Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD) will das Strafgesetzbuch mit Blick auf Femizide
und geschlechtsspezifische Tötungen präzisieren. Dafür soll der
Mordparagraf erweitert werden. Der Bild am Sonntag sagte Hubig: »Wir
haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der
Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn
alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden.«
Zwar
könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus
Besitzdenken als Mord strafbar sein. Doch in der Rechtsprechung gebe es
immer noch diese Entscheidungen: »Na ja, das war Eifersucht. Wenn der
eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig ,und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen.« Das will Hubig nun durch eine Klarstellung im Gesetz ändern, sodass auch Tötungen
aus geschlechtsspezifischen Motiven als Mord bewertet werden könnten.
Lebenslange Freiheitsstrafe nur bei Verurteilung wegen Mordes
Damit
würde sich auch das Strafmaß ändern. Denn nur bei einer Verurteilung
wegen Mordes könne der Täter »eine lebenslange Freiheitsstrafe
bekommen«, so die Bundesjustizministerin. Beim Totschlag sei nur eine
begrenzte Strafe möglich, zum Beispiel auf »zehn, zwölf Jahre, wo dann
klar ist, spästestens danach ist auch die Entlassung«.
Von einem Femizid spricht man, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts
getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die
Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner. In Deutschland wurden 2024 laut Innenministerium 308 Frauen und Mädchen getötet, davon 191 durch Partner, Ex-Partner oder Familienmitglieder.
