Seit fast einem halben Jahr ist Stephan Osnabrügge ein freigesprochener Mann. Seit fast einem halben Jahr ist der frühere Schatzmeister des größten Einzelsportverbandes der Welt, des Deutschen Fußball-Bunds (DFB), der Mann hinter dem Aktenzeichen 7550 Js 216841/20. Der Mann, mit dessen Namen sich spätestens seit dem 4. Februar, dem Freispruch durch die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt, die Frage verbindet, wie weit Strafverfolger gehen dürfen und was sie aufs Spiel setzen, wenn sie Verfahren durchdrücken, an deren Ende ein solcher Freispruch steht.
„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine strafbare Steuerhinterziehungshandlung“, heißt es auf Seite 13 des Urteils der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler. „Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung. Er erfolgt aus voller Überzeugung“, hatte Distler damals gesagt.
„Razzia in Wild-West-Manier“
Alle Vorwürfe sind widerlegt. Und doch: Heute, ein knappes halbes Jahr nach dem Freispruch, sagt Osnabrügge: „Wenn Sie mich fragen, wie es mir geht damit, dann sage ich Ihnen: Mir geht es nicht gut damit.“ Osnabrügge ist 55 Jahre alt, Anwalt in Bonn. Knapp sechs Jahre lang, von April 2016 bis März 2022, war er Schatzmeister des DFB. Seit knapp sechs Monaten, seit dem Freispruch vom Februar, geht es ihm darum, Wiedergutmachung zu bekommen. Nicht um finanzielle Restitution geht es ihm, sondern um die Antwort auf eine Frage, die Osnabrügge so formuliert: „Was macht dieser Staat mit uns?“
„Dieser Staat“, die Staatsanwaltschaft Frankfurt, hatte im Oktober 2020 mehr als 200 Beamte geschickt, die Wohnungen und Häuser von einem halben Dutzend damaliger DFB-Funktionäre durchsuchten. Und als sie an der DFB-Zentrale in Frankfurt ankamen, seien die Fernsehteams schon vor Ort gewesen. „Der gesellschaftliche Tod, den die Berichterstattung allein über die Razzia in Wild-West-Manier verursacht hat“, sagt Osnabrügge, „ist kaum rückgängig zu machen.“ Vom Verdacht, Einnahmen aus Bandenwerbung seien falsch versteuert worden, mehr als 3,5 Millionen Euro, blieb nichts. Die Bilder von den Razzien aber, so sieht Osnabrügge das, hätten sich in den Köpfen festgesetzt.

Richterin Eva-Marie Distler hatte es nicht auf die Razzien bezogen, als sie Mitte Januar an einem der Verhandlungstage im Frankfurter Landgericht sagte, es „dreht sich einem der Magen um“, wie in diesem Fall ermittelt worden sei. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, der dieser Prozess um die Ohren geflogen ist, hat öffentlich nie Fehler eingeräumt. Das Gericht habe die Hauptverhandlung schließlich zugelassen. Der Staat ist an dieser Stelle sehr pragmatisch.
Dass er ausverhandelt wurde, ist allerdings nur der Weigerung Osnabrügges zu verdanken, auf einen Deal einzugehen, wie ihn der frühere DFB-Präsident Reinhard Grindel und Generalsekretär Friedrich Curtius eingegangen waren. Es hat sie 80.000 (Grindel) und 20.000 Euro (Curtius) gekostet. Viel Geld, erst recht beim Gedanken, dass sie freigesprochen worden wären, hätten sie durchgehalten wie Osnabrügge.
Das „Manager Magazin“ hat jüngst einen langen und lesenswerten Artikel veröffentlicht, in dem die Neigung von Staatsanwälten, Ermittlungen in Wirtschaftsstrafsachen voranzutreiben und schließlich in Einstellungen gegen Zahlung einer Geldauflage nach §153a Strafprozessordnung zu begraben, zu Recht kritisch betrachtet wird. Einer solchen Beerdigung hat sich Osnabrügge widersetzt, dafür musste er einen Prozess ertragen, der ihn „sichtlich zeichnete“, wie die Vorsitzende Richterin erkannte.
„Die eine Hand wusste nicht, was die andere tat“
Wiesbaden, Mitte Juni, wenige Tage vor Beginn der Fußball-WM, Sondersitzung des Haushaltsausschusses im Landtag. Die Sitzung hat die Opposition beantragt, die Grünen und die Liberalen wollen vom christdemokratischen Finanzminister Alexander Lorz wissen, warum inzwischen das Finanzamt des Kurstädtchens Bad Homburg für den in der nahen Metropole ansässigen DFB zuständig ist. Sie haben den Verdacht, die Landesregierung lasse dem DFB eine Sonderbehandlung zukommen. Schon in der Vermutung zeigt sich, dass der Freispruch für Osnabrügge an der Wahrnehmung des Verbandes in der Öffentlichkeit wohl keine nachhaltige Veränderung bewirkt hat.
Dabei streitet sich auch der DFB weiter mit dem Staat. Die Frage, für welche Jahre dem Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt bleibt, ist längst nicht abschließend geklärt. Das Urteil im „Sommermärchen“-Prozess liegt inzwischen beim Bundesgerichtshof. Der hessische Finanzminister beruft sich auf die Kritik Distlers an den Ermittlungen im Fall Osnabrügge. Sie habe über „strukturelle Schwächen“ bei den Behörden gesprochen, führt Lorz aus und zitiert die Richterin: „Die eine Hand wusste nicht, was die andere tat.“
„Ich sehe die Defizite der Justiz“
Der Staat, so lässt sich der Vortrag des Ministers zusammenfassen, habe ein Zeichen setzen müssen. Untätigkeit hätte den Eindruck erweckt, die Vorwürfe blieben ohne Konsequenzen. Gleichbehandlung und Objektivität seien das Fundament seiner Arbeit: „Wenn diese infrage stehen, müssen wir handeln. Das haben wir getan.“
Stephan Osnabrügge sagt, er begrüße den Wechsel der Zuständigkeit, der sei „goldrichtig“. Das Land Hessen habe „verstanden“. Aber zu seinem Wunsch nach gesellschaftlicher Rehabilitation trägt das nichts bei, so muss man ihn verstehen. „Die subjektiv Betroffenen haben davon nichts. Es gibt keine personellen Konsequenzen, zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft“, sagt Osnabrügge. „Ich sehe die Defizite der Justiz. Die Staatsanwaltschaft, die Oberfinanzdirektion haben die Opfer hinter sich gelassen.“
Kein Zeichen des Verstehens, kein Zeichen der Rehabilitation ihm gegenüber. „In meinem Fall hat sich nicht ein normales Lebensrisiko manifestiert“, sagt Stephan Osnabrügge. „Wir waren unschuldig in allen Belangen. Das ist ein Maß des Staatsversagens, das kann ich nicht akzeptieren, darüber kann ich nicht hinweggehen.“
Der Staat hat Stephan Osnabrügge angeklagt, der Staat hat gegen ihn verhandelt, der Staat hat ihn, im Namen des Volkes, freigesprochen. Als Offizier der Reserve, als der er, der frühere Schatzmeister des DFB, dem Staat gedient hatte, für den er zur Waffe gegriffen hat, wird Stephan Osnabrügge nun trotzdem nicht mehr eingesetzt.
