Frau Barth, ein Condor-Flug aus Olbia musste kurz vor Frankfurt abdrehen, weil er ganz knapp nach dem Beginn des absoluten Nachtflugverbots gelandet wäre. Hat die Flugsicherung in so einer Situation gar keinen Ermessensspielraum?
Zu der konkreten Abwicklung der Deutschen Flugsicherung kann ich keine Auskunft geben, das liegt nicht in der Zuständigkeit des Landes. Ich erlebe es aber so, dass das Zusammenspiel in aller Regel sehr gut funktioniert. Grundsätzlich gilt: Die DFS erteilt keine Landefreigabe, wenn ein Flugzeug nach Mitternacht landen will und keine besonderen Ausnahmegründe vorliegen. Für Ausnahmegenehmigungen ist die Luftaufsicht zuständig. Eine Landung nach Mitternacht kann aber nur in ganz außergewöhnlichen Fällen genehmigt werden. Dass ein normales, verspätetes Flugzeug noch eine Ausnahmegenehmigung bekommt, ist nicht vorgesehen.
Was wären solche außergewöhnlichen Fälle?
Etwa ein Notfall an Bord oder Evakuierungsflüge. Dafür gibt es besondere Regelungen. Nach meiner Kenntnis lag ein solcher Fall bei dem Condor-Flug nicht vor.

Die Maschine war in Italien mit großer Verspätung gestartet. Es war absehbar, dass es bis Mitternacht sehr knapp werden würde. Warum durfte sie überhaupt starten?
Darüber, was am Abflugort passiert, kann unsere Behörde hier in Hessen nicht entscheiden. Das liegt in der Verantwortung der Airline.
Condor verweist auf eine technische Störung am Startflughafen. Muss die Fluggesellschaft nun Konsequenzen fürchten?
Man muss festhalten: Die Maschine ist in Frankfurt eben nicht gelandet. Sie hat einen Anflug begonnen, ist dann aber weitergeflogen. Insofern stellt sich die Frage nach einem Verstoß gegen das Nachtflugverbot nicht. Anders wäre es bei einer tatsächlichen Landung nach Mitternacht.
Dann hätte eine Strafe gedroht?
Bei einer Landung nach Mitternacht ohne Erlaubnis kann es ein Bußgeldverfahren gegen den Piloten geben. Solche Fälle hat es schon gegeben, dass ein Flugzeug einfach gelandet ist. Für solche Ordnungswidrigkeitsverfahren ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. In dem aktuellen Fall ist die Maschine aber nicht in Frankfurt gelandet, sondern hat sich letztlich an das Nachtflugverbot gehalten.
Kann eine Airline denn bei knapper Zeit einfach losfliegen und ausprobieren, ob sie es noch schafft?
Wir schauen uns regelmäßige Verspätungslandungen bis Mitternacht genau an. Wenn es sich um Einzelfälle handelt, ist das zulässig. Wenn es aber systematisch immer wieder von derselben Destination oder häufig von derselben Airline vorkommt, dass Flüge sehr spät in Frankfurt ankommen, dann ist das ein Thema, das wir mit der Airline klären müssen. Der aktuelle Fall ist nach meiner Wahrnehmung ein Einzelfall.
Wie beurteilen Sie das Verhalten von Condor?
Ich kenne die internen Hintergründe bei Condor nicht genau und möchte deshalb nicht bewerten, warum man dort davon ausgegangen ist, Frankfurt noch erreichen zu können. Ich erlebe Condor aber nicht als eine Airline, die mutwillig das Nachtflugverbot unterlaufen will, sondern als eine Fluggesellschaft, die damit grundsätzlich verantwortungsbewusst umgeht.
Für die Anwohner war das Durchstarten vermutlich lauter, als es eine Landung gewesen wäre. Die Maschine war schon sehr niedrig und nah am Flughafen. Wäre es im Einzelfall nicht sinnvoller gewesen, sie landen zu lassen?
Für diesen Einzelfall stimmt das: Das Durchstarten verursacht mehr Lärm als eine Landung. Aber entscheidend ist die grundsätzliche Betrachtung. Wenn ein Flugzeug kurz nach Mitternacht kommt und man sagt: Jetzt bist du ja schon da, also darfst du auch landen – dann entsteht das Risiko einer Erosion des Nachtflugverbots. Wo zieht man dann die Grenze? Bei fünf Minuten? Bei zehn Minuten?
Also muss die Grenze hart bleiben, auch wenn es nur um wenige Minuten geht?
Ja. Genau diese strikte Grenze ist wichtig. In der Sitzung der Fluglärmkommission in dieser Woche war der Fall ebenfalls Thema. Dort ist ausdrücklich begrüßt worden, dass man nicht gesagt hat: Jetzt darf die Maschine eben doch noch landen. Obwohl durch das Durchstarten in diesem Einzelfall mehr Lärm entstanden ist, wurde die konsequente Handhabung als richtig angesehen.
Der Pilot musste also wissen, dass er nach Mitternacht nicht mehr in Frankfurt landen darf?
Jeder Pilot muss die Nachtflugbeschränkungen kennen. Das ist Teil der Flugvorbereitung. In Frankfurt gilt: Verspätete Landungen sind nur bis Mitternacht möglich, also bis 23.59 Uhr und 59 Sekunden. Wenn kein absoluter Ausnahmefall vorliegt, etwa ein medizinischer Notfall, darf danach nicht mehr gelandet werden.
