
Für die Betroffenen ist die Regelung oft ärgerlich: Nach einer Gehaltserhöhung können auf Bewohner von Sozialwohnungen zusätzliche Kosten zukommen. Denn wer die Einkommensgrenzen für den geförderten Wohnungsbau um mehr als 20 Prozent überschreitet, muss eine Fehlbelegungsabgabe zahlen. Damit soll verhindert werden, dass Haushalte subventioniert werden, die das gar nicht nötig haben.
Über viele Jahre wurde darauf verzichtet, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben. Mieter mit höherem Einkommen sollten nicht dazu gedrängt werden, eine Sozialwohnung zu verlassen, sondern zur Stabilisierung der Quartiere beitragen. Seit Ende 2015 jedoch gibt es in Hessen eine gesetzliche Grundlage für die Fehlbelegungsabgabe, in Frankfurt wird sie seit dem 1. Juli 2016 erhoben.
Die Höhe des zu entrichtenden Betrags richtet sich nach der Differenz zwischen der Sozialmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete. Je stärker das Einkommen die zulässige Grenze überschreitet, desto höher fällt die Abgabe aus. Drei Jahre nach dem Bezug einer geförderten Wohnung müssen Mieter erstmals Auskunft geben, wie sich ihr Einkommen verändert hat.
36.500 Haushalte überprüft
Nach zehn Jahren zieht die Stadt eine positive Bilanz. Rund 36.500 Haushalte seien zwischen 2016 und 2025 überprüft worden, teilte das Dezernat für Planen und Wohnen mit. Insgesamt habe die Abgabe 45 Millionen Euro 2025 eingebracht. Nach Abzug einer Verwaltungskostenpauschale standen rund 38 Millionen Euro für den Ankauf von Belegungsrechten zur Verfügung. Das heißt: Das Geld fließt an Wohnungseigentümer, überwiegend öffentliche Unternehmen, die der Stadt dann für Wohnungen, die frei vermietet werden könnten, ein Belegungsrecht für Sozialmieter einräumen.
Damit versucht die Stadt, das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestands zu bremsen. Ende 2025 verfügte die Stadt über Belegungsrechte für 4725 Wohnungen. Der Ankauf wurde aus den Erträgen der Fehlbelegungsabgabe finanziert, es wurden aber auch andere städtische Mittel dafür eingesetzt. Insgesamt gibt es in Frankfurt derzeit rund 26.000 Sozialwohnungen.
„Die Fehlbelegungsabgabe ist ein wichtiges Instrument, um den sozialen Wohnungsbau in Frankfurt zielgerichtet zu gestalten, und dient dem Gemeinwohl“, sagt Katharina Wagner, die Leiterin des Amts für Wohnungswesen. Damit leiste die Abgabe einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit.
