
Ob nun Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Grundgesetzes oder nicht: Die Hitze betrifft alle. Die Brandbilder aus Nordrhein-Westfalen führen jedem vor Augen, was man lange eher aus südlichen Ländern kannte: Evakuierungen, intensive Löscheinsätze, Hilfe durch die Bundeswehr. Kein neuer Notstand, aber ein Zeichen von Dringlichkeit.
Jetzt haben Rettung und Schutz unter Einsatz aller möglichen Mittel Vorrang. Das gilt unabhängig von der Ursache des konkreten Brandes. Dann muss generell mehr für Hitzeschutz getan werden. Entscheidend ist, was hilft. Eine akute Katastrophenlage wie jetzt im Waldbrandgebiet, die den Staat mit all seinen Möglichkeiten fordert, sollte aber nicht vergessen machen, dass Hitzeschutz zunächst bei jedem Einzelnen beginnt. Für diejenigen, die im Staat einen Gegner sehen, müsste das eigentlich erst recht gelten.
Der Staat hat eine Schutzpflicht
Aber selbstverständlich hat der Staat eine Pflicht, Leben und Gesundheit zu schützen. Eine Pflicht zu Information, Aufklärung und eine Pflicht zum Handeln. Das gilt insbesondere dort, wo der Handlungsraum des Einzelnen begrenzt ist: in Schulen, Kasernen, Krankenhäusern, Heimen.
Die Anpassung an die Lage, der Umgang mit dem Wandel, das gibt es auch auf anderen Feldern, und auch dort ist es mühsam, selbst wenn die Herausforderungen seit Langem bekannt sind. Der konkrete Schutz vor Hitze wird bisher, anders als die ebenso heftige wie bisweilen abgehobene Debatte über die Erreichung von Klimaschutzzielen, weiterhin eher stiefmütterlich behandelt.
Dabei umfasst eine vorausschauende Politik immer beides. Anders gesagt: Wenn mit den Erfahrungen der Natur (und unseres Umgangs mit ihr) gelebt und gehandelt wird, dann ist eine solche Politik zugleich schützend, vorsorglich und nachhaltig. Föderalismus, richtig verstanden, ist hier keine Bremse, sondern geboten. Das ist im Sinne aller – und auch im besten Sinne konservativ.
