„Jetzt nach so vielen Jahren“ heißt ein Dokumentarfilm der Regisseure Harald Lüders und Pavel Schnabel aus dem Jahr 1982 über das osthessische Rhina im Haunetal (Kreis Hersfeld-Rotenburg). Es gab bis 1933 zahlreiche jüdische Einwohner, 1939 war der Ort „judenfrei“ und die Synagoge niedergebrannt. Lüders und Schnabel, der 1968 aus seiner tschechischen Heimat fliehen musste, hatten jüdische Emigranten befragt, gleichzeitig aber in Rhina gedreht. Eine vielleicht überforderte Marktfrau übermittelte so ungelenke Grüße an eine gleichaltrige Emigrantin; die solle doch aus Amerika einmal vorbeischauen. Auf den Fundamenten der Synagoge war das „Dorfgemeinschaftshaus“ errichtet worden.
Als Gemeinschaft versteht sich auch die 1922 in Berlin gegründete Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer. Kleinräumigkeit im sozialen Sinne gibt es auch in der akademischen Welt, selbst bei höchsten formalen Qualifikationen. Zum hundertjährigen Jubiläum erschien eine opulente Festschrift („Streitsache Staat. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1922–2022“, im Auftrag der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V. herausgegeben von Pascale Cancik, Andreas Kley, Helmuth Schulze-Fielitz, Christian Waldhoff und Ewald Wiederin, Tübingen 2022). Über die Neugründung der 1933 aufgelösten Vereinigung schrieb darin die Berliner Staatsrechtslehrerin Anna-Bettina Kaiser.
Protest gegen das Urteil „Unverzeihlich“
Federführend war 1949 der Heidelberger Staatsrechtler Walter Jellinek; der evangelische Rabbinerenkel hatte 1935 seinen Lehrstuhl verloren, verfolgte aber einen irenischen Kurs. Trotzdem wurden zwei lebende Mitglieder zur ersten Nachkriegstagung 1949 in Heidelberg nicht eingeladen, nämlich Hans Kelsen, 1933 Professor in Köln sowie Vorstandsmitglied, und Karl Loewenstein, 1933 Privatdozent in München. Sie waren in die Vereinigten Staaten emigriert, was ihnen das Leben rettete und allgemein bekannt war. Kaiser bezeichnete das „Desinteresse an den Emigranten“ als „unverzeihlich“.
Daran störte sich ihr in Halle lehrender Kollege Michael Kilian, dessen Rezension der Jubiläumsschrift 2025 in der Zeitschrift „Die öffentliche Verwaltung“ unter dem Titel „Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer – ein Psychogramm“ erschien. Kilian wurde im Jahr der Wiederbegründung der Staatsrechtslehrervereinigung geboren, von den beschriebenen Kontroversen war er ebenso wenig unmittelbar betroffen wie Kaiser, die 27 Jahre jünger ist als er. Die im Grundton freundliche Rezension ist launig gehalten, mit selbstironischen Ausführungen über vermeintliche „Standeskleidung“, graue Trenchcoats, die „auf den Straßen des Tagungsorts“ schon vor Beginn auffallen, und die nationalsozialistische Vergangenheit als „dark and bloody grounds“. Die Kritik an Kaiser ragt innerhalb des Textes durch sonst vermiedene Unbedingtheit heraus; ihr Beitrag verlange „Korrektur“.

Kilian behauptete, „sämtliche Emigranten der letzten Mitgliederliste vor der Auflösung der Vereinigung“ seien „für die (Wieder-)Gründungstagung im Jahr 1949 förmlich und ausdrücklich eingeladen“ worden, und zählte sechs Namen auf: Wilhelm Hoegner, Hans Nawiasky, Erich Kaufmann, Gerhard Leibholz, Ernst Wilhelm Meyer und Hans-Jürgen Schlochauer. „Lediglich“ bei Kelsen und Loewenstein habe man „eine Ausnahme“ gemacht. Nicht eingeladen als nationalsozialistisch kompromittiert wurden Carl Schmitt, Otto Koellreutter und Ernst Rudolf Huber. Der bis 1945 in Rostock lehrende Edgar Tatarin-Tarnheyden, der 1938 mit dem Vortrag „Der Einfluß des Judentums in Staatsrecht und Staatslehre“ den zünftigen Tiefpunkt markierte, saß 1949 in einem Gefängnis in Thüringen.
Fest verwurzelt in der Neuen Welt?
