
Die Bundesregierung will Mieter von Teilen der hohen Betriebskosten für neue Gas- oder Ölheizungen entlasten. Künftig sollen die Wohnungseigentümer rund die Hälfte der zusätzlichen laufenden Ausgaben tragen, heißt es in einem Sechspunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das der F.A.Z. vorliegt.
Mit der Neuregelung will die Koalition vermeiden, dass die Eigentümer neue fossile Kessel einbauen und die Mieter dann mit den Betriebskosten alleinlassen. Diese Kosten nehmen zu, etwa für Kohledioxidemissionen, für Gasnetzentgelte und für die vorgesehenen Biogasbeimischungen.
Beabsichtigt ist nun, dass sich Mieter und Vermieter von 2028 an je hälftig die CO₂-Bepreisung und die Gasnetzentgelte teilen. In der Beimischung greift die Halbierung der „für biogene Brennstoffe anfallenden Preisbestandteile“ von 2029 an für die ersten drei von vier Stufen der „Biotreppe“. Alle Regeln will man 2036 „hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung“ evaluieren.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das Mitte Mai ins Bundeskabinett gehen soll, will die Verpflichtung im Heizungsgesetz der früheren Ampelregierung relativieren, dass neue Kessel zu fast zwei Dritteln – 65 Prozent – mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Das war als Abgesang auf Gasheizungen und als Bevorzugung von Wärmepumpen kritisiert worden. Die jetzige schwarz-rote Regierung will Erdgas weiterhin erlauben, es aber mit immer mehr klimaverträglichen Molekülen mischen.
Die Biotreppe schreibt von 2029 an in Paragraph 43 des Gesetzes den wachsenden Einsatz alternativer Brennstoffe vor. Erlaubt sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüne, blaue, orange und türkise Wasserstoffarten, bei denen kein CO₂ anfällt oder wo dieses separiert wird. Um den Bioanteil an den Brennstoffen korrekt zu bemessen, arbeitet das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) an einer „verlässlichen Informationspflicht der Lieferanten gegenüber den Kunden“.
Der neue Mieterschutz für fossile Heizungen gilt für bestehende Wohngebäude, in denen eine Anlage ausgetauscht wird, die dann mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas läuft. Die neuen mietrechtlichen Vorschriften will Rot-Schwarz im CO₂-Kostenaufteilungsgesetz klären.
Was passiert mit Gasetagenheizungen?
Das neue Papier erkennt an, dass es auch Ausnahmen geben muss, etwa „eine Härtefallregelung für unmodernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten“. Im parlamentarischen Verfahren solle ebenfalls geklärt werden, wie sich bei Mischnutzung der Brennstoffverbrauch für Wohn- und Gewerbezwecke voneinander abgrenzen lässt. Wohnungsmieter müssten in Nichtwohngebäuden ähnlich geschützt werden wie in reinen Wohnhäusern. Das betrifft zum Beispiel Hausmeister in Werksunterkünften.
Speziell geregelt werden auch Fälle, in denen Personen zwar zur Miete wohnen, aber eigene Öl- oder Gasverträge haben, etwa für Etagenheizungen oder als Fremdnutzer in Einfamilienhäusern. Solche „selbstversorgenden Mieter“ erhalten gegenüber dem Vermieter einen hälftigen Erstattungsanspruch.
Die „Kostentragungspflichten“ sind eigentlich nur bei einem Heizungstausch im Bestand anzuwenden. Eine ergänzende Regel weitet sie aber auf Neubauten aus, wenn diese bis Ende 2029 erstmals genutzt werden. Sie greift indes nicht für Wohnungen, die noch nicht stehen und deren Bauanträge vor dem Kabinettstermin gestellt werden.
Reiche: Wir müssen jetzt liefern
Das Wirtschaftsministerium bestätigte der F.A.Z. den Inhalt des Papiers. Reiches Haus ist gemeinsam mit dem Justizministerium von Stefanie Hubig federführend für das Gesetz. Beteiligt ist auch das Bauministerium von Verena Hubertz (beide SPD). Die gefundene Lösung unterstützen auch die Fraktionen von Union und SPD.
„Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt, der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei“, sagte Reiche. „Im Zentrum steht Technologieoffenheit im Heizungskeller ohne neue Verbote.“ Der Entwurf sei zügig zu verabschieden: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir liefern.“
Hubig sprach von einer „guten Nachricht für Millionen Mieterinnen und Mieter“. Entscheide sich ein Vermieter für fossile Lösungen, „muss er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen“. Hubertz sagte, mit der Novelle „lösen wir einen wichtigen Knoten und bringen Planungssicherheit“. Die neue EU-Gebäuderichtlinie werde eins zu eins angewandt: „Entscheidend ist für mich, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammengebracht werden.“
Umweltschützer warnen vor fossilen Fehlanreizen
Umweltverbände warnen indes vor einem klimapolitischen Rückschritt. Die geplante Mietkostenbremse fördere neue Investitionen in Öl- und Gasheizungen, so der WWF. Fossile Heizungen sollten gar nicht mehr gebaut werden, sie gefährdeten die Wärmewende. Der Umweltschutzbund BUND forderte, Vermieter müssten die „fossilen Fehlentscheidungen“ vollständig selbst tragen. Viel besser wären Wärmepumpen.
Die linke Opposition im Bundestag rügte den „Freifahrtschein für die Gaslobby“, Mieter würden nur minimal entlastet, da es nicht um die hälftige Aufteilung aller fossilen Gaskosten gehe, sondern nur um kleine Anteile. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) monierte, die von Schwarz-Rot angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller werde mit der Neuregelung faktisch wieder einkassiert. Sie sei eine „Investitionsbremse“.
Eigentümerverbände rügen verfehlte Energiepolitik
Der Eigentümerverband Haus & Grund sprach von einer „Mogelpackung“. Es sei falsch, die Kosten einer „seit Jahren verfehlten Energiepolitik“ auf die Eigentümer abzuwälzen. Der Entwurf führe zu einer „massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands“.
Der Deutsche Mieterbund zeigte sich hingegen zufrieden. Die 50-50-Regel sei ein „Schritt in die richtige Richtung“. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hält es für richtig, Vermieter an den Kostenrisiken zu beteiligen. Mieter könnten die Heizungsart nicht beeinflussen: „Sie tragen bislang aber die laufenden Kosten und die Folgen der Investitionsentscheidungen allein.“
