Im Berufungsprozess gegen Le Pen stehen Plädoyers der Staatsanwaltschaft an. Diese fordert erneut ein Kandidaturverbot. Le Pen könnte 2027 nicht bei den Wahlen antreten.
Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen
und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) will die
Staatsanwaltschaft erneut in mehreren Fällen ein Kandidaturverbot
fordern. “Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit
umfassend zu bestätigen”, sagte der Staatsanwalt an die Richter gewandt. “Selbstverständlich werden wir auch Strafen
der Nichtwählbarkeit beantragen”, fügte er hinzu. Das Plädoyer der
Staatsanwaltschaft sollte etwa sechs Stunden dauern.
Mit konkreten Strafmaßforderungen wurde am Abend gerechnet. Das im
Sommer erwartete Urteil des Berufungsgerichts entscheidet über die von Le Pen angestrebte vierte Präsidentschaftskandidatur. In dem Berufungsverfahren geht es um die Veruntreuung von EU-Geldern.
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.
