Eine Firma geht in Konkurs und beantragt Insolvenzgeld für die Belegschaft. Ein anderes Unternehmen muss wegen schlechter Auftragslage seinen Mitarbeitern kündigen, die dann Arbeitslosengeld beantragen. Später stellt sich heraus: Die Angestellten der ersten Firma waren heimlich zu einer gerade erst gegründeten Firma mit ähnlichem Geschäftszweck gewechselt. Und die Mitarbeiter des zweiten Unternehmens gab es nur auf dem Papier. Alles war fingiert, die Arbeitsverträge, die Gehaltszahlungen. In beiden Fällen haben Hintermänner das Insolvenzgeld und das Arbeitslosengeld kassiert.
Mehr als 210.000 Verdachtsfälle auf Leistungsbetrug wurden im vergangenen Jahr in Jobcentern und Arbeitsagenturen festgestellt. Wie groß das Dunkelfeld der gar nicht erkannten Fälle ist, soll nun mithilfe eines neuen Instruments systematisch aufgeklärt werden. Seit 1. Juli gibt es in der Arbeitsagentur in Nürnberg ein zentrales Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch. Bis Anfang 2027 kommen fünf regionale Zentren in Kiel, Berlin, Chemnitz, Düsseldorf und Stuttgart hinzu. Die dann siebzig Mitarbeiter sollen systematisch Daten zusammenführen und analysieren.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
„Wir schaffen nun die übergreifenden Strukturen und Werkzeuge, um organisierten Leistungsmissbrauch besser zu erkennen und bestenfalls zu verhindern“, sagt Vanessa Ahuja, Vorständin für den Bereich Leistungen und Internationales der Bundesagentur für Arbeit. Es gehe nicht um bestimmte Arten von Leistungen oder Personengruppen. „Unser Ziel ist es, mit dem Kompetenzcenter kriminelle Strukturen aufzudecken und zu verfolgen, die vorher womöglich durch Kreisgrenzen oder unterschiedliche Rechtskreise nicht sichtbar waren.“ Ahuja spielt auf ein immer wieder festgestelltes Muster an: Menschen melden sich in Jobcentern verschiedener Landkreise an, um mehrfach Leistungen zu beziehen.
Auf den Aktionsplan der Bundesregierung warten sie im Ruhrgebiet noch
Organisierten Sozialleistungsmissbrauch gibt es in Klein und Groß, von der individuellen Trickserei bis zum größer angelegten Betrug. Besonders betroffen ist das Ruhrgebiet. Dort fühlen sich die Kommunen vor allem mit den Folgen der Armutsmigration aus Südosteuropa allein gelassen. Dennis Rehbein, der Oberbürgermeister von Hagen, lobt das Kompetenzzentrum als wichtigen, längst überfälligen Schritt. „Ein Durchbruch ist es aber noch nicht“, sagt er.
Das sieht auch Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Andrea Henze von der SPD so. Es gelte, den Leistungsmissbrauch energisch und systematisch zu bekämpfen, sagt die Sozialdemokratin. „Dazu brauchen wir nicht noch mehr Zuständigkeiten auf dem Papier, sondern konkrete, durchsetzungsfähige Strukturen vor Ort und eine Gesamtstrategie von Bund, Land und Kommunen.“ Rehbein ist enttäuscht, dass ein von der Bundesregierung für Juli angekündigter Aktionsplan immer noch nicht vorliegt.
Der Plan soll sich „mit der Bekämpfung von Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung“, befassen und wird gerade mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet, wie eine Sprecherin der SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas mitteilt. „Die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist ein zentrales Thema für diese Legislaturperiode“, sagt die Sprecherin. Er schade der Gesellschaft und schwäche das Vertrauen in den Sozialstaat.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen zu beenden, den Datenaustausch der Behörden zu verbessern „und Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich zu reduzieren“.

