Die Redewendung „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ ist spätestens seit dem frühen 16. Jahrhundert belegt. In der jüngeren Vergangenheit wird sie in der Öffentlichkeit vor allem mit der Person von Anne Brorhilker verbunden. Mit dem Satz bekräftigte die damalige Kölner Oberstaatsanwältin und langjährige Cum-Ex-Chefermittlerin im April 2024 ihren Entschluss, den Staatsdienst zu verlassen. „Ich bin überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird“, sagte Brorhilker damals. „Da geht es oft um Täter mit viel Geld und guten Kontakten, und die treffen auf eine schwach aufgestellte Justiz.“
Zwei Jahre später setzt Brorhilker, mittlerweile Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende, ihre Kritik fort – insbesondere an der unterschiedlichen Behandlung komplexer Wirtschaftsdelikte wie der Steuerhinterziehung in Cum-Ex-Fällen auf der einen und Delikten wie dem Sozialleistungsbetrug auf der anderen Seite. „Das beginnt im Gesetz und setzt sich in der Praxis bei Behörden, Staatsanwaltschaften und bei Gerichten fort“, sagt die einstige Anklägerin am Dienstag vor Journalisten.
Kriminologen unterschieden nach sozialen Schichten
Anlass ist die Vorstellung eines Reports zum Thema Gleichheit vor dem Gesetz, angefertigt von Finanzwende Recherche, der Tochtergesellschaft der Bürgerbewegung. Der Inhalt der 87 Seiten baut auf einem schon im Juni veröffentlichten kriminologischen Gutachten der Universität zu Köln auf. Darin arbeiten die Wissenschaftler Nicole Bögelein und Levin Reichmann die Unterschiede zwischen „Elitendelikten“ und „Armutsdelikten“ heraus und untersuchen, wie sich die soziale Stellung auf Ermittlungen und Strafverfahren auswirkt.

„Vor der Strafjustiz haben Menschen nicht in jeder Phase die gleichen Chancen“, schreibt Bögelein, Dozentin am Institut für Kriminologie. Das Gesetz unterscheidet nach dem Wortlaut formal nicht zwischen Armen und Reichen. In der Praxis wirken sich jedoch andere Faktoren aus: die Deliktsform, die Art der Entdeckung, die Kontrolldichte der Behörden sowie die Möglichkeit, sich gute anwaltliche Unterstützung zu leisten.
Das Gutachten erklärt, warum Menschen in prekären Lebenslagen häufiger ins Blickfeld von Polizei und Justiz geraten. Sie leben öfter im öffentlichen Raum, sind häufiger von Sucht oder Wohnungslosigkeit betroffen und werden dort stärker kontrolliert. Zudem geht es bei ihnen häufiger um kleinere Eigentums- oder andere sogenannte Armutsdelikte. Der wirtschaftliche Schaden ist im Einzelfall meist geringer, die Taten sind aber leichter sichtbar und damit eher aufklärbar. Wer schon bei Polizei und Strafjustiz registriert ist, kann anschließend leichter abermals kontrolliert werden. Vorbelastungen und frühere Kontakte mit den Behörden können zudem die Bewertung durch Gerichte beeinflussen.
Kommissar Zufall hilft bei Wirtschaftsdelikten
Wirtschafts- und Steuerdelikte sind dagegen häufig komplex, teils international verflochten und weniger sichtbar. Sie werden vielfach im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit begangen und spielen sich nicht selten in Unternehmen oder geschlossenen digitalen Systemen ab. Zufällige Entdeckungen sind deshalb weniger wahrscheinlich als bei Delikten im öffentlichen Raum.
