
Das Landgericht Darmstadt hat einen 39 Jahre alten Mann zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er an einer Tankstelle in Heusenstamm Feuer entfacht hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Pole Roman O. im vergangenen August Benzin aus einer mitgebrachten Flasche über eine Zapfsäule gegossen und angezündet hatte.
Damit habe der Mann sich an der 22 Jahre alten Kassiererin rächen wollen, die gut zwei Stunden zuvor nicht auf seine Annäherungsversuche eingegangen sei, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei stark alkoholabhängig und habe bei der Tat 2,6 bis 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt.
Der Angeklagte habe mehrfach versucht, der jungen Frau seine Telefonnummer aufzudrängen. Sie habe ihn aber abgewiesen. Der Mann sei gegangen, dann zurückgekehrt und sei der Kassiererin wieder „auf die Nerven gegangen“. Schließlich habe der Mann „sein Mütchen kühlen“ und „ein Fanal setzen wollen“. Der Brand sei von einem anderen Kunden schnell gelöscht worden. Die Tat werteten die Richter als versuchte schwere Brandstiftung.
Richter greifen Argument der Verteidigung auf
Das Gericht folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Mann wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft zu verurteilen. Wegen der Konstruktion der Zapfsäulen sei es nicht möglich, durch ein Feuer an der Säule den Benzintank unter der Erde zu entzünden, sagte der Vorsitzende Richter.
Nach Überzeugung der Richter ist der Wille zu töten nicht zu beweisen, wie Wagner ausführte. Die Schwurgerichtskammer folgte dem Argument der Verteidigung: Hätte der Angeklagte töten wollen, hätte er einen Molotowcocktail auf die Kassiererin geworfen. Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wird die Maßregel erteilt, dass sich der Angeklagte einer Therapie gegen die Alkoholsucht unterziehen muss.
Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft hieß es, der Angeklagte habe bei dem Mordversuch zwar ein untaugliches Mittel gewählt, weil eine Explosion so nicht ausgelöst werden könne. Das habe der Mann aber nicht wissen können. Er habe es darauf angelegt, die Tankstelle in die Luft fliegen zu lassen. Das lasse sich daran erkennen, dass er nach dem Anzünden weggelaufen sei.