Die Bundesregierung hat also viel vor. Es geht um die verbesserte Kooperation zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden, Bundeszentralamt für Steuern sowie Kranken- und Pflegekassen. Außerdem will die Bundesregierung den Bezug von Sozialleistungen an den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland knüpfen und sich um eine Änderung der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit bemühen.
Die EU-Freizügigkeit ist für die einen gut, für die anderen schlecht
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den großen Erfolgen der europäischen Integration. Auch Deutschland profitiert davon, dass jeder Bürger der EU in jedem Mitgliedstaat seinen Arbeitsplatz frei wählen kann. Erfolgsverwöhnte Städte wie München, Düsseldorf oder Hamburg kämen ohne Fachkräfte aus Rumänien und Bulgarien längst nicht mehr aus. Dafür müssen andere Gegenden wie Bremen und das Ruhrgebiet seit vielen Jahren die erheblichen Lasten der Armutsmigration tragen. Allein im hoch verschuldeten Gelsenkirchen summiert sich die „durch Zuwanderung bedingte finanzielle Belastung“ laut Etatplan in diesem Jahr im Saldo auf 17,5 Millionen Euro.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat aber einen Geburtsfehler: Schon wer einen Job mit nur wenigen Wochenstunden nachweisen kann, bekommt den Arbeitnehmerstatus und damit auch Zugang zu Sozialleistungen. Die Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin Henze berichtet von Migranten mit Minijob als Fensterreiniger für 200 Euro im Monat: „Das sind drei, vier Arbeitsstunden in der Woche. Und diese geringe Stundenzahl reicht aktuell aus, um ergänzend Sozialleistungen zu beziehen.“
Das Ruhrgebiet – wo es kaum Jobs für Nicht- oder Geringqualifizierte gibt – ist für Armutsmigranten attraktiv, weil dort viele Wohnungen leer stehen. So kam es, dass sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Ruhrgebiet zur Sozialleistungsfreizügigkeit entwickelt hat.
Oberbürgermeisterin Henze berichtet, die Gelsenkirchener hätten mittlerweile ein starkes Gefühl von Ungerechtigkeit, „weil Menschen einfach durch eine Wohnortwahl Sozialsysteme ausnutzen, in die sie zuvor nicht eingezahlt haben“. Der Staat dürfe nicht zulassen, dass Menschen aus dem Ausland nach Deutschland gelockt, in menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht und gleichzeitig von kriminellen Strukturen ausgebeutet würden, sagt sie. Schon Anfang des Jahres hieß es in einem Bericht der Gelsenkirchener Verwaltung, die „soziale Segregation im Stadtgefüge“ nehme massiv zu, „der soziale Friede in vielen Stadtteilen ist gefährdet“.
Es gibt ein jahrelang perfektioniertes, mafiöses System, mit dem sogenannte Vermittler den Staat melken. Das funktioniert so: Zu Spottpreisen erwerben sie heruntergekommene Häuser, um sie an Armutsmigranten zu vermieten. Diesen Mietern – die meist weder schreiben noch lesen können – besorgen sie Minijobs oder täuschen diese vor. Mit dem Arbeitnehmerstatus werden dann aufstockende Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung) sowie die Erstausstattung für eine eigene Wohnung beantragt.
Die „Vermittler“ behalten die Sozialleistungen einfach für sich
Manchmal behalten diese „Vermittler“ die Grundsicherung, das Kindergeld oder die vom Staat erstatteten Kosten für Miete ein. Auch das Geld für Heizung, Wasser und elektrische Energie leiten sie nicht weiter. Das führt regelmäßig dazu, dass Versorgungsunternehmen die Lieferung einstellen und Mieter irgendwo illegal Strom abzapfen.
