
Seit 2005 stellt der Deutsche Bundestag ein freiwilliges Serviceangebot zur Verfügung. Unter dem Titel „heute im Bundestag“ wird eine Art „Webarchiv“ im Internet veröffentlicht. Dieses informiert in einer leserfreundlichen Sprache über parlamentarische Vorgänge aller Art.
Seit einiger Zeit existiert allerdings eine Zugriffsbeschränkung für die Jahre von 2005 bis 2016. Wer eine ältere Meldung lesen will, erfährt vom Bundestag nur dies: „Das Web-Archiv mit den Internetseiten des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2005 bis 2016 ist aus urheberrechtlichen Gründen seit dem 17. April 2026 nicht mehr online. Wenn Sie Dokumente des Deutschen Bundestages aus dieser Zeit suchen, wenden Sie sich bitte an das Parlamentsarchiv unter der E-Mail: parlamentsarchiv@bundestag.de“.
Misslich ist das bei Verlinkungen durch wissenschaftliche Texte oder in Rechtsdatenbanken. Allein beim Angebot dejure.org sind 41.898 dieser Meldungsseiten verlinkt, wo sie einen direkten Bezug zu einem verkündeten Gesetz oder einem Gesetzgebungsvorhaben haben. Auch für Rechtsanwälte ist die Situation unerfreulich; so schreibt der Digitalexperte Tom Braegelmann: „Das ist echt digitale Brandrodung unseres juristisch-kulturellen Gedächtnisses der deutschen Gesetzgebungs-Geschichte von 2005–2016. Warum nur?“
Urheberrechte an Texten spielen keine Rolle
Wie der Bundestag nun auf Anfrage der F.A.Z. mitteilt, wurde der Zugriff auf die Texte aus urheberrechtlichen Risiken eingeschränkt. Diese Risiken stünden „vor allem im Zusammenhang mit in die Webseiten integrierten Abbildungen“. Urheberrechte an Texten spielten bei der Entscheidung keine Rolle. Texte etwa in Bundestagsdrucksachen, Pressemitteilungen oder „heute im Bundestag“-Kurzmeldungen sind als solche urheberrechtlich nicht problematisch.
Sie lassen sich jedoch aufgrund der technischen Struktur der archivierten Snapshots von Websites bis zum Jahr 2016 nicht mit einem vertretbaren Aufwand von jenen PDF-Dateien oder Bildern trennen, um die es bei den Urheberrechtsfragen aktuell geht. Diese PDF-Dateien und Bilder seien zudem nicht an zentraler Stelle, sondern innerhalb vieler Millionen einzelner Dateien unterschiedlich hinterlegt, die „händisch“ durchgegangen werden müssten. Daher sei, um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, zunächst nur die allgemeine Zugangsbeschränkung der Jahre 2005 bis 2016 praktikabel gewesen.
Die Bundestagsverwaltung prüft zurzeit, ob und in welchem Umfang Inhalte des Webarchivs wieder in der bisherigen Form zugänglich gemacht werden können. „Unser Anspruch ist der niedrigschwellige Servicegedanke, der aber mit den sich nun stellenden Urheberrechtsfragen in Einklang gebracht werden muss“, heißt es gegenüber der F.A.Z.
Bei der aktuellen Maßnahme handelt es sich keinesfalls um eine Löschung. Das Webarchiv ist auch für den in Rede stehenden Zeitraum von 2005 bis 2016 weiter zugänglich, nur aktuell eben nicht online. Sämtliche Inhalte sind weiterhin im Parlamentsarchiv vorhanden. Informationen würden auf Nachfrage ohne Antrag und kostenlos zur Verfügung gestellt.
„Dieser Schatz ist praktisch kaum mehr nutzbar“
Oliver García, der den Rechtsinformationsdienst dejure.org leitet, sagt: „Mit dem Archiv hatte der Bundestag einen Schatz an redaktionellen Texten zur Verfügung gestellt, die oft komplexe Vorgänge in den Parlamentsdrucksachen prägnant auf das politisch Wesentliche herunterbrechen und für den ersten Zugriff schnell erfassbar machen. Sie machen es einfacher, zu neu erlassenen Gesetzen die ursprünglichen Streitstände zurückzuverfolgen, und tragen dadurch in Zweifelsfällen auch zu dem Verständnis und zur Auslegung dieser Gesetzesänderungen bei. Dieser Schatz ist nun praktisch kaum mehr nutzbar. Denn wer nicht über gesetzesbezogene Suchen, sei es bei dejure.org oder einer allgemeinen Internetsuche, zu ihnen hingeführt wird, muss ja bereits wissen, dass es entsprechende Veröffentlichungen gibt, um sie im Parlamentsarchiv anfordern zu können. Ich hoffe, dass der Bundestag eine Lösung findet, die Texte wieder freizuschalten.“
Ein paar Verbesserungen gibt es indes schon. So wurden bei wiedergewählten Abgeordneten die Angaben zu beruflichen Tätigkeiten vor dem Mandat auf den Internetseiten nachgetragen, da aufgrund der Offlinestellung ein Verweis auf Daten im Webarchiv nicht mehr möglich war. Wieder verfügbar gemacht wurden auch Informationen zur letzten Volkskammer der DDR. Unabhängig vom Webarchiv sind weiterhin zugänglich Texte zum parlamentarischen Alltag sowie zur Plenar- und zur Ausschussberichterstattung aus den Jahren 2010 bis 2020, Pressemitteilungen von 2013 bis 2023 sowie die „heute im Bundestag“-Kurzmeldungen aus den Jahren 2013 bis 2020.
