
Die Landesregierung wird vom kommenden Jahr an die Finanzierung des Frauenhilfesystems in Hessen vollständig übernehmen und dafür Mittel in zweistelliger Millionenhöhe bereitstellen. Das hat Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) am Mittwoch in Wiesbaden angekündigt. Nach Einschätzung von Hofmann werden in Hessen bis zu 600 Plätze in den Häusern benötigt, um Frauen gemäß den Empfehlungen der Istanbul-Konvention zu schützen. Damit der von 2032 an geltende bundesweite Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus erfüllt werden kann, wird ein Gesetz in den Landtag eingebracht.
„Hier geht es um viel: Jede dritte Frau in Deutschland erfährt einmal im Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt“, sagte Hofmann. Wenn Frauen und ihre Kinder in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher seien und Schutz und Zuflucht benötigten, dann müssten sie diesen auch bekommen, forderte die Sozialministerin. Fakt ist ihren Aussagen zufolge aber auch, dass Frauen und ihre Kinder derzeit nicht immer ausreichend Schutz finden. Daher werde die Landesregierung mit ihrem Ausführungsgesetz das Schutz- und Hilfesystem weiter ausbauen.
Zahl der Plätze soll schon 2027 von 364 auf 404 steigen
Von 2032 an soll in Deutschland der Rechtsanspruch für Frauen in einer Notlage auf kostenlosen Schutz und Beratung gelten. Dieser hängt unmittelbar mit dem Gewalthilfegesetz zusammen. Die Hessische Landesregierung reagiert auf das Bundesgesetz und will von 2027 an die Finanzierung der Frauenhäuser neu regeln. Aktuell teilen sich das Land, die Kommunen und freie Träger die Kosten. Im Landeshaushalt für das Jahr 2026 sind 10,4 Millionen Euro eingeplant. Von 2027 an wird das Land die Finanzierung komplett übernehmen. Das Geld werde erst an die Kommunen überwiesen, die dieses wiederum an die Träger weiterleiten sollen, so Hofmann. Von 2029 an soll das Land seine Unterstützung direkt an die Träger auszahlen.
Für das Jahr 2027 sind 30 Millionen Euro eingeplant, wobei jedoch acht Millionen Euro vom Bund erstattet werden. Für das Jahr 2028 kalkuliert die Sozialministerin mit 31 Millionen Euro und einer Erstattung des Bundes in Höhe von elf Millionen Euro. In beiden Jahren werden zudem jeweils fünf Millionen Euro bereitgestellt, um neue Frauenhäuser zu errichten oder bestehende auszubauen.
Derzeit gibt es in Hessen 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen für Frauen und zusätzlich etwa 540 Plätze für deren Kinder. Zusätzlich verfügt das hessische Schutzsystem über 25 Notplätze. Außerdem gibt es insgesamt 48 Beratungs- und Interventionsstellen. Nächstes Jahr kommen zwei neue Frauenhäuser im Landkreis Groß-Gerau und im Vogelsbergkreis dazu, sodass die Zahl der Schutzplätze für Frauen auf 404 steigt.
Um den weiteren Ausbau gezielt zu planen, fördert das Land eine Bestands- und Bedarfsanalyse, deren Ergebnisse Ende des Jahres erwartet werden. Mithilfe dieser Analyse wird unter anderem untersucht, wo Frauen besonders oft Schutz benötigen oder wie sich die regionale Kriminalitätslage darstellt. „Wir müssen das Schutzangebot deutlich ausbauen, damit wir den Rechtsanspruch 2032 erfüllen können“, sagt die Ministerin. Der Bund habe zudem ein eigenes Programm mit einem Volumen von 150 Millionen Euro angekündigt. Wie diese Mittel verteilt werden, sei jedoch noch nicht bekannt.
Kritik an den Plänen von Hofmann äußerte Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende der Liberalen. Es sei zwar zu begrüßen, dass das Land die Finanzierung übernehme. Entscheidend sei jedoch, dass mit den zusätzlichen Landesmitteln nicht nur die Kommunen entlastet würden, sondern dass sie auch tatsächlich zu Verbesserungen für die Frauen führten, teilte Knell mit. Hofmann hatte zuvor bekräftigt, dass es wichtig sei, dass alle „mit an Bord bleiben“. Dazu zählte sie auch die Kommunen mit eigenem Geld.