Nach Darstellung des Gutachtens können Beschuldigte mit größeren finanziellen Ressourcen zudem auf gut bezahlte Strafverteidiger, privat beauftragte Gutachter, Krisenberater und Litigation-PR, also strategische Rechtskommunikation, zurückgreifen. So können sie ihre Sichtweise umfassender geltend machen und den Verlauf eines Verfahrens stärker beeinflussen. Verfahren werden laut Gutachten bei anwaltlich vertretenen Beschuldigten signifikant häufiger gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Dass Wirtschaftskriminalität weitaus weniger stringent verfolgt werde als Fälle von Sozialbetrug, habe vielfältige Gründe. An zu laxen Regeln scheiterten die Behörden aber nicht, heißt es in dem Bericht von Finanzwende, sondern an strukturellen Problemen. So sei die Zahl der Mitarbeiter zu knapp, und diese seien mitunter zu schlecht ausgestattet, um Wirtschaftskriminelle effektiv verfolgen zu können. Angehende Richter, Polizisten oder Finanzbeamte würden im Zuge ihrer Ausbildung kaum auf Wirtschaftskriminalität vorbereitet, entsprechende Schulungen gebe es nur selten. Verstärkt werde dies durch die Personallogik. Gerade am Anfang sei die Rotation üblich. So sei es schwierig, Fachwissen aufzubauen.

„Anwälte sind Joker in der Hand“
Auf der anderen Seite habe man es mit hochspezialisierten Teams von Anwälten zu tun, die starke Gegenwehr leisten können. Die Mittel seien mannigfaltig und reichten laut Bericht von Einschüchterungen der Ermittler, etwa über Dienstaufsichtsbeschwerden bis hin zu ganzen Medienkampagnen, mit denen die Öffentlichkeit im Sinne der Angeklagten beeinflusst werden soll. Bögelein fasst es im Gespräch so zusammen: „Menschen mit Geld haben den Joker in der Hand – nämlich Anwälte.“
Auch der Einsatz von Rechtsgutachten sei ein häufig verwendetes Mittel. Finanzwende Recherche verweist auf mehrere Cum-Ex-Strafverfahren, in denen „höchst angesehene Kanzleien“ und Professoren bezahlt wurden, um über „legal opinions“ die Rechtmäßigkeit der Geschäfte zu begründen. Die Autoren sprechen zusammenfassend von einer „fatalen Waffenungleichheit“ zwischen Behörde und Kriminellen.
Auch hinsichtlich der Schadenshöhe sehen sich Brorhilker und Bögelein in ihren Aussagen bestätigt. Das kriminologische Gutachten verweist auf Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik aus dem Jahr 2025 sowie des jüngsten Lagebilds des Bundeskriminalamts: Demnach beläuft sich der durch Wirtschaftsdelikte verursachte Schaden auf 2,76 Milliarden Euro, dem stehen rund 42 Millionen Euro aus Sozialleistungsbetrug gegenüber. Allerdings müsse auf beiden Feldern von einer großen Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon länger spricht Brorhilker bei der Steuerhinterziehung von einer Größenordnung von etwa 100 Milliarden Euro, beim Sozialleistungsbetrug gehen Fachleute von 20,5 Milliarden im Jahr aus.
Zu viele Behörden sorgen für widersprüchliche Daten
Die Studie macht zudem deutlich: Deutschland hat keine kohärente Statistik, um Wirtschaftskriminalität zu erfassen. Vorhandene Daten aus unterschiedlichen Behörden lassen sich nicht verknüpfen, widersprechen sich und erlauben keine Nachverfolgung von der Strafanzeige bis zur Einstellung oder einem Urteil. „Wenn wir den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität wirklich ernst nehmen und die zur Verfügung stehenden Ressourcen sinnvoll einsetzen wollen, bedarf es einer belastbaren Datengrundlage“, erklärt Brorhilker.
Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass das Gleichheitsgrundrecht aus Artikel 3 Grundgesetz in der Praxis der Strafverfolgung nicht vollständig verwirklicht wird. Elitenkriminalität werde auf mehreren Ebenen weniger konsequent kriminalisiert und verfolgt. Eine deutliche Schlechterstellung von Menschen aus prekären Verhältnissen sei belegbar, zieht Bögelein Bilanz. „Mit Blick darauf, dass Vertrauen und Akzeptanz in einer Demokratie auch davon abhängt, dass die Justiz die Interessen und Rechte verschiedener Gruppen gleichberechtigt schützt, ist das durchaus bemerkenswert.“