In vielen Ruhrgebietsstädten arbeiten Jobcenter, Familienkasse, Polizei, Zoll, Wohnungsaufsicht und Ausländerbehörde eng zusammen, um Schwarzarbeit oder Kindergeldbetrug aufzuklären. In einem einzigen Hochhaus in Duisburg konnten Anfang 2025 bei einer Razzia 59 Betrugsfälle mit zum Schein gemeldeten Kindern aufgeklärt werden, ein Schaden von 1,2 Millionen Euro konnte abgewehrt werden. Auf diesen Betrag hätte sich der Kindergeldanspruch bis zum 18. Lebensjahr der Kinder summiert. In Essen wurden kürzlich 19 von 81 Personen in „Problemimmobilien“ abgemeldet und die Sozialleistungen für sie gestoppt, weil eine Vor-Ort-Kontrolle ergab, dass sie dort gar nicht wohnen.

Was es aus der Sicht der betroffenen Städte dringend bräuchte, wäre „die praxisgerechte Lockerung von Datenschutzbestimmungen an einigen Schnittstellen“, sagt der Sozialdezernent von Essen, Peter Renzel. Aus Duisburg heißt es, der Datenschutz erschwere oft die wirksame Kontrolle, weshalb Betrug oft nur schwer nachgewiesen werden könne.
Die Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin Henze nennt ein Beispiel für dysfunktionalen Datenschutz: „Wenn der Stromversorger ein Objekt mit dem Verdacht kontrolliert, dass dort illegal Strom gezogen wird, darf er uns das nicht mitteilen.“ Das Jobcenter müsse dann selbst prüfen, ob es dort Leistungsbezieher gibt, obwohl die relevanten Informationen schon vorliegen, „das ist ineffizient“. Henze fordert Gesetze für einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Informationsaustausch. „Natürlich müssen Persönlichkeitsrechte geschützt werden, aber der Staat muss gleichzeitig in der Lage sein, Betrug und Missbrauch wirksam aufzudecken. Datenschutz darf nicht zum Schutzschild für Sozialleistungsmissbrauch werden.“
Südosteuropäerinnen behaupten, pakistanische Männer zu haben
Betrüger lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. In jüngster Zeit fällt in Essen auf, dass alleinstehende Südosteuropäerinnen angeben, die Väter ihrer Kinder hielten sich in einem Drittstaat auf. Häufig benennen rumänische Frauen derzeit pakistanische Männer als Väter.
„Die wirklichen Väter wohnen jedoch mit den Frauen und Kindern in einem gemeinsamen Haushalt. In Unkenntnis der familiären Zusammenhänge werden dann die Einkünfte der wirklichen Väter nicht bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt“, sagt Sozialdezernent Renzel. Und weil der vermeintliche pakistanische Vater keinen Unterhalt zahlt, wird ein Unterhaltsvorschuss bewilligt.
Das System der Scheinarbeitsverhältnisse zur Aufstockung wird immer professioneller. „Früher fanden sich in den Verträgen oft Grammatik- und Rechtschreibfehler oder auffällig ähnliche Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Heute werden in der Regel optisch stimmige Unterlagen präsentiert“, sagt Renzel. Habe es sich bei den Arbeitgebern früher oft um kurzlebige Briefkastenfirmen gehandelt, seien mittlerweile sogenannte Mischbetriebe im Einsatz, bei denen es sowohl echte als auch fingierte Kräfte gebe.
Renzel sagt: „Organisierte Betrugsstrukturen lassen sich selten über den einzelnen Leistungsfall aufdecken.“ Da stößt die Aufklärungsarbeit der Kommunen an technische und rechtliche Grenzen. Deshalb sieht der Dezernent nicht nur den Bund in der Pflicht. Um länder- und kommunenübergreifend auffällige Überschneidungen der Adressen von Scheinfirmen oder anderer Muster rasch zu identifizieren, brauche es auch auf dieser Ebene Taskforces.
Wann die Bundesregierung ihren Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch vorlegt, sagt das Arbeitsministerium auf Anfrage der F.A.S. nicht. Den Hagener Oberbürgermeister Rehbein ärgert das. „Beim Kampf gegen Sozialmissbrauch dürfen wir keine Zeit verlieren“, sagt er. „Die Kommunen brauchen jetzt klare gesetzliche Verbesserungen und wirksame Instrumente statt weiterer Verzögerungen.“
