Vor dem Nato-Gipfel in der kommenden Woche hat das Bundeskabinett zwei Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Durch den Ersten sollen Reservistinnen und Reservisten künftig wieder zu Übungen verpflichtet werden können. Bisher geht das nur, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Künftig sollen Reservisten und Arbeitgeber in der Regel lediglich eine Rückstellung von Übungen und Diensten beantragen. Es gibt aber noch Ausnahmen in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will mit der Reform die Nato-Vorgabe erreichen, ab dem Jahr 2035 im Krisen- oder Kriegsfall insgesamt 460.000 Bundeswehr-Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.600 auf mindestens 260.000 steigen. Zudem sollen bis zum Jahr 2033 statt bisher 60.000 rund 200.000 einsatzbereite Reservisten bereitstehen.
Ziel sei eine Reserve, »die auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe ihren Dienst versehen soll«, sagte Pistorius. Dazu sollen die Betroffenen in ihren Qualifikationen weiter geschult werden, um im Ernstfall auch neue Waffensysteme bedienen zu können.
Der zweite vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll Bauvorhaben der Bundeswehr wie Kasernen, Munitionsdepots oder Anlagen für Waffensysteme beschleunigen. Dazu sollen unter anderem Ausnahmeregelungen im Liegenschafts- und Umweltrecht eingeführt werden. Über beide Gesetzentwürfe muss als nächstes der Bundestag befinden.
»Eine bessere Vorbereitung auf Kriege und Krisen«
Zum zweiten Mal während der Amtszeit der schwarz-roten Koalition tagte das Kabinett dabei im Bundesverteidigungsministerium. Als Gast nahm Nato-Generalsekretär Mark Rutte teil. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Pistorius und Rutte, die Entscheidungen des Kabinetts zeigten, dass Deutschland »sicherheitspolitisch Tempo« in einer schwierigen Weltlage mache.
Das Kabinett verabschiedet außerdem ein Eckpunktepapier, um die sogenannten Sicherstellungs- und Versorgungsgesetze zu aktualisieren. Das soll bis 2027 umgesetzt werden und »eine bessere Vorbereitung auf Krisen und Kriege« gewährleisten, teilte das Verteidigungsministerium, das die Vorlage zusammen mit dem Bundesinnenministerium erarbeitete. Ziel sei es, »die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit den erforderlichen Gütern und Leistungen sicherzustellen«.