Wie kamen Kelsen und Loewenstein in diese eigenartige Nachbarschaft? Kilian verteidigt ihre Nichtberücksichtigung. „Beide galten als fest in den USA verwurzelte Rechtslehrer: Kelsen lehrte bis 1968 in den USA, allerdings kein deutsches Staatsrecht, sodass man ihn mit guten Gründen nicht mehr als deutschen Staatsrechtslehrer apostrophieren und somit einladen konnte. Loewenstein blieb ebenfalls in den USA und wandte sich politikwissenschaftlichen Themen sowie angelsächsischem Staatsrecht zu, konnte also ebenfalls nicht mehr als deutscher Staatsrechtslehrer gelten.“

Auf Kilians ungewöhnlich deutliche Wertungen sowohl im Rezensorischen als auch in der historischen Sache erwiderte der in Münster forschende Michael Kubitscheck, ein Jurist des Jahrgangs 1995, in „Die öffentliche Verwaltung“ mit einem Beitrag unter dem Titel „Über den Umgang der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer mit ihren während der NS-Zeit aus Deutschland vertriebenen Mitgliedern“. Kubitscheck, ein Schüler von Oliver Lepsius, holt weit aus, was angesichts von Kilians sprachlich und sachlich verunglückter geltungstheoretischer Konstruktion von „nicht mehr deutschen Staatsrechtslehrern“ berechtigt ist. Überzeugend legt Kubitscheck dar, dass Kelsen und Loewenstein 1949 nicht erwünscht waren; in den Folgejahren setzten sich Wilhelm Wengler und Wolfgang Abendroth vergeblich für Kelsen, Loewenstein und Kelsens Kölner Schüler Hans Herz ein, der in den Vereinigten Staaten als John H. Herz Politikwissenschaft lehrte.
Auch wenn Kubitscheck zuweilen über das Ziel hinausschießt, etwa zum Umgang mit im Exil verstorbenen Staatsrechtlern, hat er im entscheidenden Punkt recht. Loewenstein war unerwünscht, weil etwa der in Münster lehrende Hans J. Wolff, ein Lehrer Ernst-Wolfgang Böckenfördes, „eine unerquickliche Diskussion“ erwartete. Bei Kelsen, dessen fachliche Bedeutung verklausuliert eingeräumt wurde, verwies man kleinteilig auf den Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, obwohl er die formalen Voraussetzungen erfüllte; er war nicht nur habilitiert (anders als einige inländische Mitglieder), sondern seit 1948 Honorarprofessor an der Universität Wien. Auch seine Wiener Kollegen, das waren 1949 Ludwig Adamovich und Adolf Merkl, zeigten allerdings wie der in Saarbrücken lehrende Österreicher Rudolf Schranil offensichtlich wenig Engagement für den Autor ihrer fortgeltenden Bundesverfassung von 1920.
Was Glückwunschtelegramme belegen
Kilian hat in derselben Zeitschrift nun repliziert und möchte seinen Beitrag als „Schlusswort“ verstehen. Die Situation von 1949, legt Kilian dar, sei ambivalenter gewesen und werde von Kubitscheck „mit Maßstäben aus der Zeit danach“ beurteilt. Richtig ist, dass die von Horst Dreier 1993 mit einem Fragezeichen versehene Bezeichnung von Kelsen als „Jurist des Jahrhunderts“ 1949 auch von Juristen, die dem Nationalsozialismus fernstanden, unabhängig vom Satzzeichen kaum geteilt worden wäre. Jetzt, nach so vielen Jahren, erscheint der damalige Umgang mit Kelsen noch skandalöser. Kilians Verteidigung, Kelsen habe 1961 und 1966 doch Glückwunschtelegramme erhalten und sei 1961 wenige Wochen vor Beginn zur Staatsrechtslehrertagung in Freiburg eingeladen worden, taugt als Rechtfertigung von Ereignissen des Jahres 1949 dagegen nicht. Die ungelenken Höflichkeitsgesten wirken eher peinlich, belegen aber, dass der bis 1938 großdeutsch denkende Kelsen trotz Emigration gerade kein ausschließlich in den Vereinigten Staaten verwurzelter Jurist war.
Der 1955 verstorbene Jellinek betrieb 1949 einen eigenwilligen Versöhnungskurs, zu dem politisch kompromittierte Kollegen wie der unter Jellineks „Eselstritten“ leidende Schmitt offensichtlich ebenso wenig passten wie zwei fachlich unbequeme Kollegen, deren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten nun hochwillkommen war und bleiben sollte. Versöhnlich gibt sich nun auch Kilian mit dem Zugeständnis, der Umgang mit den emigrierten Staatsrechtslehrern nach 1945 bedürfe „sicher noch der weiteren Erörterung“, für die Kubitscheck „wohl die nötige wissenschaftliche Basis“ liefern könne.
Kilian weist mehrfach auf den nach Großbritannien emigrierten Gerhard Leibholz hin; er durfte 1949 dabei sein und wurde ein einflussreicher Bundesverfassungsrichter. Objektiv wurde er korrekt behandelt und vielfach geehrt. Trotzdem versah der Protestant Leibholz, ein Schwager von Dietrich Bonhoeffer, die höflich gehaltene Dankeskarte für die akademische Feier zu seinem achtzigsten Geburtstag 1981 mit dem Bibelvers des Propheten Jeremia „Ach daß ich Wasser genug hätte in meinem Haupte und meine Augen Tränenquellen wären, daß ich Tag und Nacht beweinen möchte die Erschlagenen in meinem Volk!“.
