Ein Überwachungsvideo des Angriffs auf einen Bahnmitarbeiter ließ das Gericht am Tathergang zweifeln. Daraufhin wurde der Haftbefehl gegen den Verdächtigen abgelehnt.
4 Kommentare
© Jan Huebner/Imago Images
Das Amtsgericht Karlsruhe hat den abgelehnten Haftbefehl gegen einen Verdächtigen der Attacke auf einen Bahnmitarbeiter auch mit einem zweifelhaften Überwachungsvideo begründet. Das Video wurde dem Gericht zufolge kurz nach dem Vorfall vom Haftrichter ausgewertet. Die Aufnahmen hatten demnach Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben.
Weitere Details zum Überwachungsvideo nannte das Gericht nicht. Der genaue Hergang der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen, Auskünfte dazu könnten nur die Ermittlungsbehörden geben.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll ein Bahnmitarbeiter bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug von einem 36-jährigen Mann geschlagen und getreten worden sein. Während des Konflikts gab die Zugtür nach
und der Mitarbeiter fiel aus dem fahrenden Zug. Der 26-Jährige wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Bisher ungeklärt ist, wieso sich die Zugtür geöffnet hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl wegen Körperverletzung beantragt. Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte ein dringender Tatverdacht, der für einen Haftbefehl
erforderlich ist. Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend auf der Zugstrecke von Offenburg nach Karlsruhe.
