Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich nach dem Anschlag auf den Berliner CSD dafür ausgesprochen, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz festzuschreiben. »Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität«, sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen Post.
Der Artikel verbietet bereits die Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen etwa aufgrund ihrer Abstammung, Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Religion oder politischer Anschauungen. »Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten«, sagte Hubig. Dazu seien in der Regierung noch Gespräche nötig.
Die queere Community fordert eine Grundgesetzänderung schon lange. Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den CSD in Berlin Ende Juli hatte auch die SPD die Forderung wiederholt. Ihr Koalitionspartner, die CDU, hatte sich dagegen ausgesprochen. Fraktionsvorsitzender Thorsten Frei sagte, er halte dies nicht für notwendig und die Ergänzung würde das Grundgesetz »überfrachten«.
Hubig sieht ermutigende Signale aus Union
Hubig sagte, aus der Union gebe es aber auch ermutigende Signale und verwies auf unionsgeführte Landesregierungen. »Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen«, sagte Hubig.
Bei dem Terroranschlag am 25. Juli im Berliner Tiergarten hatte der 21-jährige Attentäter mit einem Auto mehrere Passanten angefahren, bevor er, vermutlich mit einer Machete, weitere Menschen verletzte. Eine Frau starb, mindestens 31 Menschen wurden verletzt, sieben davon schwer. Der Islamist wurde am Tag nach der Tat von Polizisten erschossen, nachdem sie ihn in einer Gartenkolonie gestellt hatten. Hubig hatte angekündigt, dass der Generalbundesanwalt als oberste Anklagebehörde in Deutschland die Ermittlungen übernehmen soll. Die Bundesanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Abdul B. formal jedoch nach seinem Tod ein.
