Die von der Bundesregierung geplante Entlastungsprämie hat im Bundesrat nicht die notwendige Mehrheit bekommen. Die steuerfreie Zahlung von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten leisten können, kommt demnach erst einmal nicht. Die Bundesregierung oder der Bundestag, der dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte, könnten nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine »Entlastungsprämie« von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss. Für die Firmen wäre die Zahlung dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, für die Arbeitnehmer steuerfrei. Die Prämie ist allerdings keine Pflicht. Aus diesem Grund ist auch unklar, wie viele Unternehmen sich angesichts der angespannten Wirtschaftslage beteiligen würden.
Die Koalition hatte sich auf dieses Modell verständigt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten, ohne Zahlungen aus Haushaltsmitteln tätigen zu müssen. Zur Begründung heißt es im Entwurf, der Irankrieg habe große wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetz überraschend nicht zu. Vertreter der Länder beklagten, dass der Bund mit dem Gesetz für Steuerausfälle sorge, ohne diese auszugleichen. Der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel sagte, insgesamt sei mit Steuermindereinnahmen von 2,8 Milliarden Euro zu rechnen. Länder und Kommunen müssten davon zwei Drittel tragen. Der Bund habe aber mit der früheren Erhöhung der Tabaksteuer nur für sich eine Gegenfinanzierung geschaffen.
Arbeitgeber und Gewerkschaften teilen Vorbehalte gegen Prämie
Um das parlamentarische Verfahren zu beschleunigen, war die Gesetzesänderung für die Einmalprämie an einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Steuerberatungsrechts angehängt worden. Formal zurückgewiesen wurde im Bundesrat auch dieses Gesetz, welches die Regelungen für die Prämie enthält.
Neben den Arbeitgebern stößt die Prämie auch auf Seiten der Gewerkschaften auf große Vorbehalte. Letztere argumentieren, dass es sich lediglich um eine Einmalzahlung handelt, die nicht zu einer dauerhaften Gehaltssteigerung für die Beschäftigten führt, sondern möglicherweise in Konkurrenz zu einer linearen Anhebung der Bezüge steht.
Wirtschaftsverbände hatten kritisiert, dass die Regierung die Entlastung der Bürger auf deren Arbeitgeber abwälze. Im Zuge der Energiekrise von 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte es eine ähnliche Prämie in Höhe von 3.000 Euro gegeben.
