
Die gezielte Bevorzugung europäischer Anbieter („Buy European“) ist inzwischen fester Bestandteil des EU-Instrumentenkastens, um zu alter Wettbewerbsfähigkeit zurückzufinden. Nun will die EU-Kommission nach Informationen der F.A.Z. auch die Vergabe öffentlicher Aufträge darauf ausrichten. Bis zu 30 Prozent der Vergabe sollen künftig nicht an den Preis, sondern an vier Kriterien geknüpft werden: sozial, grün, innovativ, resilient.
Der Vorschlag zur Reform des EU-Vergaberechts soll nach der Sommerpause offiziell vorgelegt werden. Die Bevorzugung europäischer Unternehmen fällt unter die Kategorie Resilienz. Die öffentliche Hand soll wählen können, ob sie die Teilnahme nichteuropäischer Anbieter beschränkt, einen Mindestfertigungsanteil aus der EU („Made in EU“) vorgibt oder europäische Waren besser bewertet.
Wie die öffentliche Hand die vier Kriterien auf die 30 Prozent verteilt, ist ihr überlassen. Sie kann komplett auf „Made-in-EU“-Vorgaben setzen oder sie mit anderen Anforderungen kombinieren. Sie kann auch allein grüne oder soziale Anforderungen vorgeben oder die Vergabe zu 100 Prozent vom Preis abhängig machen.
Bisher erhält meist der billigste Anbieter den Zuschlag
Niemand werde zu „Made in EU“ gezwungen, heißt es in der Kommission. Dafür sollen die neuen Vorgaben aber für alle Sektoren gelten. Ausgenommen sind nur Ausschreibungen, für die – wie im Industrie-Beschleuniger-Gesetz (IAA) – ohnehin schon Vorgaben zu „Made in EU“ festgeschrieben sind.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist es schon heute möglich, andere Kriterien als den Preis heranzuziehen. Die meisten Ausschreibungen werden allerdings, auch aus Sorge vor Rechtsunsicherheit, weiterhin nach dem niedrigsten Preis vergeben. Letztlich gehe es nur darum, Rechtssicherheit zu schaffen, argumentieren die Befürworter des von dem französischen Industriekommissar Stéphane Séjourné erarbeiteten Vorschlags. Auf das Resilienzkriterium hatte Frankreich gedrungen. Die Bundesregierung will das hingegen auf bestimmte Sektoren beschränken.
Warnung vor zu starker Abschottung
Auch in der Kommission gibt es noch Widerstand dagegen, bis zu 30 Prozent nach strategischen Kriterien zu vergeben. Séjourné habe diesen Anteil Schritt für Schritt erheblich erhöht, sagt ein hochrangiger Kritiker. Vor allem aber müsse die strategische Vergabe von Aufträgen auf bestimmte wichtige Sektoren begrenzt bleiben. So verschaffe die EU den Staaten zu viel Spielraum, um sich abzuschotten. In der Kommission droht also vor der Vorlage des Vorschlags im September noch Streit.
Das gilt auch für die Frage, wer unter die Kategorie „Made in EU“ fallen soll. Séjourné will sich am Industrie-Beschleuniger-Gesetz orientieren. Das zählt auch Unternehmen aus Partnerländern dazu, die den Europäern freien Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erlauben. Darunter fallen viele Staaten, mit denen die EU einen Handelsvertrag hat, etwa Japan oder Südkorea, nicht aber Indien. Das Handelsabkommen mit Indien enthält kein Kapitel zu öffentlichen Ausschreibungen. Kanada müsste erst seine „Buy Canadian“-Regeln für europäische Unternehmen öffnen.
Verstoß gegen internationale Handelsregeln
Der Punkt ist auch deshalb heikel, weil ein Ausschluss ausländischer Bieter gegen das internationale Handelsrecht verstößt. So schreibt es das 1994 im marokkanischen Marrakesch vereinbarte Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation (WTO) vor. Das Abkommen sieht Ausnahmen vor, aber nicht so weit gehende wie jetzt geplant.
Widerstand dürfte auch von den Kommunen kommen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) argumentiert, dass seine Mitglieder heute in vielen Fällen schon ökologische, soziale und innovationsbezogene Anforderungen berücksichtigten. Weitergehende Anforderungen würden die Flexibilität der öffentlichen Unternehmen zu stark einschränken und sie überfordern.
In den Hintergrund tritt hingegen das andere große Ziel der Reform des europäischen Vergaberechts: die Vereinfachung der bisher äußerst komplexen Vorgaben. Bisher gibt es in rund 60 verschiedenen EU-Gesetzen Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das ist für die Beamten, die für die Ausschreibungen zuständig sind, kaum zu durchschauen. Zudem widersprechen sich die Vorgaben teilweise. Das will die Kommission mit ihrem Vorschlag ändern und das Regelwerk stark vereinfachen. Am Ende müsse die Balance stimmen zwischen Vereinfachung und der richtigen Dosis strategischer Vergabe, heißt es in der Kommission.
