Es ist Herbst geworden in Deutschland. Die „Zeitenwende“ erreicht, nach einem langen Sommer, nun auch die beiden traditionsreichsten Großveranstaltungen der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtspolitik. In Bielefeld wird sich die 1922 begründete Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (die wohl bald als Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehre firmieren wird) Anfang Oktober unter anderem mit den Auswirkungen gegenwärtiger geopolitischer Transformationen auf die Verfassungsordnung des Grundgesetzes beschäftigen („Das Verfassungsrecht und die Erosion der regelbasierten internationalen Ordnung“). In Erfurt widmen sich die Verhandlungen der Abteilung Öffentliches Recht des 75. Deutschen Juristentages von heute an der Frage nach Vulnerabilität und Resilienz des liberalen Verfassungsstaates, ausgehend von einem Gutachten des Passauer Staatsrechtslehrers Tristan Barczak („Bedingt abwehrbereit – Ist unsere Rechtsordnung auf die Abwehr äußerer Bedrohungen ausreichend vorbereitet?“).
„Evergreens des bundesrepublikanischen Verwaltungsrechts“ und „geopolitische Planspielchen für Volljuristen“ würden da präsentiert, stellt der Göttinger Staatsrechtslehrer Florian Meinel in seinem in der „Juristenzeitung“ erschienen Begleitaufsatz („Der extrovertierte Rechtsstaat und seine Entortung“) fest, ohne sich dann weiter mit einer Analyse der in Barczaks Gutachten skizzierten Vorschläge aufzuhalten (unter anderem: „Grundgesetzliche Aufwertung“ der Zivilverteidigung, Umgestaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer nationalen Cybersicherheitsbehörde, Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats, Nationales Lage- und Analysezentrum, gesetzliche Aktivierung einer Zivilschutzpflicht).
Eine implizite Geopolitik von Grundbegriffen
Aus dem „Traditionskino des deutschen Verwaltungsrechts“ zieht es Meinel ins geopolitische Open-Air-Cinema, wo ein dramatischer Blockbuster geboten wird: die „sicherheitsrechtliche Imagination der Bundesrepublik von Innen und Außen, die Übersetzung außenpolitischer Topologien in verfassungsrechtliche Maßstabs- und Begriffsbildung, in eine implizite Geopolitik von Grundbegriffen: Integrationsverfassungsrecht, Bündnisfähigkeit, Völkerrechtsfreundlichkeit, Konstitutionalisierung des Völkerrechts, regelbasierte Ordnung, ‚offener Verfassungsstaat‘, wertebasierte Außenpolitik, Staatsräson“. Kurz, nach Meinel: „Verfassungsrecht der Westbindung und der rechtlichen Konstruktion des internationalen Raumes“.

Eigentlich aber (so Meinels These, die er mit Barczaks Vorschlag eines zur „Bundesoberbehörde“ verselbständigten „Nationalen Sicherheitsrats“ belegt) sitze man doch immer im selben Film. Sicherheitsverwaltungsrecht und Außenverfassungsrecht seien gleichzeitig verbunden und getrennt, durch eine Leerstelle: das Fehlen eines Begriffs von Regierung, an dem sich „politisches Handeln als solches festmachen ließe“. Im „administrativen Konstitutionalismus“ der Bundesrepublik bleibe Regierung als solche unsichtbar. Binäre politische Fragen verwandelten sich in graduelle, gerichtlich überprüfbare Fragen des Ausmaßes („mehr oder weniger Eingriffsintensität, mehr oder weniger Beurteilungsspielraum“), ohne dass die eigentliche Entscheidung dabei je zur Sprache käme.
Ernst Forsthoffs klassische Begründung für den von ihm konstatierten konzeptionellen Abbau der politischen Regierungsfunktion im öffentlichen Recht der Nachkriegszeit, den Rückzug des „introvertierten Rechtsstaats“ aus der politischen Geschichte, weist Meinel mit der Feststellung zurück, dass sich die Dinge in Wirklichkeit doch genau umgekehrt verhielten: „Der administrative Konstitutionalismus, der mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Bundesrepublik entstand, war und ist die verinnerlichte Seite einer bestimmten, in äußerster Bedrohung entstandenen, halb rechtlichen, halb politischen Imagination des Außen, der Einbindung der Bundesrepublik in die Sicherheitsarchitektur des Westens als Staatsräson.“
Mit seiner pointierten verfassungshistorischen Rekonstruktion einer „asymmetrischen Konstitutionalisierung der Westbindung“, in deren Folge Verfassungsdiskurs und Verfassungsrechtsprechung einen scharfen Gegensatz von europäischem politischem Raum einerseits und transatlantischer Ausrichtung andererseits verfestigt und so alternative Optionen einer europäischen Sicherheitspolitik unterwandert hätten, mit seiner Charakterisierung des Bundesverfassungsgerichts als „juristischer Echokammer“ amerikanischer Sicherheitsinteressen und mit der politökonomisch grundierten Darstellung der Bundesrepublik als des „subimperialen (Wirtschafts-)Hegemons innerhalb der Europäischen Union“ liefert Florian Meinel Stoff für eine längst überfällige zeithistorisch-geopolitische Lokalisierung des deutschen Rechtsstaats. Seine Thesen zu dessen gegenwärtiger Orientierungslosigkeit und Nervosität am Ende eines langen atlantischen Jahrhunderts verdienen genaue Lektüre und streitbare Diskussion. Dieser Herbst verspricht, nicht nur in Erfurt und Bielefeld, großes staatsrechtliches Kino.
