
Es gibt keinen Anspruch auf billiges Wohnen in bester Lage. Wie auch? Es gibt ja auch keinen Anspruch darauf, dass eine Immobilie oder Aktie an Wert gewinnt. Gleichwohl kann niemand bestreiten, dass Wohnen ein zentrales Thema ist. Eines, mit dem man Wahlen gewinnen kann.
Das zeigt nicht nur der jüngste Sieg der Linken in Berlin. Schon Peter Feldmann, ein damals der breiten Öffentlichkeit völlig unbekannter SPD-Mann, gewann die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt gegen den seinerzeit amtierenden hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) mit dem Slogan „Billiger Wohnen“.
Für die allermeisten ist das durchaus eine Lebensfrage, weil für die Miete oder für den Kredit in der Regel ein erheblicher Teil des Einkommens verbraucht wird. Zweifelsohne ist es eine private Entscheidung, wo und wie man wohnt. Doch Grund und Boden sind auch eine öffentliche Angelegenheit. Es geht um Abhängigkeiten und Macht.
Bemerkenswerte Aussagen zum Eigentum
Die Neuordnung Deutschlands nach dem Zusammenbruch enthält deshalb ebenso bemerkenswerte wie nachvollziehbare Aussagen zum Eigentum. Zunächst ist es ein Grundrecht. Ein Freiheitsrecht. Das gilt auch für das Erbrecht. Das sollte die Linke zuerst begreifen.
Jeder Eingriff des Staates bedarf der Rechtfertigung. Zugleich aber legt das Grundgesetz fest: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das Grundgesetz kennt auch Enteignungen, aber „nur zum Wohle der Allgemeinheit“ und nur gegen eine gesetzlich geregelte, gerechte Entschädigung. Ferner können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden.
Das heißt aber nicht, dass das Grundgesetz ein sozialistisches Modell vorgibt. Im Gegenteil: Es gewährt Freiheitsrechte wie das Eigentum, die der Gesetzgeber austarieren muss.
Die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften gerade in Berlin ist ein altes, populäres Vorhaben. Die Linke will nun einen Berliner Volksentscheid dazu umsetzen. Eine Kommission gab dazu ihre juristische Zustimmung. In der Tat: Solche Pläne sind nicht per se verfassungswidrig. Entscheidend ist die Ausgestaltung.
Politisch mag sich freilich eine Links-Regierung die Frage stellen, wie sie eine Entschädigung von bis zu 40 Milliarden Euro stemmen will. An der kommt sie nämlich nicht vorbei. Und vielleicht spielt es ja auch eine Rolle, auf welche Weise man bezahlbaren Wohnraum schafft. Durch Enteignungen – oder durch bessere Bedingungen fürs Bauen? Schon jetzt überlegen sich Unternehmen künftige Standort- und Investitionsentscheidungen noch gründlicher. Die Mieter in Berlin, die tief in den Miesen steckende Stadt wären die Verlierer einer Enteignungspolitik.
Auf einem anderen Feld setzt die Linke offenbar eher auf grenzenlose Freiheit und auf Milieus, die einen anderen Blick auf die deutsche Staatsräson haben. Man soll demnach alles sagen können dürfen, natürlich auch gegen Israel. Auch hier muss man genau hinschauen.
Die Forderung etwa nach „Freiheit für Palästina“ ist mitnichten verfassungswidrig, das gilt natürlich auch für das Tragen palästinensischer Symbole. Strafbar ist Volksverhetzung. Die wiederum kann sich darin äußern, dass Juden und Israel das Existenzrecht abgesprochen wird.
Einen Völkermord bejubeln?
Kontaktschuld freilich ist eine politische Kategorie. Wer also mit Judenhassern feiert und sich mit jenen ablichten lässt, die einen Völkermord bejubeln, muss sich dazu verhalten und die Konsequenzen tragen. Natürlich steht insbesondere eine Spitzenkandidatin, die sich anschickt, Regierungsverantwortung in der deutschen Hauptstadt zu übernehmen, unter Rechtfertigungszwang für das, was in ihrer Partei und durch ihre Partei geschieht.
Zu keiner Frage, auch nicht zum Nahostkonflikt, kann es in einem freien Land eine vorgeschriebene Haltung geben. Schon um die amtliche Haltung wird ja stark gerungen – die Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson gibt eben noch keine konkrete Antwort auf den Umgang etwa mit dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanjahu.
Man kann die Lage ziemlich unterschiedlich bewerten, jeder kann barbarisch nennen, was er mag – und wer wollte bestreiten, dass das auch von persönlichen Erfahrungen abhängt. Hat man etwa Familie verloren, bei einem Bombenangriff auf ein Flüchtlingslager oder in der israelischen Armee? Und als Politiker, als Partei darf man natürlich Wähler gezielt ansprechen, auch auf schlichte Weise, plakativ – das machen alle.
Jeder schmückt sich, wie er kann. Daran muss man sich aber auch festhalten lassen. Und auf gleiche Maßstäbe achten. Wer der AfD vorhält, mit welchen Extremisten sie sich umgibt, sollte in den Spiegel schauen. Judenhass haben die Berliner nicht gewählt. Die stärkste Partei in der Hauptstadt muss sich aber nach ihrer Haltung zur Würde und Gleichheit aller fragen lassen und ihren Umgang mit Extremisten prüfen. Für die anderen gilt: Ob in Berlin oder sonst wo – einer menschenverachtenden Politik darf niemand die Hand reichen, dem unsere Grundordnung lieb ist.
