Von Dienstag an haben Privathaushalte die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für den Erwerb oder das Leasing von E-Autos und Plugin-Hybriden zu beantragen. Am Morgen soll das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) freigeschaltet werden. Anspruch auf die Förderung besteht auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar zugelassen wurden.
Die Förderung variiert zwischen 1500 und 6000 Euro. Die genaue Höhe ist abhängig von Fahrzeugtyp, der Größe des Haushalts und dem Einkommen. Für das Programm stellt die Bundesregierung bis 2029 drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung. Laut Schätzungen des Bundesumweltministerium könnten damit Käufe von etwa 800.000 Fahrzeugen unterstützt werden.
Wie die Förderung gestaffelt ist
Die Staffelung der Förderung sieht eine grundsätzliche Basisförderung von 3000 Euro für reine E-Autos und 1500 Euro für Plugin-Hybride vor. Ein zweiter Faktor ist das Haushaltseinkommen. Sollte das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen weniger als 60.000 Euro betragen, werden weitere 1000 Euro vom Staat bezuschusst. Bei einem steuerpflichtigem Haushaltsjahreseinkommen von unter 45.000 Euro sind es sogar 2000 Euro Zuschuss.
Darüber hinaus sieht das Förderprogramm weitere 500 Euro Prämie pro Kind (unter 18 Jahren) vor. Der Kinderbonus kann allerdings maximal 1000 Euro betragen, weshalb pro Förderung also nur zwei Kinder berücksichtigt werden. Ab einem Einkommen von 80.000 Euro wird hingegen nicht mehr gefördert, wobei die Obergrenze pro Kind um 5000 Euro auf maximal 90.000 Euro steigt.
Voraussetzung für die Förderung ist zudem, dass das Auto für mindestens 36 Monate auf den Antragssteller als Halter zugelassen sein muss.
BundID-Konto erforderlich
Um die Prämie in dem neuen Portal zu beantragen, wird ein BundID-Konto benötigt. Zur Einrichtung eines BundID-Kontos ist entweder ein „Online-Ausweis“ (Vertrauensniveau „hoch“) oder ein „ELSTER-Zertifikat“ (Vertrauensniveau „substantiell“) notwendig. Es empfiehlt sich, das BundID-Konto bereits vorab vorzubereiten, um langen Warteschleifen vorzubeugen.
Authändler hoffen auf mehr Umsatz
Autohändler wie Alexander Funke freuen sich über die neue E-Auto-Prämie. Der Autohändler aus Kirchhain im Landkreis Marburg-Biedenkopf sagte nach Bekanntgabe der Förderprämie in der F.A.Z.: „Es ist gut, dass einfach Klarheit da ist“. „Auch, dass es keine Obergrenze beim Fahrzeugpreis gibt, sondern der Kunde sich frei entscheiden kann, welches Auto er kaufen möchte, sehen wir positiv“, so Funke.
Der hessische Kfz-Verband beurteilte hingegen kritisch, dass gebrauchte Elektrofahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen werden. Die Inkludierung von Gebrauchtwagen würde die Nachfrage verbreitern und Elektromobilität für weitere Käufergruppen erschwinglicher machen, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.
