Der Eurovision Song Contest (ESC) soll künftig nur in Ländern mit stabiler Sicherheitslage stattfinden. Das legt das neue Regelwerk der Europäischen Rundfunkunion (EBU) fest. Wie der Verband öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten mitteilte, komme das Siegerland nicht mehr als Gastgeber infrage, »falls ein bewaffneter Konflikt, eine heikle geopolitische Lage oder eine sonstige Situation die Sicherheit oder Stabilität des betreffenden Staates oder der unmittelbaren Region erheblich beeinträchtigt«.
Bei Bedarf könne die EBU eine unabhängige Sicherheitsbewertung der Region des Gewinners in Auftrag geben. Sollte die Nation des ESC-Siegers als nicht geeignet für die Ausrichtung eingestuft werden, werde die EBU einen alternativen gastgebenden Rundfunksender bestimmen, teilte der Verband mit. Die Organisation nennt kein konkretes Beispiel, allerdings belegte Israel beim diesjährigen ESC in Wien Platz zwei. Beim Gewinn des Song-Contests wäre Israel das nächste Gastgeberland gewesen.
Mit den neuen Regeln wird zudem das Mindestalter der Künstler und Künstlerinnen, die beim ESC antreten, von 16 auf 18 Jahre erhöht. Damit sollen nicht mehr besonders junge Menschen dem Druck des Wettbewerbs ausgesetzt sein. Beim Gesang legt die EBU noch einmal fest, dass Auftritte des Frontsängers oder der Frontsängerin live sein müssen und nicht durch vorproduzierte Stimmen unterstützt werden dürfen. »Diese Präzisierung soll die Integrität jedes Auftritts wahren und sicherstellen, dass das Publikum bei jedem vorgetragenen Lied den Lead-Gesang live hört«, teilte die EBU mit.
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