
Die Europäische Kommission will die bestehende EU-Bankenregulierung von 2027 an behutsam ändern, ohne sie zu revolutionieren. Das geht aus dem Kommissionsbericht zur Wettbewerbsfähigkeit der Banken hervor, den Finanzmarktkommissarin Maria Luís Albuquerque am Freitag vorgelegt hat.
Der Bericht fügt sich in die Brüsseler Zielsetzung, der EU-Wirtschaft das Leben zu erleichtern, die seit Veröffentlichung des vom früheren italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi verantworteten Berichts zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen dominiert. Freilich macht die Kommission zugleich deutlich, dass sie die seit der Finanzkrise 2007/2008 beschlossene strengere Bankenregulierung nicht grundlegend ändern will. Damals mussten mehrere Institute mit Steuergeld gerettet werden.
Sind die Banken überreguliert?
Die Hauptstoßrichtung des Berichts ist deshalb nicht eine vermeintliche Überregulierung. Vielmehr sieht die Kommission eine Fragmentierung der nationalen Märkte als Grund für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors. Nationale Regierungen setzten die EU-Standards unterschiedlich in nationale Bestimmungen um, heißt es in dem Bericht. Besonders kritisiert die Behörde die protektionistische Wirkung von nationalem „Gold Plating“, also zusätzlicher Regulierung.
Ferner beklagt die Kommission, dass die Einmischung nationaler Regierungen in grenzüberschreitende Zusammenschlüsse Banken daran hindere, die notwendige Konsolidierung in der EU und damit eine „kritische Größe“ zu erreichen. Das darf als Kommentar zu Versuchen der Bundesregierung verstanden werden, die Übernahme der Commerzbank durch das italienische Institut Unicredit zu verhindern.
Albuquerque fügte aber hinzu, möglicherweise sei auch die EU-Regulierung selbst, speziell die als „Single Rulebook“ bekannten einheitlichen Aufsichtsregeln, zu kompliziert. Sie wolle prüfen, inwiefern sie vereinfacht werden könnten.
Nur marginale Änderungen an den Kapitalvorgaben
Die Gesetzesänderungen, welche die Kommission vom ersten Quartal 2027 an vorschlagen will, sollen vor allem Hindernisse in Banken abbauen. So sollen grenzüberschreitende Bankengruppen nicht mehr für jeden einzelnen Unternehmensteil die jeweiligen Kapital- und Liquiditätsanforderungen erfüllen müssen, sondern nur im Mutterkonzern.
Die bestehenden EU-Vorgaben zur Umsetzung der Baseler Bankenregeln will die Kommission evaluieren. Im Zentrum stehen die Auswirkungen des „Output Floor“, also der Vorgabe, inwieweit ein von Instituten mittels interner Modelle berechneter Eigenkapitalbedarf maximal vom Niveau abweichen darf, das sich für dieselben Risiken bei Anwendung des regulären Standards ergäbe. Vor allem soll die Überprüfung sich auf Kreditnehmer ohne Rating und auf Hypothekarfinanzierungen beziehen.
Ihren alten Vorschlag zur Einlagensicherung zieht die Kommission zurück
Ihren vor allem in Deutschland immer wieder heftig kritisierten Vorschlag zu einer gemeinschaftlichen Einlagensicherung legt die Kommission nun zu den Akten. Man werde ihn durch eine neue Gesetzesinitiative ersetzen, heißt es in dem Bericht. Schließlich will die EU-Kommission sich um ein Thema kümmern, das schon lange einen Schmerzpunkt für Banken darstellt: die aufsichtsrechtliche Behandlung von Investitionen in Software. Ferner will sie die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen prüfen.
Allgemein will die Kommission durchsetzen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Banken stärker als bisher in „geteilter Verantwortung“ analysiert wird. Zu erwägen sei, dieses Ziel auch in die Zuständigkeiten der EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA aufzunehmen. Was das konkret bedeutet, lässt die Kommission vorerst offen. Denkbar wären schlicht mehr Kompetenzen für die EBA. Denkbar wären aber auch Vorgaben, die klassische Aufsichtsaufgaben mit Kriterien der Wettbewerbsfähigkeit in Konflikt geraten ließen.
Banken bleiben kritisch
Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber nannte es begrüßenswert, dass die Kommission nach vielen Jahren, welche die Banken belastet hätten, auf die Regulierung „endlich durch die Brille der Wettbewerbsfähigkeit“ blicke. „Das ist willkommen, kommt aber reichlich spät.“
Ferber, der als großer Unterstützer des deutschen Drei-Säulen-Modells gilt, kritisierte zugleich, dass die Kommission das Thema „Verhältnismäßigkeit“, also eine weniger scharfe Behandlung von Sparkassen und Volksbanken, nicht mutig genug in Angriff nehme. Notwendig sei ein „echter Systemwandel“ zu einem „eigenen Kleinbankensystem“.
Der Deutsche Bankenverband hatte schon vor einer Woche kritisiert, dass die Kommission erst 2027 erste Erleichterungen vorschlagen wolle. Heiner Herkenhoff, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, hat 2025 und 2026 als „verlorene Jahre“ bezeichnet. Die deutschen Banken führen vor allem ins Feld, dass die jetzige Gesetzgebung europäische Banken gegenüber angelsächsischen benachteilige.
