
Der Schrecken wirkt nach. Die langen Sekunden der tödlichen Fahrt durch die Fußgängerzone von Leipzig brennen sich den Betroffenen ein. Und sie erinnern alle daran, dass blitzschnell alles anders werden kann. Das Auto als Waffe in einer Menschenmenge – das ist zum Glück seltener, aber leider wiederkehrender Horror.
Für die Opfer macht es erst einmal keinen Unterschied, ob es sich um eine gezielte Tat von Terroristen handelt, die möglichst viele Menschen wahllos töten und verletzen wollen. Oder ob ein kranker Mensch, in seinem Wahn wem und was auch immer folgend, mit seinem Fahrzeug in die Fußgängerzone einbiegt und Gas gibt. Viele haben nun Fragen, auf die es (noch) keine Antworten gibt. Doch auch dann muss man Fragen stellen.
Der Staat ist herausgefordert
Das gilt vor allem für das Gemeinwesen, für den Staat. Er ist für den Schutz der Bürger, für Sicherheit und Ordnung, für die Abwehr von Gefahren zuständig. Die zuständigen Stellen sind in der Pflicht, aus jedem Fall zu lernen und dafür Sorge zu tragen, dass mögliche Schwachstellen ausgebessert und Fehler behoben werden – damit sich so etwas nicht wiederholt.
Auch jemand, der gar nicht strafmündig ist oder als schuldunfähig gilt, kann eine Gefahr für andere sein. Dieser Gefahr muss begegnet werden, so wie in anderen Fällen auch. Wenn also ein Mensch offenbar andere gefährden könnte und Nahestehende oder Fachleute dieser Gefahr nicht Herr werden, so muss die Polizei informiert werden.
Natürlich können auch Spezialisten der Psychiatrie in keinen Menschen hineingucken und wissen, was dieser vorhat. Sie können aber fachlich fundierte Prognosen abgeben – und so Betroffene schützen, auch vor sich selbst.
Die Floskel, dass es – gerade in freien Gesellschaften und in freier Öffentlichkeit – keinen umfassenden Schutz geben kann, darf keine Entschuldigung dafür sein, Schutzmaßnahmen und das Nachdenken darüber zu unterlassen. Beliebigkeit und Sorglosigkeit können jedenfalls nicht der staatliche Maßstab dafür sein, dass möglichst alle möglichst (sorgen)frei leben können.
