbeabsichtigte Begegnungen verhindert werden. Vorher galt das Annäherungsverbot nur im Umkreis eines festen Standorts, etwa der Wohnung des Opfers.
Nach den Worten von Justizminister Heinz gab es seit Anfang 2025 keine körperlichen Übergriffe mehr durch Fußfesselträger. „Wegschauen ist keine Lösung. Wir müssen häusliche Gewalt ächten“, sagte Hubig. Keine Tötung und keine Übergriffe, das müsse das Ziel sein. Die Tötung einer Frau durch ihren ehemaligen Partner wie jüngst in Kelkheim zeige, wie wichtig besserer Schutz sei, da angedrohte Gewalt in reale Tätlichkeiten umschlagen könne. Eine Fußfessel, sofern sie einem Gefährder durch einen Gerichtsbeschluss auferlegt worden sei, könne dagegen Schutz für bedrohte Personen bieten. Allerdings ist Voraussetzung, dass sich die betreffende Person auch um staatliche Hilfe gegen einen potentiellen Angreifer bemüht. Laut Studien sucht aber nur ein kleiner Teil der Betroffenen diese Art von Unterstützung.
