Schleswig-Holstein lässt die sogenannte «Reerdigung» als weitere Bestattungsform zu. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Landtag in Kiel von zweiter Lesung verabschiedet. Die Fraktionen stimmten der von ihnen gemeinsam eingebrachten Novelle zu. «Neben der Erdbestattung in einem Sarg und der Einäscherung mit Urnenbeisetzung soll es künftig eine “beschleunigte Verwesung” in einem geeigneten Behältnis mit Beisetzung der menschlichen Überreste geben», sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Plenum.

Bei dieser sogenannten «Reerdigung» werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. 

Die neue Bestattungsart werde seit etwa zwei Jahren erprobt und wissenschaftlich von der Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitet, erklärte von der Decken. Bis Ende April dieses Jahres fanden laut der Ministerin 76 Bestattungen nach diesem Verfahren statt. Die vorliegenden Berichte und Untersuchungsergebnisse bestätigten die Unbedenklichkeit der Methode.

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