Für schnellere Wege an Flughäfen soll die Fluggastabfertigung künftig auch digital ablaufen können. Der Bundestag beschloss ein Gesetz der schwarz-roten Koalition, das einen rechtlichen Rahmen dafür schafft. Flughäfen und Fluggesellschaften wird es damit erlaubt, bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen auszulesen und für digitale Check-ins zu nutzen. Die Daten müssen spätestens drei Stunden nach Abflug gelöscht werden.
Die Datenübernahme kann per App oder an Selbstbedienungsautomaten geschehen. An den weiteren Stationen werden die Passagiere dann per biometrischer Gesichtserkennung identifiziert, statt erneut Dokumente vorzeigen zu müssen. Nicht erfasst sind die Grenzkontrollen, die weiterhin von der Bundespolizei durchgeführt werden.
Die Teilnahme an dem neuen Verfahren ist ausdrücklich freiwillig. Der klassische Schalter bleibt erhalten. Das Gesetz schreibt außerdem sparsame und sichere Datenverarbeitung vor. Die Branche verspricht sich schnellere Prozesse und geringeren Personalbedarf. Teilnahmeberechtigt sind EU-Bürger sowie Menschen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Rednerinnen und Redner der Opposition im Bundestag mahnten, das neue Gesetz dürfe keine Nachteile wie längeres Warten oder Gebühren nach sich ziehen. Für eine im Entwurf angenommene Zeitersparnis von einer Minute je Fluggast würden sensible Daten an gewinnorientierte Unternehmen statt staatliche Stellen gegeben.
