
Das Lagebild zu sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zeigt die gesamte Ambivalenz des digitalen Raums auf dramatische Weise. Kinder und Jugendliche haben sich angewöhnt, das Internet und die sozialen Medien als Teil ihres Lebensraums wahrzunehmen. Sie knüpfen hier Freundschaften, und sie informieren sich. Sie nehmen an Lebenswelten teil, die ihnen sonst nicht zugänglich wären.
Gerade Minderjährige können aber nicht einschätzen, wann sie digital falschen Freunden aufsitzen. Das sind zumeist deutlich ältere Männer, die mit eindeutigen Absichten Kontakt aufnehmen. Zum neuen Einfallstor haben sich die Gaming-Plattformen entwickelt.
Wirkungsvoll sind Scheinkindoperationen
Es wird deshalb höchste Zeit, dass die Plattformbetreiber verhindern, dass über die Foren der Computerspiele auch noch Telefonnummern ausgetauscht werden können. Denn eines ist klar: Die große Mehrzahl der im Internet angebahnten Kontakte führt zu realem Missbrauch, wenn Kinder oder Jugendliche sich mit dem Täter treffen.
Als wirkungsvoll erweisen sich die sogenannten Scheinkindoperationen, bei denen sich Polizeibeamte als Kinder ausgeben und Täter ertappen können. Doch der Austausch zwischen den Bundesländern scheint noch hinterherzuhinken. Die IP-Adressen-Speicherung muss ebenso kommen wie ein entschiedenes europäisches Vorgehen.
Es kann nicht sein, dass Cybergrooming fast jeden dritten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren trifft, bislang aber nicht strafbar ist. Auch Sextortion, also die sexuelle Ausbeutung durch intime oder mit KI manipulierte Bilder, muss ein eigener Straftatbestand werden.
